HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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„Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern ohne Anerkennung“

 
 

Pressemitteilung vom 24.2.02
Mitgliederversammlung am Sa. 23.2.02 in Bad Hersfeld über „Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern ohne Anerkennung“
Asylbewerber würden lieber arbeiten als Sozialhilfe beziehen
Arbeitgeber fordern unbürokratische Arbeitserlaubnis ab dem ersten Tag für Asylbewerber.
Der Hessische Flüchtlingsrat behandelte auf seiner Mitgliederversammlung am Sa. 23.2.02 in Bad Hersfeld die „Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern ohne Anerkennung“.
Gesprächspartner waren das Arbeitsamt Bad Hersfeld sowie die IHK Kassel.
Viele Asylbewerber beziehen gezwungenermaßen Sozialhilfe, weil sie nicht arbeiten dürfen.
Im ersten Jahr nach der Einreise dürfen Asylbewerber überhaupt nicht arbeiten.
Über die anschließende Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme berichteten Herr Kraft und Herwig vom Arbeitsamt Bad Hersfeld:

Danach dürfen Asylbewerber arbeiten, wenn die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme nicht generell verbietet.

Erlaubt die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme, dann muss anschließend das Arbeitsamt hierfür eine Arbeitsgenehmigung erteilen. Das Antragsverfahren ist aufwendig. Denn vor der Genehmigung muss das Arbeitsamt 4 Wochen versuchen, den Arbeitsplatz mit einem deutschen Arbeitslosen zu besetzen. Diese Zeitspanne dauert in einigen Arbeitsamtsbezirken wesentlich länger. Wenn Arbeitgeber dringend eine Arbeitskraft suchen, können Sie aber oft nicht vier Wochen oder Monate warten.

Oft müssen zehn Arbeitslose ergebnislos zu der offenen Stelle geschickt werden, bevor die Arbeitsgenehmigung für einen Asylbewerber erteilt wird. Dabei haben Asylbewerber unabhängig von der eigenen Qualifikation nur Aussichten auf Hilfsarbeiten im Hersfelder Bezirk in der Gastronomie oder im Logistikbereich.

Der Geschäftsführer der IHK Kassel, Herr Spengler, bemängelte die unbefriedigende Situation, dass einer hohen Arbeitslosigkeit viele nicht besetzbare Stellen in allen Qualifikationsstufen gegenüber stehen. Das Potential der Asylbewerber sollte ab dem ersten Tag ihrer Anwesenheit ausgeschöpft werden, fasste Herr Spengler den Standpunkt der DIHK zusammen, der sich mit der des Verbandes der Hessischen Unternehmerverbände deckt. Es sei auch schwer nachzuvollziehen, dass ein Asylbewerber einerseits das Arbeitsplatzangebot selber finden und dem Arbeitsamt melden müsste, dass er andererseits für diese Arbeitsstelle keine Arbeitsgenehmigung erhalte.

Die ordnungspolitische Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit hält lieber eine Stelle für einen deutschen Arbeitslosen zur Vermittlung frei als einen Asylbewerber zu vermitteln.

Dieser Umstand ist besonders ärgerlich und menschlich belastend, da Asylbewerbern immer wieder vorgehalten wird, sie hätten sich trotz des langjährigen Aufenthaltes nicht integriert. Die Bleiberechtsregelungen der letzten drei Jahre setzten immer eine längere Berufstätigkeit voraus. Vielen Asylbewerbern wurde aber gezielt die Arbeitsaufnahme nicht gestattet. Trotz eigener intensiver Bemühungen wird ihnen eine Integration – auch auf Zeit – unmöglich gemacht.

C. Schulze-Gocke

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