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Marburg, den 29. September 2003
Der Hessische Flüchtlingsrat und die Flüchtlingsinitiativen
fordern zum Tag des Flüchtlings ein Bleiberecht und eine gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe
- für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die seit 5 Jahren in
Deutschland leben
- für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland
leben
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die
seit 2 Jahren in Deutschland leben
- für traumatisierte Kriegsopfer
- für Opfer rassistischer Angriffe
In der Woche der ausländischen Mitbürger und zum Tag
des Flüchtlings am 3. Oktober 2003 finden in ganz Hessen Pressegespräche
mit Flüchtlingen statt, die 5 Jahre und länger in der
Bundesrepublik leben. Der Hessische Flüchtlingsrat und die
örtlichen Flüchtlingsinitiativen möchten mit der
Schilderung von Einzelschicksalen noch einmal darauf aufmerksam
machen, dass Menschen, die über mehrere Jahre in Deutschland
gelebt haben, ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten müssen.
In den Jahren ihres Aufenthalts haben sich die Menschen eingelebt.
Kinder sind hier geboren worden und sind hier aufgewachsen. Vermehrt
melden sich verzweifelte junge Menschen bei den Flüchtlingsinitiativen
und beim Hessischen Flüchtlingsrat, die ungeachtet ihrer Integration
in unsere Gesellschaft von Abschiebung bedroht sind. Schulische
Abschlüsse, Berufsausbildungen, Studium und Arbeitsaufnahme
werden ihnen verwehrt, obwohl sie sich hier heimisch fühlen,
oft besser Deutsch als die Sprache ihrer Eltern sprechen und Erfolg
in der Schule haben.
Wer Integration ernsthaft anstrebt, muss diejenigen zum Ausgangspunkt
nehmen, die sich faktisch seit Jahren in Deutschland aufhalten.
Unabhängig vom Zuwanderungsgesetz kann von den Innenministerien
der Bundesländer eine Bleiberechtsregelung beschlossen werden.
Eine solche Regelung wäre gesellschaftlich verantwortlich,
ökonomisch vernünftig und ein Gebot der Humanität.
Es besteht dringender Handlungsbedarf auch deshalb, weil es in
Hessen keine Härtefallkommission und damit keine Möglichkeit
gibt, auf Einzelfälle, die besonders schwer von der bestehenden
Regelung betroffen sind und die im folgenden unten aufgeführt
werden, einzugehen und eine menschenwürdige Entscheidung herbeizuführen.
Pressegespräche finden statt in:
- 65195 Wiesbaden: Flüchtlingsrat Wiesbaden mit
Familie Molla / Pham aus Vietnam, 2 Kinder, seit 13 Jahren in
Deutschland:
Herr Pham beantragte 1991 die Anerkennung als Asylberechtigter.
Sein Asylverfahren wurde 1999 negativ abgeschlossen. Er wird seit
diesem Zeitpunkt wegen fehlender Rückreisedokumente geduldet.
Im Februar 2003 wurde Herr Pham im Rahmen einer "Sammelvorführung"
Vertretern der sozialistischen Republik Vietnam vorgeführt,
darunter befanden sich auch Geheimdienstmitarbeiter. Die sozialistische
Republik Vietnam hat nunmehr Reisedokumente ausgestellt, so dass
Herrn Pham nun die Abschiebung nach Vietnam droht.
Frau Rosita Molla ist irakische Staatsangehörige, besitzt
eine Aufenthalts-befugnis aufgrund ihrer Anerkennung als Flüchtling
gem. der Genfer Konvention nach § 51 AuslG. Frau Molla und
Herr Pham leben seit 1995 in familiärer Lebensgemeinschaft:
Sie haben eine gemeinsame Tochter, die 1997 in Wiesbaden geboren
wurde, Frau Molla hat eine weitere Tochter, die 1989 geboren wurde
und gehörlos ist. Herr Pham hat die Gehörlosen-sprache
erlernt und kümmert sich intensiv um beide Kinder und ist
für sie eine zentrale Bezugsperson. Mit der Rückkehr
von Herrn Pham nach Vietnam würde eine intakte familiäre
Lebensgemeinschaft irreversibel zerstört.
- 35096 Niederweimar: Internationaler Kontaktkreis Asyl
Niederweimar e.V. mit
Familie Kavuso aus DR Kongo, 6 Kinder, seit 12 Jahren in Deutschland:
Von den 6 Kindern sind 5 in Deutschland geboren, das älteste
Kind war zwei Jahre, als es nach Deutschland kam. Alle Kinder
sind noch minder-jährig. Im November 2001 wurde der Asylantrag
für die Eltern abgelehnt. Die Familie wird bis zur Beendigung
des Asylverfahrens für eines der Kinder geduldet. Im Status
der Duldung haben alle Kinder keine Zukunfts-perspektive in Deutschland,
obwohl sie in Deutschland zur Schule gehen, ihr "Heimatland"
nicht kennen, die dortige Amtssprache nicht sprechen und in der
DR Kongo gerade für Kinder unerträgliche Lebensbedingungen
vorfinden. Seit 1998 hat Herr Kavuso trotz der erschwerten Bedingungen
für eine Arbeitsaufnahme 6 Stunden pro Tag gearbeitet. Er
würde gerne mehr Stunden arbeiten, um nicht auf Sozialhilfe
angewiesen zu sein. Das Arbeitsamt erteilt aber keine weitergehende
Arbeitsgenehmigung.
Familie Kpakou aus Togo, 9 Kinder, seit 10 Jahren in Deutschland:
Herr Kpakou gehörte der Oppositionspartei in Togo an. Sein
Asylantrag wurde abgelehnt. Die Kinder sind alle in Deutschland
aufgewachsen, besuchen die Schule oder haben bereits einen Schulabschluss.
Frau Kpakou und Herr Kpakou haben eine Arbeitserlaubsnis über
25 Stunden in der Woche. Auch wie würden mehr arbeiten, um
nicht von Sozialhilfe abhängig zu sein.
- 35102 Lohra: Arbeitskreis für Menschenrechte und
Menschenwürde mit
Familie Aric aus der Türkei, 5 Kinder, seit 11 Jahren
in Deutschland:
Frau Aric lebt mit ihrem Mann und 5 Kindern in Lohra. Sie erwartet
ein weiteres Kind und muss nur aus diesem Grund nicht mit Abschiebung
rechnen. Die ständige Angst vor der drohenden Abschiebung
hat dazu geführt, dass Frau Aric psychisch so zerstört
ist, dass ständig mit Suizid gerechnet werden muss.
Familie Bardhi aus Albanien, 2 Kinder, seit 7 Jahren in Deutschland:
Frau Bardhi hat mit ihrer Familie (Ehemann, zwei Töchter)
eine wahre Odysse in Deutschland hinter sich. Sie hat Schilddrüsenkrebs,
ihre jüngste Tochter hat eine in Albanien nicht behandelbare
Krankheit. Die psychische Situation insb. von Frau Bardhi ist
infolge der drohenden Abschiebung katastrophal.
- 63322 Rödermark: Flüchtlingshilfe Rödermark
e.V. mit
Familie Gözüag aus der Türkei, 5 Kinder, seit
10 Jahren in Deutschland:
Das Heimatdorf der kurdischen Familie wurde vollständig zerstört.
4 Kinder sind erwachsen, 3 davon berufstätig. Die Familie
ist sehr gut integriert. Herr Ibrahim Gözüag leidet
unter einer schweren Diabetes.
Familie Raja aus Pakistan, 5 Kinder, seit 9 Jahren in Deutschland:
Familie Raja gehört der Religionsgemeinschaft der Ahmadiya
an, die in Pakistan verfolgt wird. Von den 5 Kindern sind inzwischen
vier erwachsen . Drei Kinder sind verheiratet und dürfen
in Deutschland bleiben, der Rest der Familie, Frau und Herr Raja
und zwei Kinder sind von Abschiebung bedroht. Herr Raja hat einen
Schwerbehindertenausweis. Durch die jahrelange Arbeit bei der
Frachtpost hat er gesundheitliche Schäden davon getragen.
- 35578 Wetzlar: Diakonisches Werk der Evang. Kirchenkreise
Braunfels und Wetzlar mit
Familie Nemiala aus DR Kongo, 3 Kinder, seit 11 Jahren in Deutschland:
Alle Kinder sind in Deutschland geboren, ein Kind ist krank (Gutachten
liegt vor).
Familie Tusevo aus DR Kongo, 4 Kinder, seit 11 Jahren in Deutschland:
Herr Tusevo ist 1992 nach Deutschland gekommen. 1997 wurde sein
Asylantrag abgelehnt. 3 Kinder sind in Deutschland geboren, 2
Kinder gehen zur Schule, ihre Leistungen sind sehr gut. Herr Tusevo
arbeitet in Frankfurt. Die Familie ist sehr gut integriert.
- 64646 Heppenheim: Asylgruppe Heppenheim mit
Frau Zilan aus der Türkei, 19 Jahre, seit 11 Jahren in
Deutschland:
Frau Zilan hat erfolgreich die Mittlere Reife abgeschlossen und
erhielt in den Jahren 2002 und 2003 Angebote für eine Lehrstelle,
jedoch keine Arbeitserlaubnis. Sie besucht jetzt eine weiterführende
Schule.
- 35390 Gießen: Flüchtlingshilfe Mittelhessen
e.V. mit
Familie Turan aus der Türkei, 5 Kinder, seit 11 Jahren
in Deutschland:
Die Familie sind türkische Staatsangehörige kurdischer
Volkszugehörigkeit. Die zwei jüngsten Kinder sind in
Deutschland geboren. Der Asylantrag für das Ehepaar Turan
und 4 Kinder wurde abgelehnt. Obwohl das Asylverfahren für
die jüngste Tochter noch nicht abgeschlossen ist, ist die
Ausländerbehörde nicht bereit, eine längerfristige
Duldung auszusprechen.
Herr Turan konnte trotz großer Bemühungen keiner Arbeit
nachgehen, weil er die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis
(zuletzt 2002 beantragt für die Tätigkeit eines Lagerarbeiters)
nicht erhalten hat.
Die Kinder besuchen den Gymnasialzweig der Anne-Frank-Schule in
Großen Linden und die Grundschule in Langgöns. Ali
Turan, der Vater ist aktiv in der Elternarbeit der Schule und
die Kinder haben viele Freunde. Die Familie ist in Langgöns
gut integriert. Schulleitung und KlassenlehrerInnen unterstützen
die Familie in ihrem Anliegen, in Deutschland eine längerfristige
Perspektive zu erhalten. Eine Ausreise in die Türkei bedeutet
für die Kinder, die hier aufgewachsen sind, eine unvorstellbare
Härte. Die Familie würde in eine hoffnungslose Zukunft
entlassen, eine wirtschaftliche Perspektive gibt es für sie
in der Türkei nicht und für die Kinder ist der Besuch
einer weiterführenden Schule nicht möglich
- 65719 Hofheim: Ökumenischer Arbeitskreis "Flüchtlinge
im Taunus" mit
Frau Said aus Afghanistan, 2 Kinder, seit 6 Jahren in Deutschland:
Frau Said floh 1997 mit ihren 12 und 15 Jahre alten Töchtern
aus Afghanistan, wo kurz vorher ihr Mann von den Taliban ermordet
wurde.Das Bundesamt und Gericht lehnten den Asylantrag ab, weil
es im Bürgerkrieg keine staatliche Verfolgung geben kann.
Nach inzwischen fünfjährigem Asylverfahren sind Frau
Said und ihre Töchter in ihrem Wohnort integriert: Frau Said
arbeitet in der Küche eines Kindergartens, beide Töchter
haben die Schule abgeschlossen. Die 20jährige Tochter macht
eine Ausbildung zur Kinderarzthelferin, die drei Jahre jüngere
Tochter befindet sich in der Ausbildung zur Zahnarzthelferin.
Frau Said und ihre Töchter haben Angst, nach Afghanistan
zurückzukehren. Aber die Chancen auf eine Anerkennung sind
nach dem Sturz der Taliban minimal. Die Innenminister haben die
afghanischen Flüchtlinge schon zur Rückkehr aufgefordert.
- 64354 Reinheim: Flüchtlingspfarrerin Mechthild Gunkel
und Pfarrer Stoklossa mit
Familie Delikaya aus der Türkei, 2 Kinder, seit 11 Jahren
in Deutschland:
Die Familie sind türkische Staatsangehörige kurdischer
Volkszugehörigkeit. Ihre Asylverfahren sind rechtskräftig
abgeschlossen. Es gab mehrere Abschiebungsversuche, denen sich
die Familie entzogen hat. Die im März 2000 eingereichte Petition
wurde im Februar 2001 abgewiesen und die für eine Tochter
2002 eingereichte Petition wurde ebenfalls abgewiesen. Da beide
Eltern schwer erkrankt und auf die Hilfe der volljährigen
Tochter angewiesen sind, wird die Duldung der Tochter jeweils
um ein paar Wochen verlängert. Beide Töchter besuchen
eine Berufsfachschule.
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Weiterführende Links:
Bleiberechtskampagne
Aufruf von PRO ASYL
(Word-Dokument)
Musterbrief
(Word-Dokument)
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