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Mutter soll mit ihren Kindern Fronhausen verlassen,
weil ihr Asylgesuch abgelehnt wurde / Großeinsatz der Polizei
FR 08.11.05: Flüchtlingshelfer werfen der zentralen
Ausländerbehörde sowie der Marburger Polizei vor, das
Kindeswohl im Fall der kurdischen Familie Kirok aus Fronhausen bei
Marburg eklatant zu verletzen. Die Mutter sollte mit
fünf ihrer Kinder abgeschoben werden doch die Behörden
trafen sie nicht an.
Fronhausen · Ceknaz Kirok saß gerade an seinen Hausaufgaben,
als die Polizei an der Tür klingelte. Obgleich er mit seinem
vier Jahre alten Bruder allein zu Hause war, drohten die Beamten,
die Tür aufzubrechen, wenn er nicht öffne. Ich dachte,
das seien Räuber. Ich wusste nicht, was ich machen soll,
sagt der Zehnjährige. Unterdessen wurden eine Tante und die
älteren Geschwister auf dem Weg vom Einkaufen, zum Unterricht
oder zum Fußballtraining aufgegriffen und in Polizeiwagen
festgehalten. Der Grund: Die Polizei hoffte, die untergetauchte
Mutter der Kinder in der Wohnung zu entdecken, um sie mit ihren
fünf minderjährigen Kindern abschieben zu können.
Zurück in die Türkei soll die Familie, die seit mehr als
zehn Jahren im Kreis Marburg-Biedenkopf lebt. Dabei haben die Kinder
in der Schule keinerlei Probleme, sie sprechen fließend deutsch.
Aber in Deutschland wird es für sie wohl keine Perspektive
geben: Obwohl der Familienvater in der Türkei nach eigenen
Angaben zweimal verhaftet, gefoltert und schwer verletzt wurde,
gewährten ihm die Gerichte, die ihn zunächst als unglaubwürdig
einstuften, kein Asyl. Auch Petitionen und Härtefallersuchen
nützten nichts. Um nicht abgeschoben zu werden, lebte die Familie
schon im vergangenen Jahr für mehrere Monate im Kirchenasyl.
Inzwischen ist der Vater wegen chronischer Suizidalität seit
14 Monaten in einem psychiatrischen Krankenhaus er kann daher
nicht abgeschoben werden.
Großer Freundeskreis
Als die restliche Familie im Oktober abgeschoben werden sollte,
tauchten die beiden erwachsenen Kinder unter, während Mutter
Salime zusammenbrach. Die Ärzte kamen zu dem Ergebnis, dass
sie zurzeit nicht in der Lage ist, sich um ihre Kinder zu kümmern.
Seitdem wird der Haushalt von einer Tante und einer 23-jährigen
Tochter versorgt, die aber selbst gesundheitlich stark beeinträchtigt
ist. Gestützt wird die Familie durch eine Betreuerin, einen
großen Freundeskreis, die Kirchengemeinde sowie Mitschüler
und Lehrer, die sich für die Familie eingesetzt haben. Dies
alles würde bei einer Abschiebung entfallen, sagen die Helfer.
Das Großaufgebot der Polizei, die mit Einsatzbussen, Feuerwehr
und Krankenwagen vor wenigen Wochen zur Abschiebung angerückt
war, hat sie entsetzt. Mit rund 30 Mann seien die Beamten in die
Wohnung der Kurden eingedrungen, noch einmal 40 Uniformierte hätten
auf der Straße gestanden, berichtet die Flüchtlingsberaterin
des Diakonischen Werks Marburg, Gisela Tausch: Das Ausmaß
ließ vermuten, dass man eine Wohnung mit bis an die Zähne
bewaffneter Terroristen stürmen müsse. Dagegen sagt
Polizeisprecher Martin Ahlich, dass deutlich weniger Polizisten
bei dem Einsatz dabei waren. Die genaue Zahl wollte er aber nicht
verraten: Es wird mit Sicherheit notwendig gewesen sein, in
derartiger Anzahl aufzutreten, versicherte Ahlich. RP: Es
gibt keinen Spielraum
Indes beklagen das Diakonische Werk Oberhessen, die Evangelisch-freikirchliche
Gemeinde Hassenhausen und der Hessische Flüchtlingsrat völlig
überzogene Maßnahmen der Ordnungskräfte im Oktober.
Die Kinder hätten sich kaum mehr beruhigen lassen. Gisela Tausch:
Sie sahen aus, als hätten sie gerade einen Horrorfilm
gesehen. Von einem Großeinsatz gegen Kleinkinder
sprach Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat: Hier
werden Kinder, die nichts getan haben, dazu benutzt, Druck auf die
Eltern auszuüben. Als die Polizei Ende vergangener Woche
nach der 14-jährigen Gülistan in ihrer Schule nachfragte,
brach das bis dahin nicht als hysterisch bekannte Mädchen zusammen.
Offensichtlich völlig überfordert schrie sie, man möge
sie doch endlich umbringen und wurde ohnmächtig.
Ganz anders sieht der Fall aus der Sicht der Zentralen Ausländerbehörde
beim Regierungspräsidium Gießen aus. Laut RP-Sprecher
Manfred Kersten könne die Krankheit der Mutter auch in der
Türkei behandelt werden. Außerdem gebe es schon seit
1995 eine Ausreiseverpflichtung für alle Angehörigen.
Seitdem hat es eine Vielzahl von Klagen, Abschiebeversuchen
und Gesprächen gegeben, die alle ergebnislos verlaufen sind.
Der Familie sei sogar angeboten worden, in Begleitung eines Betreuers
in die Türkei ausreisen zu können. Doch rechtlichen Spielraum
gebe es für seine Behörde dabei nicht, sagt Kersten: Das
ist für alle Beteiligten eine sehr undankbare Situation.
Dagegen sagt Timmo Scherenberg vom Flüchtlingsrat: Wenn
der Wille da wäre, könnte man den Kiroks eine Aufenthaltsgenehmigung
geben.
Gesa Coordes
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