HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Aufhebung der Drittstaatenregelung

 
 

Der Hessische Flüchtlingsrat spricht sich für die Aufhebung der Drittstaatenregelung aus.

Nach Art. 16a GG können Flüchtlinge, die aus sogenannten sicheren Drittstaaten eingereist sind, ohne Asylverfahren in einen solchen Drittstaat zurückgeschoben werden.
Zu den sicheren Drittstaaten zählen außer den Staaten der Europäischen Union, die Schweiz, Österreich, Finnland, Norwegen, Polen und die Tschechische Republik.
Die Drittstaatenregelung entstand unter dem damaligen CDU-Innenminister Schäuble und dem SPD-Vorsitzenden Engholm aufgrund der stark angestiegenen Asylbewerberzahlen von fast 400.000 pro Jahr Anfang der 90er Jahre.
Man glaubte, mit der Drittstaatenregelung und dem Flughafenverfahren den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland stark drosseln zu können.
Das hat zu der grotesken Situation geführt, dass ein Asylbewerber zuerst sehr ausführlich zu seinem Reiseweg vernommen wird (um Fluchthelferorganisationen ausfindig zu machen), bevor er seine Fluchtgründe darlegen kann.

Die Ostgrenzen Deutschlands werden vom Bundesgrenzschutz mit viel Personal und hohem technischen Aufwand Tag und Nacht kontrolliert und eine große Zahl illegaler Grenzgänger wird aufgegriffen und zurück geschoben.
Trotzdem gelangen etwa 80.000 Flüchtlinge mit Hilfe von Fluchthelfern jedes Jahr nach Deutschland und stellen einen Asylantrag

Diese Beschreibung macht klar, dass die totale Abschottung der Grenzen nicht möglich ist und nur noch Ausländer, die die beträchtlichen Kosten für einen Fluchthelfer aufbringen können, eine Chance haben, nach Deutschland zu kommen und Asyl zu beantragen.
Für die Zurückgeschobenen besteht die Gefahr, dass sie in ein System von Kettenabschiebungen geraten und am Ende wieder in ihrem Herkunftsland ankommen, ohne unterwegs die Möglichkeit bekommen zu haben, Asyl zu beantragen.
Aus diesen Gründen spricht sich der Hessische Flüchtlingsrat für die Aufhebung der Drittstaatenregelung aus.

Konrad Rüssel

 

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