HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Trotz Folter droht Abschiebung

 
 

Connection e.V. und PRO ASYL :

Pressemitteilung vom 3. Juni 2002
Abgeschoben - gefoltert - zurückgekehrt
Obwohl nicht mehr persönlich angehört, soll ein türkischer Kurde erneut abgeschoben werden
Ärztliche Gutachten auch vom Gericht ignoriert
Der türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerer Mehmet S. Demir soll zum zweiten Mal aus Deutschland abgeschoben werden. Nach seinen Angaben ist er unmittelbar nach der ersten Abschiebung in der Türkei gefoltert worden. Dies wird gestützt durch zwei aussagekräftige Atteste des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge und Opfer organisierter Gewalt sowie des Universitätsklinikums in Frankfurt.
PRO ASYL und die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V. befürchten, dass Mehmet S. Demir im Fall einer Abschiebung festgenommen und in Incommunicadohaft erneut gefoltert werden könnte. Die Organisationen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingeschaltet, mit dem Ziel, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Fall erneut prüft.

Connection e.V. und PRO ASYL kritisieren, dass Mehmet S. Demir vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge überhaupt nicht angehört worden ist, obwohl ihm in der ablehnenden Entscheidung Widersprüche in seiner schriftlichen Stellungnahme vorgeworfen werden. Zudem wurden seine Angaben zur Folter sowohl vom Bundesamt als auch von der zuständigen Richterin des Verwaltungsgerichtes Kassel ignoriert.

Den Hintergrund des Falles Demir bildet eine jahrelange Leidensgeschichte. Bereits im Jahre 1995 hatte er in Deutschland einen ersten Asylantrag gestellt und diesen u.a. damit begründet, er habe es abgelehnt, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und in der Kontraguerilla eingesetzt zu werden.

Trotz exilpolitischer Aktivitäten und der Teilnahme an einer öffentlichen Kriegsdienstverweigerungsaktion vor dem türkischen Konsulat in Frankfurt wurde auch Demirs Asylfolgeantrag abgelehnt. Am 5. November 1998 wurde er abgeschoben. Nach seinen Angaben wurde er auf dem Istanbuler Flughafen verhört und schließlich zur Ableistung seines Militärdienstes gezwungen. Bei seiner Militäreinheit sei nach einiger Zeit der Text seiner Kriegsdienstverweigerungserklärung bekannt geworden. Man habe ihn deshalb gefoltert und ihn zwingen wollen, eine gleichartige Erklärung im Gefängnis niederzuschreiben.

Nach Beendigung des Militärdienstes sei er eines Tages in Istanbul von der Polizei aufgegriffen und in einen Folterkeller gebracht worden. Auch dort habe man ihn zunächst wegen der Militärdienstverweigerung bedroht und beschimpft und schließlich gefoltert, indem man ihm Brandwunden beibrachte. Nach 5 Tagen sei er aus dem Gewahrsam freigekommen.

Am 8. September 2001 gelang Mehmet S. Demir die Flucht nach Deutschland. Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes im Asylfolgeverfahren und der Ablehnung des Eilantrages durch das VG Kassel befindet er sich nun aufgrund seiner durch die Folter erlittenen Traumatisierungen in einer psychiatrischen Klinik.

In ihren Entscheidungen ersparten sich die Richterin ebenso wie das Bundesamt die Konfrontation mit dem Folteropfer Mehmet S. Demir. Ihnen genügten bloße Plausibilitätserwägungen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die Demir erneut seinen Peinigern ausliefert. Damit wird die Entscheidung des letzten Asylverfahrens bestätigt, anstatt zu akzeptieren, dass dort eine Fehlentscheidung vorlag. Connection e.V. und Pro Asyl fordern deshalb das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf, Mehmet S. Demir Schutz vor der drohenden Verfolgung in der Türkei zu gewähren.

gez. Bernd Mesovic, Pro Asyl
gez. Rudi Friedrich, Connection e.V.


Frankfurter Rundschau 06.06.2002

Kurde soll zum zweiten Mal in die Türkei zurück / Ärzte warnen

Von Ursula Rüssmann

FRANKFURT A. M., 5. Juni. Dem kurdischen Kriegsdienstverweigerer Mehmet Demir droht die erneute Abschiebung in die Türkei, obwohl er nach seiner ersten Abschiebung offenbar schwer gefoltert wurde Inzwischen ist Demir psychisch schwer krank und selbstmordgefährdet, nachdem er mit seinem Asylantrag gescheitert ist. Er ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl und Connection e. V. haben den Bundestags-Petitionsausschuss eingeschaltet und dringen auf eine erneute Prüfung.

Demir war 1995 nach Deutschland geflohen. In der Türkei war er nach eigenen Angaben zweimal festgenommen und aufgefordert worden, die Behörden im Kampf gegen die PKK zu unterstützen. In Deutschland verweigerte Demir öffentlich den Kriegsdienst in der Türkei: Er könne nicht an den Menschenrechtsverbrechen mitwirken, die von der Armee begangen würden, begründete er. Ende 1998 wurde er abgeschoben. Nach der Flucht nach Deutschland im September 2001 schilderte Demir, was ihm in der Türkei widerfuhr: Er sei zwangsweise zur Armee eingezogen worden, habe eine Militärstrafe abbüßen müssen und sei mehrmals gefoltert worden.

"Asylrechtlich irrelevant" und unglaubwürdig - so bewerten Asyl-Bundesamt und das Verwaltungsgericht Kassel Demirs Schilderungen. Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Frankfurt dagegen bescheinigt ihm eine schwere posttraumatische Belastungsstörung. Sie sei auf "extreme Gewalterfahrungen" zurückzuführen, die "nahezu bei jedem tief greifende Verzweiflung auslösen" würden. Bei einer Abschiebung drohten Selbstmordversuche. Die psychiatrische Klinik in Bad Hersfeld, wo Demir jetzt untergebracht ist, spricht von "hoher Suizidgefahr".

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