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Der Hessische Flüchtlingsrat spricht sich für die
Aufhebung der Drittstaatenregelung aus.
Nach Art. 16a GG können Flüchtlinge, die aus sogenannten
sicheren Drittstaaten eingereist sind, ohne Asylverfahren in einen
solchen Drittstaat zurückgeschoben werden.
Zu den sicheren Drittstaaten zählen außer den Staaten
der Europäischen Union, die Schweiz, Österreich, Finnland,
Norwegen, Polen und die Tschechische Republik.
Die Drittstaatenregelung entstand unter dem damaligen CDU-Innenminister
Schäuble und dem SPD-Vorsitzenden Engholm aufgrund der stark
angestiegenen Asylbewerberzahlen von fast 400.000 pro Jahr Anfang
der 90er Jahre.
Man glaubte, mit der Drittstaatenregelung und dem Flughafenverfahren
den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland stark drosseln
zu können.
Das hat zu der grotesken Situation geführt, dass ein Asylbewerber
zuerst sehr ausführlich zu seinem Reiseweg vernommen wird (um
Fluchthelferorganisationen ausfindig zu machen), bevor er seine
Fluchtgründe darlegen kann.
Die Ostgrenzen Deutschlands werden vom Bundesgrenzschutz mit viel
Personal und hohem technischen Aufwand Tag und Nacht kontrolliert
und eine große Zahl illegaler Grenzgänger wird aufgegriffen
und zurück geschoben.
Trotzdem gelangen etwa 80.000 Flüchtlinge mit Hilfe von Fluchthelfern
jedes Jahr nach Deutschland und stellen einen Asylantrag
Diese Beschreibung macht klar, dass die totale Abschottung der
Grenzen nicht möglich ist und nur noch Ausländer, die
die beträchtlichen Kosten für einen Fluchthelfer aufbringen
können, eine Chance haben, nach Deutschland zu kommen und Asyl
zu beantragen.
Für die Zurückgeschobenen besteht die Gefahr, dass sie
in ein System von Kettenabschiebungen geraten und am Ende wieder
in ihrem Herkunftsland ankommen, ohne unterwegs die Möglichkeit
bekommen zu haben, Asyl zu beantragen.
Aus diesen Gründen spricht sich der Hessische Flüchtlingsrat
für die Aufhebung der Drittstaatenregelung aus.
Konrad Rüssel
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