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Flüchtlingskinder haben
am meisten unter ihrer Situation zu leiden. Trotzdem gelingt es ihnen
scheinbar am besten mit ihrer neuen Situation zurechtzukommen, d.h.
eine Integration in hiesige Lebensverhältnisse durch den Besuch
von Kindergarten und Schule, wenn möglich anderen außerschulischen
Aktivitäten, lassen oft Fluchterlebnisse verblassen.
In jüngster Zeit wird versucht, diese Integrationsmöglichkeiten
einzuschränken, der Besuch des Kindergartens wird nicht mehr
überall zugelassen, (statusbedingt, d.h. Geduldete Flüchtlingskinder
haben kein Anrecht mehr auf einen Kindergartenplatz ) Sprachförderkurse
werden nicht mehr für Flüchtlingskinder gewährt,
außerschulische Hilfen wurden und werden abgebaut.
Die Rolle der Flüchtlingskinder in der Familie wird neu definiert,
da eine Berufstätigkeit und Außenkontakte oftmals eingeschränkt
oder nicht vorhanden sind, ist die gesamte Familie unter beengten
Raumverhältnissen zu Hause. Flüchtlingskinder werden als
Dolmetscher bei Behördengängen benutzt, und sind in dieser
Rolle oft überfordert.
Bei anstehenden Abschiebungen, sind die Kinder, unterstellt man
es gäbe wirklich keine Verfolgung, die Leidtragenden. Nicht
zu Unrecht werden Petitionen oft mit der Situation der Kinder begründet.
Eine Rücknahme der Vorbehaltezur KRK würde bedeuten,
dass die KRK ein höherwertigeres Recht darstellen würde
und somit eine unabhängige Behörde oder Institution prüfen
müsste, ob die Maßnahme der Abschiebebehörde dem
Wohl des Kindes entspricht. ( Art.3 KRK )
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