Connection e.V. und PRO ASYL :
Pressemitteilung vom 3. Juni 2002
Abgeschoben - gefoltert - zurückgekehrt
Obwohl nicht mehr persönlich angehört, soll ein türkischer
Kurde erneut abgeschoben werden
Ärztliche Gutachten auch vom Gericht ignoriert
Der türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerer Mehmet S. Demir
soll zum zweiten Mal aus Deutschland abgeschoben werden. Nach seinen
Angaben ist er unmittelbar nach der ersten Abschiebung in der Türkei
gefoltert worden. Dies wird gestützt durch zwei aussagekräftige
Atteste des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge und
Opfer organisierter Gewalt sowie des Universitätsklinikums
in Frankfurt.
PRO ASYL und die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection
e.V. befürchten, dass Mehmet S. Demir im Fall einer Abschiebung
festgenommen und in Incommunicadohaft erneut gefoltert werden könnte.
Die Organisationen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
eingeschaltet, mit dem Ziel, dass das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge den Fall erneut prüft.
Connection e.V. und PRO ASYL kritisieren, dass Mehmet S. Demir
vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
überhaupt nicht angehört worden ist, obwohl ihm in der
ablehnenden Entscheidung Widersprüche in seiner schriftlichen
Stellungnahme vorgeworfen werden. Zudem wurden seine Angaben zur
Folter sowohl vom Bundesamt als auch von der zuständigen Richterin
des Verwaltungsgerichtes Kassel ignoriert.
Den Hintergrund des Falles Demir bildet eine jahrelange Leidensgeschichte.
Bereits im Jahre 1995 hatte er in Deutschland einen ersten Asylantrag
gestellt und diesen u.a. damit begründet, er habe es abgelehnt,
mit den Behörden zusammenzuarbeiten und in der Kontraguerilla
eingesetzt zu werden.
Trotz exilpolitischer Aktivitäten und der Teilnahme an einer
öffentlichen Kriegsdienstverweigerungsaktion vor dem türkischen
Konsulat in Frankfurt wurde auch Demirs Asylfolgeantrag abgelehnt.
Am 5. November 1998 wurde er abgeschoben. Nach seinen Angaben wurde
er auf dem Istanbuler Flughafen verhört und schließlich
zur Ableistung seines Militärdienstes gezwungen. Bei seiner
Militäreinheit sei nach einiger Zeit der Text seiner Kriegsdienstverweigerungserklärung
bekannt geworden. Man habe ihn deshalb gefoltert und ihn zwingen
wollen, eine gleichartige Erklärung im Gefängnis niederzuschreiben.
Nach Beendigung des Militärdienstes sei er eines Tages in
Istanbul von der Polizei aufgegriffen und in einen Folterkeller
gebracht worden. Auch dort habe man ihn zunächst wegen der
Militärdienstverweigerung bedroht und beschimpft und schließlich
gefoltert, indem man ihm Brandwunden beibrachte. Nach 5 Tagen sei
er aus dem Gewahrsam freigekommen.
Am 8. September 2001 gelang Mehmet S. Demir die Flucht nach Deutschland.
Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes im Asylfolgeverfahren
und der Ablehnung des Eilantrages durch das VG Kassel befindet er
sich nun aufgrund seiner durch die Folter erlittenen Traumatisierungen
in einer psychiatrischen Klinik.
In ihren Entscheidungen ersparten sich die Richterin ebenso wie
das Bundesamt die Konfrontation mit dem Folteropfer Mehmet S. Demir.
Ihnen genügten bloße Plausibilitätserwägungen,
um zu einer Entscheidung zu kommen, die Demir erneut seinen Peinigern
ausliefert. Damit wird die Entscheidung des letzten Asylverfahrens
bestätigt, anstatt zu akzeptieren, dass dort eine Fehlentscheidung
vorlag. Connection e.V. und Pro Asyl fordern deshalb das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf,
Mehmet S. Demir Schutz vor der drohenden Verfolgung in der Türkei
zu gewähren.
gez. Bernd Mesovic, Pro Asyl
gez. Rudi Friedrich, Connection e.V.
Frankfurter Rundschau 06.06.2002
Kurde soll zum zweiten Mal in die Türkei zurück / Ärzte
warnen
Von Ursula Rüssmann
FRANKFURT A. M., 5. Juni. Dem kurdischen Kriegsdienstverweigerer
Mehmet Demir droht die erneute Abschiebung in die Türkei, obwohl
er nach seiner ersten Abschiebung offenbar schwer gefoltert wurde
Inzwischen ist Demir psychisch schwer krank und selbstmordgefährdet,
nachdem er mit seinem Asylantrag gescheitert ist. Er ist in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Menschenrechtsorganisationen
Pro Asyl und Connection e. V. haben den Bundestags-Petitionsausschuss
eingeschaltet und dringen auf eine erneute Prüfung.
Demir war 1995 nach Deutschland geflohen. In der Türkei war
er nach eigenen Angaben zweimal festgenommen und aufgefordert worden,
die Behörden im Kampf gegen die PKK zu unterstützen. In
Deutschland verweigerte Demir öffentlich den Kriegsdienst in
der Türkei: Er könne nicht an den Menschenrechtsverbrechen
mitwirken, die von der Armee begangen würden, begründete
er. Ende 1998 wurde er abgeschoben. Nach der Flucht nach Deutschland
im September 2001 schilderte Demir, was ihm in der Türkei widerfuhr:
Er sei zwangsweise zur Armee eingezogen worden, habe eine Militärstrafe
abbüßen müssen und sei mehrmals gefoltert worden.
"Asylrechtlich irrelevant" und unglaubwürdig - so
bewerten Asyl-Bundesamt und das Verwaltungsgericht Kassel Demirs
Schilderungen. Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge
in Frankfurt dagegen bescheinigt ihm eine schwere posttraumatische
Belastungsstörung. Sie sei auf "extreme Gewalterfahrungen"
zurückzuführen, die "nahezu bei jedem tief greifende
Verzweiflung auslösen" würden. Bei einer Abschiebung
drohten Selbstmordversuche. Die psychiatrische Klinik in Bad Hersfeld,
wo Demir jetzt untergebracht ist, spricht von "hoher Suizidgefahr".
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