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zitiert aus
Der Tagesspiegel , Berlin, 17.11.2006 16:38 Uhr
Langjährig geduldete Ausländer haben ab sofort unter
bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht in Deutschland. Ein Überblick
über den Kompromiss der Innenminister von Bund und Ländern.
- Alleinstehende müssen seit mindestens acht Jahren ununterbrochen
in Deutschland leben. Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen
Kind, das den Kindergarten oder die Schule besucht, reichen sechs
Jahre aus.
- Bis zum 30. September 2007 muss die deutsche Sprache ausreichend
beherrscht werden.
- Es darf keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat
gegeben haben.
- Im Falle des Ausschlusses eines Familienmitglieds wegen Straftaten
erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie.
- Kein Bleiberecht erhalten auch Personen mit Bezüge zu Extremismus
oder Terrorismus".
- Es muss ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
- Der Lebensunterhalt einer Familie muss ohne Inanspruchnahme von
Sozialleistungen gesichert sein. Ausnahmen sind hier möglich.
- Um eine Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen, ist bis zum 30.
September 2007 eine weitere Duldung möglich - wer bis dahin
ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen kann und die anderen
Kriterien erfüllt, erhält auch eine Aufenthaltserlaubnis.
- Eine Aufenthaltserlaubnis wird zunächst befristet auf maximal
zwei Jahre erteilt. Eine Verlängerung erfolgt, wenn die Voraussetzungen
weiter erfüllt werden.
- Ausländer, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis
erhalten können, sollen konsequent abgeschoben werden.
(tso/ddp)
http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/bleiberecht-ueberblick/81186.asp
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