HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Hessischer Flüchtlingsrat hält Schily-Vorschläge für inakzeptabel

 
 

Pressemitteilung vom 23.08.01

Der Hessische Flüchtlingsrat hat sich auf seiner Mitgliederversammlung am Samstag in Hirzenhain in der Wetterau mit dem Schily-Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz befasst und ist zu der Einschätzung gekommen, dass seine Umsetzung für Flüchtlinge in Deutschland eine Reihe von nicht hinnehmbaren Verschlechterungen mit sich bringen würde. So löblich die Anerkennung des Innenministers ist, dass Deutschland seit Jahren ein Einwanderungsland ist und zukünftig dem durch geregelte Zuzugs-möglichkeiten Rechnung getragen werden soll, so bedauerlich sind die geplanten Regelungen, die Asyl und Flüchtlinge betreffen.

An der Unbarmherzigkeit, die schon jetzt die deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik prägt, würde sich nach dem Schily-Entwurf nichts ändern und in einer Reihe von Punkten käme es sogar zu Verschärfungen. Für den Hessischen Flüchtlingsrat ist es unbegreiflich, dass der Entwurf in entscheidenden Punkten hinter die Vorschläge der Süßmuth-Kommission zurückfällt, deren Arbeit damit deutlich diskreditiert wurde.

Auch im Hinblick auf eine Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene wäre die Umsetzung des Schily-Entwurfs kontraproduktiv. Die Europäische Kommission hat Vorschläge eingebracht, die weitaus liberaler sind und sich strikt an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren. Eine gesetzliche Regelung in Deutschland gemäß den Schily-Vorschlägen würde eine Verwirklichung der EU-Vorschläge im Ministerrat politisch sabotieren, da im Ministerrat noch immer nach dem Einstimmigkeitsprinzip verfahren wird.

Unter den Punkten, die der Schily-Entwurf unverändert aus dem bisherigen Asylrecht übernommen hat, ist besonders die Beibehaltung des Flughafenverfahrens für den Hessischen Flüchtlingsrat inakzeptabel. Dieses Sonderverfahren für Flüchtlinge, die auf dem Luftwege nach Deutschland gelangen, mit seinen extrem verkürzten Fristen und der menschenunwürdigen Unterbringung im Transitbereich des Frankfurter Flughafens gehört abgeschafft. Auch die im Bau befindliche neue Unterkunft auf FRAPORT ändert an den grundsätzlichen Einwänden des Hessischen Flüchtlingsrates gegen dieses Verfahren nichts.

Weiterhin kritisiert der Hessische Flüchtlingsrat, dass der Schily-Entwurf für unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder keine Verbesserungen bringt, obwohl dies schon lange von vielen karitativen Organisationen gefordert wird, und zum Beispiel die Süßmuth-Kommission vorgeschlagen hatte, die Handlungsfähigkeit im Asylverfahren entsprechend der Praxis anderer EU-Staaten erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen zu lassen und eine kindgerechte Betreuung sicherzustellen.

Auf Unverständnis stößt außerdem, dass Schilys Vorschläge den Opfern nichtstaatlicher und geschlechts-spezifischer Verfolgung zu keinem sicheren Aufenthaltsstatus verhilft, und diese Schutzlücke im deutschen Asylrecht bestehen bleibt, ja sogar geleugnet wird, was angesichts z.B. der Lage der Frauen in Afghanistan geradezu zynisch wirken muss.

Nach Auffassung des Hessischen Flüchtlingsrates bringt der Entwurf Verschlechterungen für die bereits in Deutschland befindlichen und natürlich auch zukünftig einreisenden Flüchtlinge in vier wesentlichen Punkten:

Bei der wirtschaftlichen Versorgung der Flüchtlinge sollen weitere Kürzungen erfolgen, weil durch eine Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes die schon bisher für die ersten drei Jahre im Asylverfahren für Flüchtlinge geltenden Kürzungen um fast 30 % gegenüber dem Sozialhilfeniveau nunmehr auf die gesamte Aufenthaltszeit ausgedehnt werden sollen. Die jetzige Regelung mit einer Versorgung unter dem Existenzminimum soll zur Dauereinrichtung gemacht werden.

Die geplante routinemäßige Überprüfung der anerkannten Asylsuchenden nach drei Jahren auf das Fortbestehen der Asylgründe und eine eventuelle Aberkennung des Asyls ist nicht nur eine deutliche Abweichung von der Linie der anderen europäischen Länder, sondern stellt auch eine unnötige Verunsicherung und psychische Belastung der Flüchtlinge dar und bringt nebenbei gesagt auch eine entbehrliche Mehrarbeit für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte mit sich.

Geradezu existenzbedrohend sind die Vorstellungen Schilys und seines Ministeriums für die bisher in Deutschland deshalb geduldeten Flüchtlinge, weil sie nicht abgeschoben werden können, z. B. nach Afghanistan. Ihnen soll zukünftig überhaupt kein Aufenthaltsstatus mehr zugebilligt werden, sondern nur eine "Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung". Dies hat zur Folge, dass die Betroffenen keine Arbeitserlaubnis erhalten können, also einem Arbeitsverbot unterliegen, ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und auf Sozialhilfe angewiesen sind und damit für die Gemeinschaft unnötige Kosten entstehen. Da außerdem die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nach Schilys Vorstellungen zukünftig verpflichtet werden können, in einer Ausreiseeinrichtung (Ausreisezentrum oder -lager) zu wohnen und in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt werden sollen (Residenzpflicht), ist nach Meinung des Hessischen Flüchtlingsrates klar, dass hier eine große Personengruppe in die Illegalität gedrängt würde. Und das, obwohl jetzt schon ca. eine Million Personen in Deutschland ohne Papiere lebt und arbeitet.

Die geplante Herabsetzung des Alters für den Kindernachzug bei Flüchtlingen auf 12 Jahre stellt einen sehr belasteten Eingriff des Staates in die Rechte der Familien dar und wird unzutreffenderweise mit verbesserten Integrationsmöglichkeiten für die Kinder begründet. Auch hier setzt sich Schily in krassen Gegensatz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission, die eine Nachzugsmöglichkeit für Kinder bis zum 18.Lebensjahr vorgesehen hat.


gez. Konrad Rüssel
Sprecher des hfr

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