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1. Die Situation
In Deutschland leben schätzungsweise 500.000 bis 1 Million
ausländische Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Für Frankfurt/M.
wird die Zahl auf 50.000 geschätzt. Der Gesetzgeber und die
Behörden unterscheiden verwaltungstechnisch und im Blick auf
die Zuständigkeiten zwei Gruppen:
- Menschen, die nach einem erfolglosen Asylverfahren ohne Aufenthaltsrecht
in der Bundesrepublik verbleiben;
- Menschen, die nach der Einreise (ohne Papiere oder mit Touristenvisum)
keinen Asylantrag gestellt haben.
Ein legaler Aufenthalt in Deutschland ist für visaverpflichtete
Nationalitäten (Drittstaatenregelung)
nur bei Einreise mit Visum (Tourist, Familienzusammenführung,
u.U. Arbeits- oder Studienaufnahme) möglich.
Die erste Gruppe durchlief ein Verteilungsverfahren auf die Bundesländer
nach dem AsylVG und nur für sie bleibt bei zielstaatsbezogenen
Abschiebehindernissen das BAFl zuständig.
Die zweite Gruppe ist die zahlenmäßig wesentlich größere
und von wirtschaftlicher Bedeutung in den Bereichen Haushaltshilfe
und häusliche Pflege, Bau und Gastronomie, Prostitution/Menschenhandel.
2. Probleme
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sind völlig rechtlos,
können die Grund- und Menschenrechte nicht in Anspruch nehmen
und sind Rechtsverletzungen gegen sie hilflos ausgeliefert. Die
Angst vor Zufallsentdeckungen, vor Polizeikontrollen und denunziert
werden ist allgegenwärtig und führt mitunter zu krankhafter
Verfolgungsangst.
Regelmäßig kommt es bei typischen, wiederkehrenden Situationen
zu prekären Lagen, wo auch Deutsche zweifeln, ob sie helfen
können, dürfen oder nicht.
2.1. Die Gesundheitsversorgung ist nicht gewährleistet. Kommt
es bei Schwangerschaft und Geburt zu Komplikationen, ist keine medizinische
Hilfe möglich.
2.2. Kommen Kinder ins Kindergarten- oder Schulalter fallen sie
auf, wenn sie zu vormittags zuhause oder auf der Strasse sind.
2.3.Ohne Status gibt es keine Möglichkeit der legalen Erwerbstätigkeit
aber auch keine Sozialleistungen. Bei der illegalen Beschäftigung
wird oft zu wenig Lohn gezahlt und dieser noch vorenthalten.
2.4. Öffentliche Bedienstete müssen nach §76 Ausländergesetz
(AuslG) die Ausländerbehörde (ABH) informieren, wenn sie
Menschen ohne Papieren begegnen.
2.5. §92a I2 AuslG droht Helfern, die "wiederholt oder
zugunsten von mehreren Ausländern" handeln, die gegen
das Aufenthaltsrecht (im Detail s. §92 AuslG) verstoßen,
Geld- oder sogar Haftstrafen an.
3. Forderungen
In Übereinstimmung mit den beiden großen Kirchen vertreten
wir die Auffassung, dass Illegalisierten ein Mindestmaß an
Grundrechten zusteht.
Wir plädieren für eine unbürokratische Stichtagsregelung,
bei der sich Illegalisierte registrieren lassen können, um
daraufhin einen Aufenthaltsstatus zu erhalten.
3.1. Medizinische Akut-/Notversorgung sowie Gesundheitsvorsorge
(bspw. Kinderimpfungen) unabhängig vom Status und bestehender
Krankenversicherung.
Denn die Behandlung und Verhinderung von Krankheiten muss einer
Gesellschaft wichtiger sein als die Ausgrenzung und Bestrafung Einzelner.(Gesundheit
/ Psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen)
3.2. Ermöglichung medizinisch betreuter Geburten mit Ausstellung
einer Geburtsurkunde für das Kind, das die deutsche Staatsbürgerschaft
erhält.
3.3. Ermöglichung des Schulbesuchs von Kindern illegalisierter
Eltern.
3.4. Gefahrlose Geltendmachung von Lohnansprüchen auch bei
illegaler Beschäftigung
3.5. Keine Verhaftung von Ausländern während der Vorsprache
bei der Ausländerbehörde(ABH), damit Menschen nicht aus
Angst vor einer irrtümlich vermuteten Verhaftung nicht mehr
zur ABH gehen und so in die Statuslosigkeit geraten, obwohl dies
nicht nötig wäre.
3.6. Legalisierung von Illegalisierten, wenn Ihnen ein Aufenthaltsrecht
entsteht (z.B. bei Heirat, erneutem Asylvortrag) oder wenn diese
ausreisen möchten.
3.7. Straffreiheit für Menschen, die aus humanitären oder
religiösen Gründen bereits Illegalisierten helfen. Streichung
des § 92a AuslG.
Christoph Schulze-Gockel
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LESETIPS:
Fodor/Alt, "Rechtlos"
Düsseldorfer Erklärung zu
Forderungen zu Illegalen
21.06.02
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