HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Geschäftstelle: Leipziger Straße 17 - 60487 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 / 976 987 10 - Fax: 069 / 976 987 11 - email: hfr@fr-hessen.de

 

Düsseldorfer Erklärung zur Illegalität von Flüchtlingen

 
 

Am 21.6.2002 fand im Landtag Nordrhein-Westfalen ein Fachgespräch auf Einladung der grünen Fraktion zum Thema Illegalität von Flüchtlingen statt.

Teilgenommen haben Vertreter und Vertreterinnen der Kirchen, Verbände und Flüchtlingsinitiativen, sowie der grünen Partei.

Illegalität hat viele Gesichter

dies war die übereinstimmende Meinung der Fachleute. Illegal ist der abgelehnte Asylbewerber, der untertaucht, illegal ist der polnische Bauarbeiter, der als billige Arbeitskraft im Baugewerbe schwarz arbeitet und illegal ist die philippinische Frau, die als Opfer von Menschenhandel zur Prostitution gezwungen wird.

Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie als Menschen ohne Rechte in der Bundesrepublik leben, dass ihre Kinder keine Schulen besuchen können, kein Arzt sie anonym behandeln darf, ohne sich selbst strafbar zu machen und kein Arbeitgeber befürchten muss, dass sein illegal Beschäftigter seinen Anspruch auf gerechten Lohn auch durchsetzen kann.

Dieser Zustand ist so gut wie einmalig in Europa und widerspricht dem Grundsatz der Unteilbarkeit von Menschenrechten, zu dem sich die Bundesrepublik bekennt.

Die Betroffenen leben in ständiger Angst vor Entdeckung und darauffolgender Ausweisung. Es erfordert viel Mut von Helfern und Helferinnen, Ärzten/Innen und Lehrern/Innen sich über die §§76 und 92 des Ausländergesetzes hinwegzusetzen und den entrechteten Menschen zu helfen, obwohl sie sich selbst damit strafbar machen.

Die Vermeidung von Illegalität und die Hilfe für bereits illegal hier lebende Menschen muss Ziel der Flüchtlingspolitik in den nächsten Jahren sein.

So einigten sich die Teilnehmer/innen des Fachgesprächs auf folgende Forderungen, an denen politisch weitergearbeitet werden muss:

1.   Entkriminalisierung von Helfern/Innen durch Streichung der entsprechenden Regelungen im Ausländerrecht (bes.§92a)

2.   Ermöglichung des Zugangs zu medizinischer Grundversorgung, der Beschulung der Kinder, sowie der Möglichkeit, Lohnansprüche einklagen zu können. Dafür müssen die Meldepflichten abgeschafft werden.(§76)

3.   Es sind Wege aus der Illegalität ausgerichtet an den jeweiligen Gruppen – aufzuzeigen. U.a. müssen dafür Schutzlücken im Ausländerrecht geschlossen werden, z.B. darf es für die bislang geduldeten Flüchtlinge keine Verschlechterung ihres Status geben. Die neue Härtefallregelung im Zuwanderungsgesetz muss von den Ländern offensiv im Interesse der Flüchtlinge genutzt werden. 

Düsseldorf, den 21.6.02

Monika Düker, MdL  NRW Christa Nickels, MdB

Dora Pfeifer-Suger

Britzinger Weg 24

79379 Müllheim

Tel.: 07631.173657

Mail: dora.pfeifer-suger@web.de

dora.pfeifer-suger@gmx.de

 

 

Weiterführende Links: