HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Pressemitteilung:
Migrationspolitische Eckpunkte

 
 

Marburg, den 17. Januar 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,
die unten aufgeführten Eckpunkte sind für den Hessischen Flüchtlingsrat Mindestanforderungen an die PolitikerInnen, die es so schnell wie möglich umzusetzen gilt.
Dies wurde auch auf dem am 15.1.03 in Marburg stattgefundenen Pressegespräch, zu dem die Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte Kriegsdienstgegner und Connection e.V. eingeladen hatte wieder bestätigt. Abdülrezzak Er lebt mit seiner Frau und seinen drei Kindern seit 1996 in Biedenkopf und soll nun Deutschland verlassen, weil deutsche Gerichte und Behörden glauben, dass einem kurdischen Kriegsdienstverweigerer in der Türkei keine Verfolgung droht.
Der Hessische Flüchtlingsrat, der die Petitionen von Herrn Er an den Hessischen Landtag und den Bundestag unterstützt, ist der Meinung, dass hier ein Bleiberecht oder eine Härtefallkommission Abhilfe schaffen könnten, wenn eine dem Menschen zugewandte Flüchtlingspolitik gewollt wäre.


Migrationspolitische Eckpunkte der Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbände in Hessen vom 16.01.2003


Die unterzeichnenden Verbände haben im Vorfeld der Landtagswahlen in Hessen und der bundesweiten Debatte um eine Reform des Zuwanderungsrechtes migrationspolitische Eckpunkte benannt, an denen sich eine Politik in Hessen messen lassen muss, die das friedliche Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten, deren gesellschaftliche Teilhabe und Integration zum Ziele hat.


Hessen unterstützt aktiv ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Migrantinnen und Migranten und setzt sich im Bundesrat und in der IMK für eine entsprechende abschließende Altfallregelung ein:

In Hessen leben seit nunmehr über fünf Jahren nahezu 13.000 Menschen ununterbrochen ohne gesicherten Aufenthalt im Status einer sogenannten ‚Duldung'. Diesen Menschen wurde damit kein formales Aufenthaltsrecht gewährt, sie können gleichwohl aus unterschiedlichen faktischen Gründen die Bundesrepublik nicht wieder verlassen. Die Unterzeichner schließen sich ausdrücklich der Forderung von Pro Asyl und der Konferenz der Ausländerbeauftragten in Deutschland nach einem umfassenden Bleiberecht für langjährig Geduldete an. Eine solche Bleiberechtsregelung drängt sich auch aus integrationspolitischen Überlegungen auf. Es entspricht der Menschenwürde und nützt sowohl den betroffenen Migrantinnen und Migranten als auch der Gesellschaft, wenn ihre Mitglieder für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und ihre Lebensplanung in eigener Verantwortung gestalten können, anstatt gegen ihren Willen von staatlichen Unterstützungen abhängig sein zu müssen. Mit einem gesicherten Aufenthaltsrecht werden nicht nur die Verwaltungen entlastet, über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie als Konsumenten können die Betroffenen auch zum Wohl der Aufnahmegesellschaft beitragen.


Hessen richtet eine Härtefallkommission ein, die sich mehrheitlich aus NGO-Vertretern zusammensetzt. Verfahrensgrundsätze dieser Kommission werden gemeinsam von Politik und NGO's abgestimmt.

Härtefallkommissionen können dazu beitragen, festgefahrene humanitär bedenkliche Fälle in einer guten und für alle Beteiligten akzeptablen Weise zu lösen. Mit der Einrichtung einer Härtefallkommission sollen folgende wesentliche Ziele erreicht werden: Demokratisierung und Verbesserung der Transparenz des Verfahrens sowie das Streben nach größtmöglicher Einzelfallgerechtigkeit. Mit ihrer Arbeit ergänzt und entlastet sie den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages. Je restriktiver die allgemein gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden, um so mehr besteht die Notwendigkeit zur Abwendung von humanitären und persönlichen Härten im Einzelfall.

Hessen passt sein Integrationskonzept hinsichtlich weiterer Zuwanderungsgruppen an.

Ein umfassendes und konsistentes Integrationskonzept darf nicht auf die sog. bleibeberechtigten Zuwanderer begrenzt sein. Die alleinige Fokussierung auf den Aufenthaltsstatus steht nicht in Übereinstimmung mit den Bedarfslagen und der Lebenswirklichkeit der hier lebenden Zuwanderer und ihrer Familien und widerspricht auch den Integrationsanliegen des Aufnahmelandes, wenn Integrationsmaßnahmen bei weiterem Aufenthalt zu spät einsetzen. So leben beispielsweise viele de-facto-Flüchtlinge mit unsicherer Bleibeprognose bereits seit vielen Jahren im Land.
Die Hessische Landesregierung muss sich dieser Tatsache stellen und konsequenterweise auch Flüchtlinge und Asylsuchende in das Integrationskonzept einbinden. Integrationsangebote wie Sprach- und Orientierungskurse, Ausbildungs-
oder Arbeitsmöglichkeiten sollen künftig in Hessen allen Zugewanderten offen stehen, die sich auf Zeit oder auf Dauer hier aufhalten.


Für die unterzeichnenden Verbände und Organisationen stellen diese drei Eckpunkte die derzeit zentralen Themen einer an Humanität und Menschenwürde sowie praktizierter Nächstenliebe und Solidarität ausgerichteten hessischen Flüchtlings- und Migrationspolitik dar. Wir erwarten von den Parteien, dass sie diese zum Handlungsmaßstab des eigenen politischen Handelns in Hessen machen.


Die Unterzeichner:

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V.
Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.
Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Diakonisches Werk Hessen und Nassau
Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V.
Interkultureller Beauftragter der EK HN und des DW HN
Arbeitsstelle für Aussiedler, Ausländer und Asylsuchende der EK K-W
Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) - Landesausländerbeirat
Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Hessen
Hessischer Flüchtlingsrat
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Künzel, Geschäftsführerin

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