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Pressemitteilung vom 23.08.01
Der Hessische Flüchtlingsrat hat sich auf seiner Mitgliederversammlung
am Samstag in Hirzenhain in der Wetterau mit dem Schily-Entwurf
für ein Zuwanderungsgesetz befasst und ist zu der Einschätzung
gekommen, dass seine Umsetzung für Flüchtlinge in Deutschland
eine Reihe von nicht hinnehmbaren Verschlechterungen mit sich bringen
würde. So löblich die Anerkennung des Innenministers ist,
dass Deutschland seit Jahren ein Einwanderungsland ist und zukünftig
dem durch geregelte Zuzugs-möglichkeiten Rechnung getragen
werden soll, so bedauerlich sind die geplanten Regelungen, die Asyl
und Flüchtlinge betreffen.
An der Unbarmherzigkeit, die schon jetzt die deutsche Asyl- und
Flüchtlingspolitik prägt, würde sich nach dem Schily-Entwurf
nichts ändern und in einer Reihe von Punkten käme es sogar
zu Verschärfungen. Für den Hessischen Flüchtlingsrat
ist es unbegreiflich, dass der Entwurf in entscheidenden Punkten
hinter die Vorschläge der Süßmuth-Kommission zurückfällt,
deren Arbeit damit deutlich diskreditiert wurde.
Auch im Hinblick auf eine Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer
Ebene wäre die Umsetzung des Schily-Entwurfs kontraproduktiv.
Die Europäische Kommission hat Vorschläge eingebracht,
die weitaus liberaler sind und sich strikt an der Genfer Flüchtlingskonvention
orientieren. Eine gesetzliche Regelung in Deutschland gemäß
den Schily-Vorschlägen würde eine Verwirklichung der EU-Vorschläge
im Ministerrat politisch sabotieren, da im Ministerrat noch immer
nach dem Einstimmigkeitsprinzip verfahren wird.
Unter den Punkten, die der Schily-Entwurf unverändert aus
dem bisherigen Asylrecht übernommen hat, ist besonders die
Beibehaltung des Flughafenverfahrens für den Hessischen Flüchtlingsrat
inakzeptabel. Dieses Sonderverfahren für Flüchtlinge,
die auf dem Luftwege nach Deutschland gelangen, mit seinen extrem
verkürzten Fristen und der menschenunwürdigen Unterbringung
im Transitbereich des Frankfurter Flughafens gehört abgeschafft.
Auch die im Bau befindliche neue Unterkunft auf FRAPORT ändert
an den grundsätzlichen Einwänden des Hessischen Flüchtlingsrates
gegen dieses Verfahren nichts.
Weiterhin kritisiert der Hessische Flüchtlingsrat, dass der
Schily-Entwurf für unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder
keine Verbesserungen bringt, obwohl dies schon lange von vielen
karitativen Organisationen gefordert wird, und zum Beispiel die
Süßmuth-Kommission vorgeschlagen hatte, die Handlungsfähigkeit
im Asylverfahren entsprechend der Praxis anderer EU-Staaten erst
mit der Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen zu lassen und eine
kindgerechte Betreuung sicherzustellen.
Auf Unverständnis stößt außerdem, dass Schilys
Vorschläge den Opfern nichtstaatlicher und geschlechts-spezifischer
Verfolgung zu keinem sicheren Aufenthaltsstatus verhilft, und diese
Schutzlücke im deutschen Asylrecht bestehen bleibt, ja sogar
geleugnet wird, was angesichts z.B. der Lage der Frauen in Afghanistan
geradezu zynisch wirken muss.
Nach Auffassung des Hessischen Flüchtlingsrates bringt der
Entwurf Verschlechterungen für die bereits in Deutschland befindlichen
und natürlich auch zukünftig einreisenden Flüchtlinge
in vier wesentlichen Punkten:
Bei der wirtschaftlichen Versorgung der Flüchtlinge sollen
weitere Kürzungen erfolgen, weil durch eine Neufassung des
Asylbewerberleistungsgesetzes die schon bisher für die ersten
drei Jahre im Asylverfahren für Flüchtlinge geltenden
Kürzungen um fast 30 % gegenüber dem Sozialhilfeniveau
nunmehr auf die gesamte Aufenthaltszeit ausgedehnt werden sollen.
Die jetzige Regelung mit einer Versorgung unter dem Existenzminimum
soll zur Dauereinrichtung gemacht werden.
Die geplante routinemäßige Überprüfung der
anerkannten Asylsuchenden nach drei Jahren auf das Fortbestehen
der Asylgründe und eine eventuelle Aberkennung des Asyls ist
nicht nur eine deutliche Abweichung von der Linie der anderen europäischen
Länder, sondern stellt auch eine unnötige Verunsicherung
und psychische Belastung der Flüchtlinge dar und bringt nebenbei
gesagt auch eine entbehrliche Mehrarbeit für das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und
die Verwaltungsgerichte mit sich.
Geradezu existenzbedrohend sind die Vorstellungen Schilys und seines
Ministeriums für die bisher in Deutschland deshalb geduldeten
Flüchtlinge, weil sie nicht abgeschoben werden können,
z. B. nach Afghanistan. Ihnen soll zukünftig überhaupt
kein Aufenthaltsstatus mehr zugebilligt werden, sondern nur eine
"Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung".
Dies hat zur Folge, dass die Betroffenen keine Arbeitserlaubnis
erhalten können, also einem Arbeitsverbot unterliegen, ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und auf Sozialhilfe
angewiesen sind und damit für die Gemeinschaft unnötige
Kosten entstehen. Da außerdem die vollziehbar ausreisepflichtigen
Ausländer nach Schilys Vorstellungen zukünftig verpflichtet
werden können, in einer Ausreiseeinrichtung (Ausreisezentrum
oder -lager) zu wohnen und in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt
werden sollen (Residenzpflicht), ist nach Meinung des Hessischen
Flüchtlingsrates klar, dass hier eine große Personengruppe
in die Illegalität gedrängt würde. Und das, obwohl
jetzt schon ca. eine Million Personen in Deutschland ohne Papiere
lebt und arbeitet.
Die geplante Herabsetzung des Alters für den Kindernachzug
bei Flüchtlingen auf 12 Jahre stellt einen sehr belasteten
Eingriff des Staates in die Rechte der Familien dar und wird unzutreffenderweise
mit verbesserten Integrationsmöglichkeiten für die Kinder
begründet. Auch hier setzt sich Schily in krassen Gegensatz
zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission, die eine
Nachzugsmöglichkeit für Kinder bis zum 18.Lebensjahr vorgesehen
hat.
gez. Konrad Rüssel
Sprecher des hfr
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