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Marburg, den 17. Januar 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
die unten aufgeführten Eckpunkte sind für den Hessischen
Flüchtlingsrat Mindestanforderungen an die PolitikerInnen,
die es so schnell wie möglich umzusetzen gilt.
Dies wurde auch auf dem am 15.1.03 in Marburg stattgefundenen Pressegespräch,
zu dem die Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte Kriegsdienstgegner
und Connection e.V. eingeladen hatte wieder bestätigt. Abdülrezzak
Er lebt mit seiner Frau und seinen drei Kindern seit 1996 in Biedenkopf
und soll nun Deutschland verlassen, weil deutsche Gerichte und Behörden
glauben, dass einem kurdischen Kriegsdienstverweigerer in der Türkei
keine Verfolgung droht.
Der Hessische Flüchtlingsrat, der die Petitionen von Herrn
Er an den Hessischen Landtag und den Bundestag unterstützt,
ist der Meinung, dass hier ein Bleiberecht oder eine Härtefallkommission
Abhilfe schaffen könnten, wenn eine dem Menschen zugewandte
Flüchtlingspolitik gewollt wäre.
Migrationspolitische Eckpunkte der Flüchtlingsorganisationen
und Wohlfahrtsverbände in Hessen vom 16.01.2003
Die unterzeichnenden Verbände haben im Vorfeld der Landtagswahlen
in Hessen und der bundesweiten Debatte um eine Reform des Zuwanderungsrechtes
migrationspolitische Eckpunkte benannt, an denen sich eine Politik
in Hessen messen lassen muss, die das friedliche Zusammenleben von
Einheimischen und Zugewanderten, deren gesellschaftliche Teilhabe
und Integration zum Ziele hat.
Hessen unterstützt aktiv ein Bleiberecht für langjährig
hier lebende Migrantinnen und Migranten und setzt sich im Bundesrat
und in der IMK für eine entsprechende abschließende Altfallregelung
ein:
In Hessen leben seit nunmehr über fünf Jahren nahezu
13.000 Menschen ununterbrochen ohne gesicherten Aufenthalt im Status
einer sogenannten Duldung'. Diesen Menschen wurde damit kein
formales Aufenthaltsrecht gewährt, sie können gleichwohl
aus unterschiedlichen faktischen Gründen die Bundesrepublik
nicht wieder verlassen. Die Unterzeichner schließen sich ausdrücklich
der Forderung von Pro Asyl und der Konferenz der Ausländerbeauftragten
in Deutschland nach einem umfassenden Bleiberecht für langjährig
Geduldete an. Eine solche Bleiberechtsregelung drängt sich
auch aus integrationspolitischen Überlegungen auf. Es entspricht
der Menschenwürde und nützt sowohl den betroffenen Migrantinnen
und Migranten als auch der Gesellschaft, wenn ihre Mitglieder für
ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und ihre Lebensplanung in
eigener Verantwortung gestalten können, anstatt gegen ihren
Willen von staatlichen Unterstützungen abhängig sein zu
müssen. Mit einem gesicherten Aufenthaltsrecht werden nicht
nur die Verwaltungen entlastet, über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
sowie als Konsumenten können die Betroffenen auch zum Wohl
der Aufnahmegesellschaft beitragen.
Hessen richtet eine Härtefallkommission ein, die sich mehrheitlich
aus NGO-Vertretern zusammensetzt. Verfahrensgrundsätze dieser
Kommission werden gemeinsam von Politik und NGO's abgestimmt.
Härtefallkommissionen können dazu beitragen, festgefahrene
humanitär bedenkliche Fälle in einer guten und für
alle Beteiligten akzeptablen Weise zu lösen. Mit der Einrichtung
einer Härtefallkommission sollen folgende wesentliche Ziele
erreicht werden: Demokratisierung und Verbesserung der Transparenz
des Verfahrens sowie das Streben nach größtmöglicher
Einzelfallgerechtigkeit. Mit ihrer Arbeit ergänzt und entlastet
sie den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages. Je restriktiver
die allgemein gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden,
um so mehr besteht die Notwendigkeit zur Abwendung von humanitären
und persönlichen Härten im Einzelfall.
Hessen passt sein Integrationskonzept hinsichtlich weiterer Zuwanderungsgruppen
an.
Ein umfassendes und konsistentes Integrationskonzept darf nicht
auf die sog. bleibeberechtigten Zuwanderer begrenzt sein. Die alleinige
Fokussierung auf den Aufenthaltsstatus steht nicht in Übereinstimmung
mit den Bedarfslagen und der Lebenswirklichkeit der hier lebenden
Zuwanderer und ihrer Familien und widerspricht auch den Integrationsanliegen
des Aufnahmelandes, wenn Integrationsmaßnahmen bei weiterem
Aufenthalt zu spät einsetzen. So leben beispielsweise viele
de-facto-Flüchtlinge mit unsicherer Bleibeprognose bereits
seit vielen Jahren im Land.
Die Hessische Landesregierung muss sich dieser Tatsache stellen
und konsequenterweise auch Flüchtlinge und Asylsuchende in
das Integrationskonzept einbinden. Integrationsangebote wie Sprach-
und Orientierungskurse, Ausbildungs-
oder Arbeitsmöglichkeiten sollen künftig in Hessen allen
Zugewanderten offen stehen, die sich auf Zeit oder auf Dauer hier
aufhalten.
Für die unterzeichnenden Verbände und Organisationen stellen
diese drei Eckpunkte die derzeit zentralen Themen einer an Humanität
und Menschenwürde sowie praktizierter Nächstenliebe und
Solidarität ausgerichteten hessischen Flüchtlings- und
Migrationspolitik dar. Wir erwarten von den Parteien, dass sie diese
zum Handlungsmaßstab des eigenen politischen Handelns in Hessen
machen.
Die Unterzeichner:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V.
Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.
Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Diakonisches Werk Hessen und Nassau
Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V.
Interkultureller Beauftragter der EK HN und des DW HN
Arbeitsstelle für Aussiedler, Ausländer und Asylsuchende
der EK K-W
Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH)
- Landesausländerbeirat
Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Hessen
Hessischer Flüchtlingsrat
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Künzel, Geschäftsführerin
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