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PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für
Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung
6. Juni 2006
Dem kurdischen Flüchtling Yusuf Karaca droht die Auslieferung
an die Türkei
Skandalöse Gerichtsentscheidung: OLG Frankfurt verharmlost
Folter
PRO ASYL fordert die sofortige Freilassung
Dem in Deutschland anerkannten kurdischen Flüchtling Yusuf
Karaca droht die Auslieferung an die Türkei. Er sitzt seit
dem 3. Mai 2006 in Auslieferungshaft. Das zuständige Gericht,
das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, hat am 23. Mai 2006, wie
jetzt bekannt wurde, die Auslieferungshaft mit einem skandalösen
Beschluss bestätigt.
Yusuf Karaca wurde in Deutschland als Flüchtling im Sinne
der Genfer Flüchtlingskonvention rechtskräftig anerkannt.
Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als
auch das Verwaltungsgericht Frankfurt stellten fest, dass er in
der Türkei politisch verfolgt worden ist. Herr Karaca hatte
10 Jahre lang in der Türkei aufgrund eines erfolterten Geständnisses
im Gefängnis gesessen. Herr Karaca schildert in einer Erklärung
an die Presse vom 1.6.2006 die erlebte Folter: In der Zeit
in meiner Haft in der Polizeiabteilung für politische Angelegenheiten
wurde ich unzählige Male mit Elektroschocks (an Geschlechtsorganen,
Zunge und Ohren) gefoltert. Mehrmals wurde ich am 'palästinensischen
Haken' aufgehängt, mehrere Tage musste ich ohne Schlaf und
nackt an kalten Stellen verbringen. Sie tauchten meinen Kopf ins
Wasser, indem sie mir währenddessen die Nasenlöcher zustopften.
Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit dem Tode bedroht. Sie
drohten mir damit, meine Familienangehörigen der Folter auszusetzen
und sie umzubringen. Herr Karaca gibt weiter an, dass er auch
in der 10 Jahre dauernden Strafhaft immer wieder Angriffen und Folter
ausgesetzt war. Erst als die Haft unterbrochen wurde, weil er wegen
dauerhafter Nahrungsverweigerung (so genanntes Todesfasten)
medizinisch behandelt werden musste, gelang ihm die Flucht. In Deutschland
hat er den Flüchtlingsstatus am 28.9.2005 erhalten.
Die vom OLG Frankfurt nun getroffene Entscheidung ignoriert die
Flüchtlingsanerkennung vollständig. Die Vorwürfe
des türkischen Staates gegenüber Yusuf Karaca werden ungeprüft
übernommen und zur Grundlage der Auslieferungshaft gemacht.
Die Tatsache, dass Herr Karaca als Flüchtling anerkannt wurde,
wird nicht erwähnt.
Als Haftgrund wird Fluchtgefahr angeführt. Zur Fluchtgefahr
argumentiert das OLG Frankfurt mit kaum zu überbietendem Zynismus.
Die Gefahr, erneut gefoltert zu werden, wird als Anreiz gewertet,
sich dem Auslieferungsverfahren zu entziehen: Hinzu kommt,
dass gerade die von dem Verfolgten vorgetragenen Umstände,
Herbeiführung des der Verurteilung zugrunde liegenden Geständnisses
durch Folter und weiterhin drohende Folter, den Anreiz zur Flucht,
um der Strafvollstreckung eines nach Auffassung des Verurteilten
auf einem erpressten Geständnis beruhenden Urteils in der Türkei
zu entgehen, deutlich werden lassen. (OLG Frankfurt, Beschluss
v. 23.5.2006, Az. 2 Ausl A 36/06).
Hier werden menschenrechtlichen Maßstäbe völlig
ad absurdum geführt. Das OLG Frankfurt verkennt, dass Herr
Karaca wegen der drohenden Folter und aufgrund des unfairen Verfahrens
nach der Europäischen Menschenrechtskonvention auf keinen Fall
ausgeliefert werden darf. Die Entscheidung des OLG Frankfurt
offenbart unglaubliche Gleichgültigkeit gegenüber Folteropfern,
so Marei Pelzer von PRO ASYL.
In seinem Beschluss fordert das OLG Frankfurt die Zusicherung von
Seiten des türkischen Staates, dass Herr Karaca seine Haft
in einem Gefängnis Typ F fortsetzt und dass die deutsche Botschaft
Gelegenheit erhält, den Inhaftierten aufzusuchen und sich über
die konkreten Haftbedingungen zu informieren. In einem Typ F-Gefängnis
war Herr Karaca aber bereits vor seiner Flucht inhaftiert
in solch einem Gefängnis hat er Misshandlungen erlitten. Welchen
Sinn soll eine Zusicherung des türkischen Staates machen, ihn
abermals in einem solchen Gefängnis zu inhaftieren?
In einem Anfang des Jahres veröffentlichten Gutachten zur
Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei
kommt der Türkeiexperte Helmut Oberdiek zu dem Ergebnis, dass
trotz Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte erfolterte Geständnisse
noch immer vor den Gerichten als Beweise zugelassen werden. Eine
Aussicht auf ein faires Verfahren bestehe damit nicht.
PRO ASYL fordert, dass Herr Karaca umgehend aus der Auslieferungshaft
entlassen wird. Als anerkannter Flüchtlinge ist er dem Schutz
des deutschen Staates unterstellt.
Das Bundesjustizministerium ist im Auslieferungsverfahren die letzte
Instanz, die über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.
PRO ASYL fordert die Bundesjustizministerin Zypries auf, die Auslieferung
zu verhindern.
gez. Marei Pelzer
Referentin
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