Die Agentur für Arbeit
Im Bereich der Arbeitsmarktintegration ist die Agentur für Arbeit für Flüchtlinge zuständig, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, darunter insbesondere die Gruppe der Geduldeten.
Geduldete mit Zugang zum Arbeitsmarkt (nach einem Jahr Aufenthalt) müssen sich dort arbeitssuchend melden und haben bei der Agentur für Arbeit einen Anspruch auf Beratung und Vermittlung. Darüberhinaus können Ihnen nach dem 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) auch Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gewährt werden (Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit, einer betrieblichen Berufsausbildung, einer Qualifizierungs-maßnahme oder auch beim Nachholen des Hauptschulabschlusses). Das SGB III schließt nur an wenigen Stellen Personen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von bestimmten Leistungen aus. In vielen Fällen handelt es sich bei den Fördermaßnahmen nach dem SGB III allerdings um Ermessenleistungen.
Da Duldungen oft nur für drei Monate erteilt werden, wird das Ermessen für Eingliederungshilfen nach dem SGB III aufgrund der kurzen Gültigkeit der Duldung oft negativ ausgelegt. De facto halten sich aber viele Geduldete dennoch jahrelang in Deutschland auf und sollten daher auch Unterstützung bei Integration in den Arbeitsmarkt erhalten. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz hat dafür mit der weitergehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für Geduldete im Jahre 2009 eine wichtige Voraussetzung geschaffen.
Die ARGE
Erst mit dauerhaften Aufenthaltstiteln haben Flüchtlinge Zugang zu Unterstützungsleistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II).
Grundsätzlich gilt, dass alle Empfängerinnen und Empfänger von SGB II-Leistungen die gleichen Ansprüche haben und Flüchtlinge gegenüber Deutschen in ihren Ansprüchen nicht eingeschränkt sind. Die Förderinstrumente im SGB II sind vielfältig und müssen auf die individuelle Person abgestimmt werden. Grundsätzlich besteht bei Flüchtlingen ein besonderer Bedarf an:
- Erlernen von Deutschkenntnissen
- Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Abschlüssen oder Qualifikationen
- Qualifizierungsmaßnahmen, die auf den deutschen Arbeitsmarkt zugeschnitten sind
Wer als Flüchtling den eigenen und familiären Lebensunterhalt nicht sichert, unterliegt zusätzlich Einschränkungen des Aufenthaltsgesetzes. So kann bei Sozialleistungsbezug die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Familiennachzug versagt werden. Auch der humanitäre Gnadenaufenthalt der Härtefallkommission ist nur möglich, wenn keine öffentlichen Leistungen bezogen werden.
Eine tabellarische Übersicht zum Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Grundsicherungstellen verschiedener Aufenthaltstitel finden Sie hier.



