HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Geschäftstelle: Leipziger Straße 17 - 60487 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 / 976 987 10 - Fax: 069 / 976 987 11 - email: hfr@fr-hessen.de

 

Abschiebedrama um Kurdenfamilie

 
 

Mutter soll mit ihren Kindern Fronhausen verlassen, weil ihr Asylgesuch abgelehnt wurde / Großeinsatz der Polizei


FR 08.11.05:
Flüchtlingshelfer werfen der zentralen Ausländerbehörde sowie der Marburger Polizei vor, das Kindeswohl im Fall der kurdischen Familie Kirok aus Fronhausen bei Marburg „eklatant“ zu verletzen. Die Mutter sollte mit fünf ihrer Kinder abgeschoben werden – doch die Behörden trafen sie nicht an.

Fronhausen · Ceknaz Kirok saß gerade an seinen Hausaufgaben, als die Polizei an der Tür klingelte. Obgleich er mit seinem vier Jahre alten Bruder allein zu Hause war, drohten die Beamten, die Tür aufzubrechen, wenn er nicht öffne. „Ich dachte, das seien Räuber. Ich wusste nicht, was ich machen soll“, sagt der Zehnjährige. Unterdessen wurden eine Tante und die älteren Geschwister auf dem Weg vom Einkaufen, zum Unterricht oder zum Fußballtraining aufgegriffen und in Polizeiwagen festgehalten. Der Grund: Die Polizei hoffte, die untergetauchte Mutter der Kinder in der Wohnung zu entdecken, um sie mit ihren fünf minderjährigen Kindern abschieben zu können.

Zurück in die Türkei soll die Familie, die seit mehr als zehn Jahren im Kreis Marburg-Biedenkopf lebt. Dabei haben die Kinder in der Schule keinerlei Probleme, sie sprechen fließend deutsch. Aber in Deutschland wird es für sie wohl keine Perspektive geben: Obwohl der Familienvater in der Türkei nach eigenen Angaben zweimal verhaftet, gefoltert und schwer verletzt wurde, gewährten ihm die Gerichte, die ihn zunächst als unglaubwürdig einstuften, kein Asyl. Auch Petitionen und Härtefallersuchen nützten nichts. Um nicht abgeschoben zu werden, lebte die Familie schon im vergangenen Jahr für mehrere Monate im Kirchenasyl. Inzwischen ist der Vater wegen chronischer Suizidalität seit 14 Monaten in einem psychiatrischen Krankenhaus – er kann daher nicht abgeschoben werden.

Großer Freundeskreis
Als die restliche Familie im Oktober abgeschoben werden sollte, tauchten die beiden erwachsenen Kinder unter, während Mutter Salime zusammenbrach. Die Ärzte kamen zu dem Ergebnis, dass sie zurzeit nicht in der Lage ist, sich um ihre Kinder zu kümmern. Seitdem wird der Haushalt von einer Tante und einer 23-jährigen Tochter versorgt, die aber selbst gesundheitlich stark beeinträchtigt ist. Gestützt wird die Familie durch eine Betreuerin, einen großen Freundeskreis, die Kirchengemeinde sowie Mitschüler und Lehrer, die sich für die Familie eingesetzt haben. Dies alles würde bei einer Abschiebung entfallen, sagen die Helfer. Das Großaufgebot der Polizei, die mit Einsatzbussen, Feuerwehr und Krankenwagen vor wenigen Wochen zur Abschiebung angerückt war, hat sie entsetzt. Mit rund 30 Mann seien die Beamten in die Wohnung der Kurden eingedrungen, noch einmal 40 Uniformierte hätten auf der Straße gestanden, berichtet die Flüchtlingsberaterin des Diakonischen Werks Marburg, Gisela Tausch: „Das Ausmaß ließ vermuten, dass man eine Wohnung mit bis an die Zähne bewaffneter Terroristen stürmen müsse.“ Dagegen sagt Polizeisprecher Martin Ahlich, dass deutlich weniger Polizisten bei dem Einsatz dabei waren. Die genaue Zahl wollte er aber nicht verraten: „Es wird mit Sicherheit notwendig gewesen sein, in derartiger Anzahl aufzutreten“, versicherte Ahlich. RP: Es gibt keinen Spielraum

Indes beklagen das Diakonische Werk Oberhessen, die Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Hassenhausen und der Hessische Flüchtlingsrat „völlig überzogene Maßnahmen der Ordnungskräfte im Oktober. Die Kinder hätten sich kaum mehr beruhigen lassen. Gisela Tausch: „Sie sahen aus, als hätten sie gerade einen Horrorfilm gesehen.“ Von einem „Großeinsatz gegen Kleinkinder“ sprach Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat: „Hier werden Kinder, die nichts getan haben, dazu benutzt, Druck auf die Eltern auszuüben.“ Als die Polizei Ende vergangener Woche nach der 14-jährigen Gülistan in ihrer Schule nachfragte, brach das bis dahin nicht als hysterisch bekannte Mädchen zusammen. Offensichtlich völlig überfordert schrie sie, man möge sie doch endlich umbringen und wurde ohnmächtig.

Ganz anders sieht der Fall aus der Sicht der Zentralen Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Gießen aus. Laut RP-Sprecher Manfred Kersten könne die Krankheit der Mutter auch in der Türkei behandelt werden. Außerdem gebe es schon seit 1995 eine Ausreiseverpflichtung für alle Angehörigen. „Seitdem hat es eine Vielzahl von Klagen, Abschiebeversuchen und Gesprächen gegeben, die alle ergebnislos verlaufen sind.“

Der Familie sei sogar angeboten worden, in Begleitung eines Betreuers in die Türkei ausreisen zu können. Doch rechtlichen Spielraum gebe es für seine Behörde dabei nicht, sagt Kersten: „Das ist für alle Beteiligten eine sehr undankbare Situation.“
Dagegen sagt Timmo Scherenberg vom Flüchtlingsrat: „Wenn der Wille da wäre, könnte man den Kiroks eine Aufenthaltsgenehmigung geben.“

Gesa Coordes

Weiterführende Links:

 

nach oben