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Pressemitteilung vom 24.2.02
Mitgliederversammlung am Sa. 23.2.02 in Bad Hersfeld über Arbeitsaufnahme
von Asylbewerbern ohne Anerkennung
Asylbewerber würden lieber arbeiten als Sozialhilfe beziehen
Arbeitgeber fordern unbürokratische Arbeitserlaubnis ab dem
ersten Tag für Asylbewerber.
Der Hessische Flüchtlingsrat behandelte auf seiner Mitgliederversammlung
am Sa. 23.2.02 in Bad Hersfeld die Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern
ohne Anerkennung.
Gesprächspartner waren das Arbeitsamt Bad Hersfeld sowie die
IHK Kassel.
Viele Asylbewerber beziehen gezwungenermaßen Sozialhilfe,
weil sie nicht arbeiten dürfen.
Im ersten Jahr nach der Einreise dürfen Asylbewerber überhaupt
nicht arbeiten.
Über die anschließende Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme
berichteten Herr Kraft und Herwig vom Arbeitsamt Bad Hersfeld:
Danach dürfen Asylbewerber arbeiten, wenn die Ausländerbehörde
die Arbeitsaufnahme nicht generell verbietet.
Erlaubt die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme, dann
muss anschließend das Arbeitsamt hierfür eine Arbeitsgenehmigung
erteilen. Das Antragsverfahren ist aufwendig. Denn vor der Genehmigung
muss das Arbeitsamt 4 Wochen versuchen, den Arbeitsplatz mit einem
deutschen Arbeitslosen zu besetzen. Diese Zeitspanne dauert in einigen
Arbeitsamtsbezirken wesentlich länger. Wenn Arbeitgeber dringend
eine Arbeitskraft suchen, können Sie aber oft nicht vier Wochen
oder Monate warten.
Oft müssen zehn Arbeitslose ergebnislos zu der offenen Stelle
geschickt werden, bevor die Arbeitsgenehmigung für einen Asylbewerber
erteilt wird. Dabei haben Asylbewerber unabhängig von der eigenen
Qualifikation nur Aussichten auf Hilfsarbeiten im Hersfelder Bezirk
in der Gastronomie oder im Logistikbereich.
Der Geschäftsführer der IHK Kassel, Herr Spengler, bemängelte
die unbefriedigende Situation, dass einer hohen Arbeitslosigkeit
viele nicht besetzbare Stellen in allen Qualifikationsstufen gegenüber
stehen. Das Potential der Asylbewerber sollte ab dem ersten Tag
ihrer Anwesenheit ausgeschöpft werden, fasste Herr Spengler
den Standpunkt der DIHK zusammen, der sich mit der des Verbandes
der Hessischen Unternehmerverbände deckt. Es sei auch schwer
nachzuvollziehen, dass ein Asylbewerber einerseits das Arbeitsplatzangebot
selber finden und dem Arbeitsamt melden müsste, dass er andererseits
für diese Arbeitsstelle keine Arbeitsgenehmigung erhalte.
Die ordnungspolitische Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit
hält lieber eine Stelle für einen deutschen Arbeitslosen
zur Vermittlung frei als einen Asylbewerber zu vermitteln.
Dieser Umstand ist besonders ärgerlich und menschlich belastend,
da Asylbewerbern immer wieder vorgehalten wird, sie hätten
sich trotz des langjährigen Aufenthaltes nicht integriert.
Die Bleiberechtsregelungen der letzten drei Jahre setzten immer
eine längere Berufstätigkeit voraus. Vielen Asylbewerbern
wurde aber gezielt die Arbeitsaufnahme nicht gestattet. Trotz eigener
intensiver Bemühungen wird ihnen eine Integration auch
auf Zeit unmöglich gemacht.
C. Schulze-Gocke
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