HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Kinderrechtskonvention und Kindersoldaten

 
  Im Frieden Opfer ausbeuterischer Kinderarbeit, im Krieg als Kindersoldaten missbraucht. Zur Zeit werden in 35 bewaffneten Konflikten ca. 300.000 Kindersoldaten eingesetzt.
( Einsatz von Kindern in folgenden Ländern in jüngsterVergangenheit und Gegenwart: Afghanistan, Algerien, Angola, Burundi, Iran, Irak, Kongo Kosowa Liberia, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Türkei, Uganda.)

Sie werden entführt, gezwungen und mißbraucht um als Kanonenfutter oder Minensucher, oder freiwillig als Opfer der Auseinandersetzungen, oder der sozialen Verelendung zu entgehen, als willige Soldaten (Guerilleros) den jeweiligen Kriegsherren zu dienen.
Die Rüstungsindustrie hat sich darauf eingestellt: "spielend" leicht zu bedienende Kleinkaliberwaffen finden haben große Absatzchancen.

Seit fast 6 Jahren wurde der Art.38 der KRK diskutiert, die es den Vertragsstaaten erlaubte, 15jährige zu rekrutieren und unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen zu lassen.
Insbesondere die USA (die neben Somalia der einzige UN-Staat ist , die die KRK nicht ratifiziert haben), und GB waren strikt gegen eine Heraufsetzung des Alters. Während des Falklandkrieges wurden 16jährige Briten Opfer militärischer Auseinandersetzung.

Am 21.01.00 einigte man sich mit einem Kompromiss:
-Einsatz unter 18jähriger im Krieg verboten
-Keine Zwangsrekrutierung unter 18jähriger
-aber freiwillige Rekrutierung mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.

Die NGO - Gruppe "Stop the use of Child - Sodiers" konnte sich mit ihrer Parole "Straight 18" nicht durchsetzen. Die BRD unterstützte den Punkt freiwillige Rekrutierung und wird auf dieser Basis weiter 16-jährige für den BGS und 17-jährige für die Bundeswehr anwerben.
Ein Hauptproblem bleibt allerdings weiter bestehen, der Einsatz von Kindern in paramilitärischen Guerilla-Einheiten.

Beispiele

Im Antrag der Fraktionen SPD und Grüne an die Bundesregierung vom 21.4.99 forderten die Abgeordneten u. a.

  • minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und in ihrem Heimatland als Kindersoldaten eingesetzt waren haben psychosoziale Betreuung zu erhalten
  • bei der Entwicklungszusammenarbeit muß auf den Schutz der Kinder geachtet werden
  • Bekämpfung der Lieferung von Kleinwaffen, Untersagung generell von Waffenlieferung an Drittländer, bei Mißachtung der Menschenrechte
  • Sofortige Demobilisierung aller Kindersoldaten verlangen, Entwicklung von Förderprogrammen zur Reha, Reintegration, sowie Hilfen bei schweren psychischen Störungen anbieten.

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