HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Kinderrechtskonvention und Flüchtlingskinder

 
  Flüchtlingskinder haben am meisten unter ihrer Situation zu leiden. Trotzdem gelingt es ihnen scheinbar am besten mit ihrer neuen Situation zurechtzukommen, d.h. eine Integration in hiesige Lebensverhältnisse durch den Besuch von Kindergarten und Schule, wenn möglich anderen außerschulischen Aktivitäten, lassen oft Fluchterlebnisse verblassen.

In jüngster Zeit wird versucht, diese Integrationsmöglichkeiten einzuschränken, der Besuch des Kindergartens wird nicht mehr überall zugelassen, (statusbedingt, d.h. Geduldete Flüchtlingskinder haben kein Anrecht mehr auf einen Kindergartenplatz ) Sprachförderkurse werden nicht mehr für Flüchtlingskinder gewährt, außerschulische Hilfen wurden und werden abgebaut.

Die Rolle der Flüchtlingskinder in der Familie wird neu definiert, da eine Berufstätigkeit und Außenkontakte oftmals eingeschränkt oder nicht vorhanden sind, ist die gesamte Familie unter beengten Raumverhältnissen zu Hause. Flüchtlingskinder werden als Dolmetscher bei Behördengängen benutzt, und sind in dieser Rolle oft überfordert.

Bei anstehenden Abschiebungen, sind die Kinder, unterstellt man es gäbe wirklich keine Verfolgung, die Leidtragenden. Nicht zu Unrecht werden Petitionen oft mit der Situation der Kinder begründet.

Eine Rücknahme der Vorbehaltezur KRK würde bedeuten, dass die KRK ein höherwertigeres Recht darstellen würde und somit eine unabhängige Behörde oder Institution prüfen müsste, ob die Maßnahme der Abschiebebehörde dem Wohl des Kindes entspricht. ( Art.3 KRK )

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