|
Zweibrücken (dpa/lrs) -
Ein Asylsuchender darf sich seiner rechtswidrigen Festnahme
notfalls auch mit Gewalt widersetzen. Er macht sich dann nicht
des Widerstands gegen Polizeibeamte strafbar. Mit dieser Begründung
hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken
in einem Urteil einen abgelehnten Asylbewerber freigesprochen (Az:
1 Ss 227/01).
Der Angeklagte hatte sich vergeblich um Asyl bemüht. Nach der
Ablehnung seines Antrags hatte ihn die Ausländerbehörde
zur Ausreise aufgefordert, der Angeklagte war dem aber nicht nachgekommen.
Daraufhin nahm ihn die Polizei auf Bitten der Behörde in seiner
Wohnung fest. Der Mann widersetzte sich jedoch der Festnahme und
verletzte dabei zwei Polizisten.
Anders als die Staatsanwaltschaft sah das OLG darin keine Straftat.
Vielmehr habe der Angeklagte in Notwehr gehandelt, denn die beabsichtigte
Festnahme sei rechtswidrig gewesen. Nach geltendem Recht dürften
abgelehnte Asylbewerber zur Abschiebung nur auf Grund einer richterlichen
Entscheidung festgenommen werden. Eine solche Entscheidung habe
hier jedoch noch nicht vorgelegen.
Schleswig-Holsteinischer Zeitung, 18.01.02
|