HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Auszüge Gegenwehr 3/2002

 
 

Abschiebung in die Illegalität

Rheinland-Pfalz ist durchaus nicht auf allen Gebieten ein rückständiges Bundesland. Was den Umgang mit Flüchtlingen betrifft, ist es gerade dabei, neue Maßstäbe zu setzen. Mit der Fertigstellung des Abschiebegefängnisses ist der Abschiebekomplex Ingelheim, der formal so schön "Landesunterkunft Rheinland-Pfalz" heißt, vollständig. Der Komplex umfasst die drei Bereiche "Notunterkunft für Kommunen", "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige" (LufA) und Abschiebegefängnis. Das Neue am Ingelheimer Komplex ist zum einen die Konzentrierung dreier Bereiche der Abschiebemaschinerie auf einen Ort, zum anderen die LufA, von Innenministerium und Ausländerbehörden mit Begeisterung "Modellprojekt" genannt. Was die LufA leisten soll, beschreibt Dietmar Martini-Emden, "Leiter der Clearingstelle Rheinland-Pfalz" in einem Brief an KollegInnen ganz ungeschminkt.

"Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass immer weniger Asylbewerber Unterlagen vorlegen aus denen sich eindeutige Hinweise auf ihre Personalien und ihre Staatsangehörigkeit ergeben." Keine Papiere vorweisen zu können, ist eine der letzten erfolgversprechenden Taktiken für Flüchtlinge wenigstens eine befristete Duldung in der BRD zu erhalten.

Bevor, so Martini-Emdens Schreckbild, "Ausreisepflichtige" in Abschiebehaft genommen und dort nach einigen Monaten entlassen werden müssen, weil ihre Identität nicht feststellbar ist, sollen sie in dieser "offenen" Einrichtung untergebracht werden. Was das tatsächlich bedeutet, das beschreibt Martini-Emden auch ganz offen. So soll das Sachleistungsprinzip, das Asylsuchenden statt einem Taschengeld, über das sie frei entscheiden können, beinahe nur Sachleistungen zugesteht, konsequent angewandt werden. Das Betreuungskonzept sehe eine Kombination von ausländerrechtlicher "Beratung" und "psycho-sozialer Betreuung" vor. Dabei solle vor allem auf die Mitwirkungspflichten des "Beratenen" hingewiesen werden, auf Förderungsmöglichkeiten bei der Rückkehr und die Perspektivlosigkeit in Deutschland. Eine sehr freie Auslegung des Begriffes "Beratung". Aber es bleibt nicht dabei: "Das Betreuungskonzept sieht regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen vor...", die neben dem oben schon genannten, dazu dienen sollen "...objektive Hinweise auf die tatsächliche Identität und den Herkunftsstaat zu gewinnen." Das kann auch schon mal, wie aus den Medien zu erfahren war, durch Zwangsuntersuchungen an den Genitalien eines Insassen passieren.

Bei denjenigen Flüchtlingen, die das Ausreisezentrum auch tatsächlich aufsuchten, entwickele sich, so Martini-Emden ein "gewisses Gefühl der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit", v.a. nachdem die InsassInnen verstanden hätten, dass die SozialarbeiterInnen "nicht für eine grundlegende Verbesserung ihrer Lebenssituation zur Verfügung stehen". An Deutlichkeit was die "Humanität" der Einrichtung angeht, lässt dieser Bericht nichts zu wünschen übrig.

Ganz so visionär in der Optimierung des Abschiebevorgangs, wie es Martini-Emden und auch die sogenannte Süssmuth-Komission in ihrem Bericht zur Zuwanderung darstellen, ist die "LufA" denn aber doch nicht. Eine ähnliche Einrichtung im nordrhein-westfälischen Lübbeke wurde geschlossen, weil zu wenige der potentiellen Insassen auch tatsächlich erschienen. Auch Martini-Emden gibt in seinem Schreiben zu, dass nur 45% der erwarteten "Ausreisepflichtigen" die "LufA" wirklich aufgesucht haben. Er bewertet dies aber durchaus nicht negativ. Man könnte ein wenig mutmaßen: Wenn die Flüchtlinge schon nicht durch "optimierten" psychischen Druck in der "offenen Einrichtung" zur Rückkehr in tatsächliche oder vermeintliche "Herkunftsländer" gezwungen werden können, dann werden sie durch ihre Einweisung wenigstens dazu gebracht, unterzutauchen. Illegale kosten nichts und sind prima auszubeuten.
Aus: Unipress, Zeitung der Mainzer Studierendenschaft

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Abschiebungshaftanstalt

Rede von Bernd Mesovic, PRO ASYL, zur Demonstration vor der "Ausreiseeinrichtung" Ingelheim am 29. Juni 2002:

Die Sprache der deutschen Asylpolitik ist verschleiernd und lügenhaft. Lager werden hierzulande Gemeinschaftsunterkünfte genannt. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen heißt vornehm Residenzpflicht. Ein Gesetz, auf dessen Grundlage nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers erklärtermaßen weniger Menschen als zuvor in dieses Land kommen sollen, wird als Zuwanderungsgesetz tituliert. Ein Amt, dessen Haupttätigkeit in den vergangenen Jahren darin bestand, Asylanträge abzulehnen, hieß bislang Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Leistungsberechtigte (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), sind Menschen, denen man das reguläre Existenzminimum vorsätzlich vorenthält und die man mit Sachleistungen abspeist. Flüchtlinge, die man bei der Flucht aus dem Herkunftsland immerhin noch als solche bezeichnet hat, werden zu ‚illegalen Migranten', wenn sie sich unseren Grenzen oder denen anderer EU-Staaten nähern.
Wo immer wir auf diesen Orwellschen New-Speak treffen, wissen wir: Die Verrohung der Sprache begleitet die Entrechtung der Menschen.

Erklärte Absicht: Menschen die Hoffnung zu nehmen

Mit der Verankerung der sogenannten Ausreiseeinrichtungen im neuen Zuwanderungsgesetz ist die asylpolitische Rhetorik um einen Euphemismus reicher. Was für den Laien klingen mag wie die Sonderform eines Reisebüros, ist in der Realität nichts anderes als eine Einrichtung zur Zermürbung und Demoralisierung von Menschen.

Zermürbung und Demoralisierung sind nicht Nebenprodukte des Versuchs, Menschen zur Rückkehr ins Herkunftsland und zur Kooperation bei der eigenen Abschiebung zu zwingen, sie sind politische Strategie, sie sind die Hauptaufgabe der Ausreisezentren. Niemand hat dies unverblümter und unverschämter formuliert als Dietmar Martini-Emden, Leiter der Clearingstelle für Flugabschiebungen und Passbeschaffung hier in Rheinland-Pfalz, einer Metastase des Abschiebungskomplexes, vor dem wir stehen. Ausreisepflichtige sollen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt werden, so Martini-Emden in einem Strategiepapier.

Danke, Herr Martini-Emden, danke für Ihre Offenheit, mit der Sie Ihre Absicht, Menschen zu zermürben, wenigstens einmal nicht mit dem verschleiernden Geschwätz von psychosozialer Beratung und Betreuung getarnt haben, die in solchen Ausreiseeinrichtungen angeblich stattfindet. Danke, dass Sie das ausländerpolitische Lernziel, die brutal zu erteilende Lektion dieses Ausreisezentrums hier in Ingelheim so klar benennen: die Produktion von Hoffnungslosigkeit. Menschen die Hoffnung zu nehmen - auf Schutz, den sie hierzulande gesucht haben, oder auf ein erträgliches Leben.

Herr Martini-Emden, Ihre Formulierung macht deutlich, dass es neben der Bereitstellung von Gebäuden für Ausreiseeinrichtungen offenbar auch jener sattsam bekannten Überzeugungstäter bedarf, um Menschen - im gesetzlich vorgegebenen Rahmen natürlich - zu quälen.
Mit ein wenig Schergenmentalität disqualifiziert man sich in diesem Land keineswegs für herausgehobene Positionen im öffentlichen Dienst.

Ausreiseeinrichtungen - die brutale Ergänzung der Abschiebungshaft

Das neue Zuwanderungsgesetz sieht vor, dass die Länder Ausreisezentren schaffen können. Damit werden die bislang schon in einer rechtlichen Grauzone existierenden Modellprojekte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Im Klartext: Unter einer rotgrünen Bundesregierung wird das erbärmliche und exzessiv genutzte System der Abschiebungshaft nicht eingeschränkt, geschweige denn abgeschafft - es wird um ein Element erweitert. Die Einrichtung von Ausreisezentren und die Fortschreibung des Abschiebungshaftsystems sind die dunkle - quasi vormoderne - Seite des Zuwanderungsgesetzes - eines Gesetzes, das Otto Schily unablässig als eines der modernsten in Europa preist.

Die geplanten Ausreisezentren werden der Öffentlichkeit als quasi-pädagogisches Modell verkauft. Angeblich, so viele Politiker, sind sie die Alternative zur Abschiebungshaft, das mildere Mittel. Schaut man genau hin, stellt man fest: Das ist eine Lüge.

Tatsache ist: Keines der Bundesländer, in denen Ausreisezentren bereits existieren, hat die Abschiebungshaft abgeschafft oder reduziert.
Überwiegend werden Menschen in die Ausreiseeinrichtungen hineingezwungen, die aus rechtlichen Gründen nicht in Haft genommen werden dürfen. Denn der Zweck von Abschiebungshaft ist lediglich die Sicherung der Abschiebung. Sie dient nicht dazu, die Inhaftierten zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Das sollen die Ausreisezentren leisten.

Ausreisezentren sind deshalb nicht die Alternative zur Abschiebungshaft, sondern ihre brutale Ergänzung. Der Willkür der einweisenden Behörde sind Tür und Tor geöffnet. Kein Richter befindet über die Zulässigkeit der Einweisung. Kein Gesetz regelt - anders als bei der Abschiebungshaft - die Höchstdauer der Unterbringung. Kein Gesetz regelt ihre Rahmenbedingungen.

Der Alltag der Untergebrachten ist geprägt von einer Maschinerie zur Produktion von Hoffnungslosigkeit. Es wirken zusammen: Das Herausreißen der Untergebrachten aus den bisherigen Lebensumständen, aus ihrer Wohnung, manchmal aus einem Arbeitsverhältnis. Der Verlust von gewachsenen Kontakten, die strenge Aufenthaltsbeschränkung. Die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten durch die drastische Kürzung der ohnehin geringen Sozialleistungen, die Zermürbung durch ständige Befragung und Behördentermine, Botschaftsvorführungen, Durchsuchungen der Habe.

Ein Illegalisierungsprogramm

Wenn man ganz zynisch sein wollte, dann könnte man die Ausreisezentren in einem Sinne tatsächlich als Alternative zur Abschiebungshaft bezeichnen. Eine Möglichkeit mehr als in Abschiebungshaft bleibt den ins Ausreisezentrum Gezwungenen: das Abtauchen in die Illegalität. Statt die alltägliche Entrechtung weiter zu ertragen, entscheiden sie sich für ein weitgehend rechtloses Leben.

Ist das die politisch gewollte Alternative? Es scheint so. In den Leistungsbilanzen existierender Ausreisezentren werden Abgetauchte umstandslos als Erfolg verbucht. Wir stehen hier in Ingelheim vor einer "Landesunterkunft zur Illegalisierung von Flüchtlingen". So hat sie der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz schon vor einiger Zeit zu Recht getauft. Wir erleben ein Crashprogramm der Politik: Angestanden hätte die Legalisierung wenigstens eines Teils der Hunderttausende, die in Deutschland ohne Status und Papiere leben. Das wäre das Gebot der Stunde gewesen. Stattdessen erleben wir ein Illegalisierungsprogramm.

Auch im Visier: Frauen, Kinder, Traumatisierte

Es ist wichtig, dass wir die Menschen in diesem Lande immer wieder über die Grauzonen, die verborgenen Orte, die no-go-areas deutscher Abschottungs- und Abschiebungspolitik informieren. Über das Elend an unseren Landesgrenzen, über die Situation der Menschen, die im Flughafentransit interniert werden, über die Unerträglichkeit isolierter Sammellager.

Heute ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam gegen die Einrichtung weiterer Ausreisezentren wehren. Gibt es sie erst einmal, so zeigt die Praxis: Sie werden gefüllt - unter allen Umständen. Gegebenenfalls wird das Recht nachträglich der experimentellen Praxis angepasst. Auf Zusagen von Politikern, diese oder jene Personengruppe von der Quälerei im Ausreisezentrum auszunehmen, ist kein Verlass. Der Kreis der Zwangseingewiesenen wird immer mehr erweitert, das zeigen die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Auch Kranke und Familien mit Kindern finden sich in Ausreisezentren. Das ist keine Panne, kein Betriebsunfall. Die parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, hat sich keineswegs verplaudert, sondern formuliert mit geradezu Martini-Emdenscher Offenheit, wenn sie in einem Brief an eine bayerische Flüchtlingsinitiative schreibt: "Den besonderen Bedürfnissen von Frauen, Kindern und Jugendlichen sowie Traumatisierten muss bei der räumlichen und personellen Ausstattung der Ausreisezentren Rechnung getragen werden."

Danke, Frau Sonntag-Wolgast, für das deutliche Bekenntnis zur geschlechtsspezifischen, kindgerechten und ärztlich begleiteten Zermürbung von Menschen. Niemand kann nach Ihrem Schreiben mehr behaupten, er habe von nichts gewusst, wenn Kinder, Jugendliche, Traumatisierte in Ausreisezentren eingewiesen werden. Die erwartbaren Schreckenszenarien sind politisch vorsätzlich herbeigeführt.

Wie wir alle inzwischen wissen, sind Herr Schily und Herr Beckstein ausländerpolitisch nicht weit auseinander. Gelegentlich passt nicht einmal die sprichwörtliche Bildzeitung zwischen unsere beiden Assimilations- und Abschiebungstheoretiker und -praktiker. Deshalb sollte man aufmerksam zuhören, wenn Beckstein erklärt, wohin die ausländerrechtliche Reise in der nächsten Zeit geht. Das Modell Bayern kann nämlich morgen das Modell Deutschland sein. Es geht längst nicht mehr nur um die Zwangseinweisung von Ausreisepflichtigen in solche Zentren. Die bayerischen Planungen zielen - wie auch die Praxis in Niedersachsen - erklärtermaßen darauf, Betroffene, für die Heimreisedokumente zu beschaffen sind, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in Ausreisezentren unterzubringen. In der Praxis kann das bedeuten: Flüchtlinge, die im Asylverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, Menschen aus bestimmten Herkunftsstaaten, die als problematisch gelten, sie alle könnten sich demnächst in Ausreisezentren wiederfinden. Der Grundstein ist gelegt.

Experimente im Abschiebungslabor

Ausreisezentren sind Abschiebungslabore.

Im Asylverfahren abgelehnte Menschen werden, so die Sprache der Technokraten, den Botschaften der angeblichen Herkunftsstaaten "angeboten". Mit welch fragwürdigen Methoden dabei gearbeitet wird, belegt ein Beispiel aus dem Zuständigkeitsbereich des Herrn Martini-Emden.

In der Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebungen in Trier wurde ein abgelehnter Asylbewerber Mitarbeitern des armenischen Konsulats vorgeführt. Ein Sachbearbeiter dieser Behörde ging mit dem Betroffenen zur Toilette. Dort hatte der Flüchtling sein Geschlechtsteil zu präsentieren - zwecks Prüfung, ob er beschnitten sei oder nicht. Offenbar sollte über die via Penis vermutete Religionszugehörigkeit auf die Staatsangehörigkeit geschlossen werden. Ein möglicherweise freiwilliges Beweisangebot des Opfers sei dies gewesen, rechtfertigte Herr Martini-Emden später den Vorgang. So wird die konkrete Unmenschlichkeit mit grobem Unfug gerechtfertigt. In Bezug auf die Klärung der Staatsangehörigkeit, den ursprünglichen Zweck des Termins, blieb die Penisschau selbstverständlich ergebnislos.

Dass so etwas in einer deutschen Behörde möglich ist, zeigt den Geist, der in Ausreisezentren und Clearingstellen herrscht.

Auch der beschriebene Exzess aber hat sich in Herrn Martini-Emdens Strategiepapier bereits angedeutet. Zur künftigen Zusammenarbeit mit ausländischen Botschaften bei der Passersatzpapierbeschaffung schlug er vor, es müsse in politischen Gesprächen eine Reduzierung der Anforderungen erreicht werden. Anforderungen an den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit sollen, so Martini-Emden, "auf einem möglichst niedrig gehaltenen Level vereinbart werden können, so dass auch Hilfskriterien zu einer Übernahmeverpflichtung führen können." Das nahmen seine Mitarbeiter offenbar wörtlich. Sie erreichten den niedrigsten Level. Der Penis wurde offenbar zum Hilfskriterium bei der Bestimmung der Staatsangehörigkeit.

Natürlich blieb das alles folgenlos: für die beteiligten Beamten und die Vorgesetzten. Schulterschluss und Corpsgeist in der Beamtenschaft und die Untätigkeit der politisch Verantwortlichen haben Signalwirkung: weiter so.

Zwei Bundesländer haben bisher erklärt, auf Ausreisezentren auch künftig zu verzichten. Lasst uns nun alles dafür tun, damit es mehr werden.

Jede Zeit hat ihre Architektur. An ihren Bauten lässt sich der Geist einer Gesellschaft am leichtesten ablesen. Das hat Herbert Leuninger als Vertreter von PRO ASYL hier vor einem Jahr gesagt - über die Mauer von Ingelheim. Die Mauer vor uns ist eine barbarische Mauer der Festung Europa.

Lasst uns dafür sorgen, dass diese Mauern, wie die Mauern aller Abschiebungsknäste in diesem Lande, keine Zukunft haben. Kämpfen wir dafür, dass neue Mauern nicht entstehen, in diesem Europa, das so lange schon von Mauern geprägt ist. Die Mauern müssen weg. Die Mauer von Ingelheim muss weg.

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Kritiker vergleichen Einrichtung mit Internierungslager

Protest gegen das Ausreisezentrum für Asylbewerber

FÜRTH - "Kein KZ für Flüchtlinge!" Unter diesem markigen Motto demonstrierten gestern etwa 100 Angehörige verschiedener Menschenrechtsorganisationen in der Hafenstraße gegen die dort geplante Errichtung eines so genannten "Ausreisezentrums" für abgelehnte Asylbewerber.

Das Datum der Kundgebung war bewusst gewählt, schließlich will der bayerische Innenminister Günther Beckstein heute in Fürth die bayernweit erste Ausreiseeinrichtung dieser Art der Öffentlichkeit vorstellen. Vorbilder sind vergleichbare Projekte in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Abgelehnte Asylbewerber, die auf Grund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können, werden dort zentral untergebracht, um ihre Rückführung vorzubereiten. Hintergrund ist die Annahme, dass viele Bewerber die drohende Abschiebung durch falsche Angaben über ihre Identität vereiteln wollen. Die Identitätsfeststellung und die Beschaffung von Heimreisepapieren sollen nun merklich vereinfacht und beschleunigt werden.

Was die einen als notwendig ansehen, betrachten die anderen als Nötigung. "Hier sollen Menschen unter unzumutbaren Bedingungen systematisch dazu gedrängt werden, den Fluchtpunkt Bayern aufzugeben", schimpfte Hans-Günther Schramm, Nürnberger Dekanatsbeauftragter für Asyl und Flüchtlinge, unter dem Beifall der Anwesenden ins Mikrofon.

Auch Christian Wunner vom bayerischen Flüchtlingsrat forderte den sofortigen Stopp des Projekts Hafenstraße. Für ihn handelt es sich bei den Ausreisezentren "schlichtweg um Internierungslager". Die Insassen würden keinerlei finanzielle Zuwendung bekommen und durch eine regelmäßige Meldepflicht daran gehindert, sich frei zu bewegen, so ChristianWunner.

Dazu komme der massive psychische Druck durch ständige Befragungen und Kontrollen durch die Ausländer- und Sicherheitsbehörde. "Die Menschen sollen mürbe gemacht werden, bis sie "freiwillig" ausreisen", meint Hans-Günther Schramm. Er ist überzeugt davon, dass sich viele dem Druck entziehen und in die Illegalität abtauchen werden.

JOHANNES ALLES ,© FÜRTHER NACHRICHTEN 9.9.02

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Neue Hochsicherheits-Unterkunft für Asylbewerber

"Erhebliche Verbesserung" oder "Asylkläranlage" - an dem neuen Gebäude am Flughafen scheiden sich die Geister

Am Franfurter Flughafen ist die neue Unterkunft für Asylbewerber bezogen worden. Das Gebäude mit 100 Plätzen stelle "eine erhebliche Verbesserung dar", sagte Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) bei einem Besuch am Donnerstag. In Anspielung auf eine nahe gelegene Kläranlage sprach die Hilfsorganisation Pro Asyl dagegen von einer "technokratisch verbesserten Asylkläranlage".

Der Neubau in einem abgelegenen Winkel des Flughafens an der US-Air-Base sieht aus wie ein Bürogebäude. Spätestens am Eingang wird jedoch klar, dass hier ein Sicherheitstrakt entstanden ist. Besucher müssen hier eine Doppelschleuse passieren. Rechts sitzen Beamte des Bundesgrenzschutzes, links Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes. Im Gebäude selbst öffnen sich viele Türen nur auf Anforderung. Die Wände des Innenhofs sind mit einem so genannten Übersteigschutz gesichert. 19 starke Leuchten sind im Hofinneren installiert. Außerhalb des Gebäudes stehen vier Scheinwerfermasten. "Hier kommt keiner raus", heißt es beim Bundesgrenzschutz.

Die Flüchtlinge "können sich frei bewegen", betont Klaus Meßmer. Der Leiter der Einrichtung begleitet Sozialministerin Silke Lautenschläger bei ihrem Rundgang. "Das ist richtig gut geworden", findet Lautenschläger. Ihr Ministerium ist für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig, die auf dem Luftweg kommen. Das kostet 125 000 Euro im Monat. Das Land hat das 13 Millionen Euro teure Gebäude 587 von der Fraport AG gemietet.

Die alte Unterkunft waren wegen der schlechten Ausstattung immer mehr in die Kritik geraten, zumal sie häufig überbelegt war und abgewiesene Asylbewerber dort oft wochen- und manchmal monatelang auf ihre Abschiebung warteten.

Im Neubau gibt es mehr Platz, außerdem Spielmöglichkeiten für Kinder, einen Gebetsraum und einen Innenhof. 29 Asylbewerber sind gegenwärtig im Haus untergebracht, in Vier-Bett-Zimmern à 25 Quadratmetern. In den beiden Aufenthaltsräumen stehen ihnen Fernseher, Telefon, ein Zigarettenautomat und ein Tischkicker zur Verfügung. Den Hof füllt im Wesentlichen ein Hartplatz mit zwei Toren. Außerdem stehen dort Schaukel, Wippe, Rutsche und eine Tischtennisplatte, gesäumt von zehn Ahornbäumen. Im Spielzimmer können sich Kinder mit deutschen Büchern und Brettspielen beschäftigen, der "Deutschlandreise" etwa.

Für die Betreuung ist nach wie vor der kirchliche Flughafen-Sozialdienst zuständig. "Die Einrichtung ist neu", sagt Clemens Niekrawitz, der Leiter des Sozialdienstes; mehr möchte er nicht sagen. Für Bernd Mesovic von Pro Asyl ist das Haus "bauliches Bekenntnis zum strukturell unfairen Flughafenasylverfahren" und damit "inakzeptabel".

Fotos und Aufnahmen in den Schlafräumen gestattet Einrichtungsleiter Klaus Meßmer nicht. "Wir wollen die private Sphäre der Bewohner schützen." Einige Asylbewerber sind sehr daran interessiert, mit den Journalisten ins Gespräch zu kommen. Sie erzählen ihre Geschichte, holen Dokumente und Unterlagen herbei.

Vor laufender Kamera will Meßmer erst nach einigem Hin und Her etwas sagen. Eine Telefonnummer für spätere Rückfragen hat er nicht parat. "Ich ruf mich so selten an, ich kenn die nicht auswendig." Zahlen zur Belegung der alten Unterkunft sind Meßmer ebenfalls nicht bekannt.
Im Ministerium heißt es, im vergangenen Jahr seien es etwa 1500 Asylbewerber gewesen. Die Zahlen seien seit einigen Jahren leicht rückläufig.

Aus dem Gebäude kommt man nicht raus, und rein kommt man auch nicht. Abschiebegegner wollten in der neuen Unterkunft ein Konzert veranstalten. Solche Besuche seien "wie bisher nicht möglich", antwortete das Regierungspräsidium. Nun wird am 8. Juni von 12 bis 15.30 Uhr vor dem Terminal 1 demonstriert. An den Eingängen wird es voraussichtlich strenge Kontrollen geben. Nur Fluggäste mit Tickets dürfen passieren.
FR 7.6.2002, Volker Mazassek

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Gefangen

Kommentar von Axel Bernatzki
Mit dem Bau des neuen Gebäudes 583 sind schwer wiegende Missstände beseitigt worden. Die Unterbringung der Menschen im so genannten Flughafenverfahren ist von Kritikern seit Jahren als menschenunwürdig gerügt worden. Wenn diesen Asylbewerbern nun angemessenere Räume zur Verfügung stehen, dann ist das als Verbesserung ihrer Lage nur zu begrüßen.

Nichts verbessert hat sich aber am Verfahren selbst: Der Aufenthalt auf dem Rhein-Main-Flughafen kommt weiterhin einer Inhaftierung gleich; die Chancen der Betroffenen, in Deutschland Aufnahme und Schutz zu finden, sind keinen Deut besser geworden.

Natürlich tragen dafür weder das Land Hessen noch Frankfurt oder gar der Flughafen Verantwortung. Was im Umgang mit diesen Menschen geschieht, beruht entweder auf dem Schengener Abkommen (das den Rhein-Main-Airport zur EU- Außengrenze macht) oder auf Bundesrecht, das beispielsweise Krieg, Bürgerkrieg oder die Metzeleien in Algerien mit gewundenen juristischen Konstruktionen als Asylgründe ausschließt.

Und deshalb wird sich am Grad der Verzweiflung im neuen Gebäude 583 nicht viel ändern. Menschliche Tragödien infolge des Flughafenverfahrens dürften also auch in Zukunft mit Frankfurt verbunden bleiben. Leider.

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Kirchen betreuen weiter die Flüchtlinge am Flughafen

Die beiden kirchlichen Träger, der Evangelische Regionalverband und die Caritas, sind weiter für die Betreuung der Asylsuchenden am Flughafen Frankfurt zuständig. Ein entsprechender Vertrag mit dem Land Hessen wurde jetzt unterzeichnet.

Vorausgegangen war eine lange Zeit der Ungewissheit, in der es fraglich war, ob das Land Hessen die Versorgung der Asylsuchenden ausschreibt. Darauf hat das Land jetzt verzichtet. Wie schon in den 27 Jahren zuvor sind Regionalverband und Caritas nun im Flughafensozialdienst für Information, Beratung und Betreuung der Asylsuchenden zuständig.

Hinzu kommt die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen sowie Krisenintervention und Verfahrensdokumentation.

Wie bisher wollen die beiden kirchlichen Träger künftig neben dem humanitären Dienst auch die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und für die Bedürfnisse der Asylbewerber eintreten, heißt es gestern in einer Pressemitteilung. Auch, dass die räumlichen Bedingungen für die Flüchtlinge am Flughafen inzwischen deutlich verbessert sind, sei "in hohem Maße dem unermüdlichen Einsatz der beiden kirchlichen Träger zu verdanken".
Frankfurter Rundschau 28.08 2002

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Seit der Scheidung droht die Abschiebung

In Darmstadt gibt es für Mutter und Kinder Unterstützung / Hoffnung aufs Familiengericht

Weil sie durch die Scheidung von ihrem Mann ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht verlor, soll die Iranerin Mojgan Massarat mit ihren beiden schulpflichtigen Söhnen abgeschoben werden. Mitschüler des Darmstädter Georg-Büchner-Gymnasiums setzen sich für ihren Verbleib in Deutschland ein. Inzwischen stehen die Zeichen für eine positive Lösung günstig.

Sieben Jahre hat sie es ausgehalten. Nun aber kann Mojgan Massarat es kaum noch ertragen. Diese ständige Ungewissheit, diese unablässige Angst, dass sie und ihre Kinder morgen in ein Flugzeug gepackt und nach Iran transportiert werden - in das Land, aus dem sie und ihr Mann wegen politischer Drangsale nach Deutschland geflohen sind. Die 40 Jahre alte Mutter ist verzweifelt. Sie kann ihren Söhnen Mesagh (16) und Mani (14) keine Antwort geben, wenn sie fragen: "Wozu sollen wir noch für die Schule lernen, wenn wir sowieso weg müssen?"

Dabei hatte anfangs alles so gut ausgesehen für die Familie Massarat. Als die Frau mit den beiden Söhnen 1995 nach Deutschland kam, war ihrem zwei Jahre zuvor

wegen politischer Verfolgung in die Bundesrepublik geflohenen Mann ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zugebilligt worden, das nach dem Gesetz auch für seine Ehefrau galt. Doch die Ehe scheiterte. Mojgan Massarat ließ sich scheiden und erhielt das Sorgerecht für ihre beiden Söhne. Ihrem Mann wurde lediglich ein Begegnungsrecht zugesprochen. Das hatte fatale Folgen.

Die Frau und ihre Kinder verloren ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Ihr mit politischer Verfolgung im Iran begründeter Asylantrag wurde im März 1996 vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt. Die erste Abschiebung drohte. Sie konnte durch eine Klage aufgeschoben werden. Doch vor zwei Jahren bestätigte das Verwaltungsgericht Darmstadt die Entscheidung des Bundesamtes. Vergeblich war dann der Schritt vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, der als letzte Berufsinstanz im Juli 2001 ebenfalls abschlägig entschied. Nach diesem Urteil konnte die Abschiebung sofort vollzogen werden.

Horst Knechtel, Bürgermeister und oberster Dienstherr der Darmstädter Ausländerbehörde, steht auf der Seite der Familie Massarat, verweist aber auf die Gesetzeslage. So musste das Ausländeramt in Darmstadt nach der Ablehnung durch das Bundesamt auch den Antrag auf die für fünf Jahre geltende Aufenthaltsbefugnis für die allein erziehende Mutter und ihre Söhne verwerfen. Im Januar jedoch sprach die Stadt eine dreimonatige Duldung aus. Knechtel: "Damit die Kinder wenigstens bis zum Ende des Schuljahres bleiben können."

Die haben inzwischen weitere Hilfe bekommen. Die Mitschüler von Mesagh und Mani von der Georg-Büchner-Schule sammelten 1800 Unterschriften für den Verbleib der Familie und starteten Ende Juni eine Kundgebung auf dem Darmstädter Friedensplatz. Dazu installierten sie einen dauerhaften Infostand im Zentrum der Stadt. Frank Hermann, Jugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Südhessen engagiert sich ebenso für die Massarats, wie die Landesschülervertretung Hessen. Es sei ein Unding, dass der gesonderte Asylantrag von Mojgan Massarat deshalb abgelehnt wurde, weil sie keine ausreichende Beweise für eine politische Verfolgung habe erbringen können.

Inzwischen zeigt sich ein Silberstreif am Horizont. Das Jugendamt der Stadt unterstützt die Bemühungen von Mojgan Massarat, das Sorgerecht auf beide Eltern zu übertragen. Der Vater von Mesagh und Mani ist dazu bereit. Im Endergebnis hätte das zur Folge, dass Mutter und Söhne auf Dauer in Deutschland bleiben könnten, da Kinder und sorgeberechtigte Eltern nicht getrennt werden dürfen. "Das ist die letzte Möglichkeit, die wir haben, um der Familie zu helfen", sagt Knechtel. Die Entscheidung darüber obliegt nun dem Familiengericht in Darmstadt.
Wolfgang Fleckenstein , Frankfurter Rundschau 17.07 2002

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Ein Koffer zum Bleiben

Kampf gegen Abschiebung einer aramäischen Familie

Damals war Besne Kurter samt Kindern aus der Türkei gekommen, um ihren an Krebs erkrankten Mann in seinen letzten Lebenswochen zu betreuen. Nach dessen Tod blieben die syrisch-orthodoxen Christen in Linden. In ihrem Heimatort in der Südosttürkei sei die Familie wegen ihres Glaubens verfolgt worden, berichtet Beate Allmenröder, Schulpfarrerin an der Wlly-Brandt-Schule. Der Ehemann und ein Onkel seien mehrfach ohne ersichtlichen Grund im Gefängnis gewesen, die Kinder hätten in der Schule Repressalien zu erdulden gehabt. Die heute zwölf bis 25 Jahre alten Kinder seien gut integriert und teilweise in der Berufsausbildung, sagt Allmenröder. Gemeinsam mit Freunden, Arbeitskollegen, Schülern und Lehrern hat sie über 500 Unterschriften für das Bleiberecht der Kurters gesammelt. Nachdem der Bund den Asylantrag abgelehnt hatte, waren Klagen der Familie durch alle juristischen Instanzen erfolglos geblieben. Zwar hatte das Gießener Verwaltungsgericht die Verfolgungssituation im Südosten der Türkei anerkannt. Nach Auffassung des Gerichts könnte sich die Großfamilie aber in einem anderen Teil der Türkei ohne Verfolgung ansiedeln. Für den Lebensunterhalt könnten die Verwandten im europäischen Ausland aufkommen, beschied das Gericht. Dass dabei völlig offen blieb, ob die Angehörigen dazu finanziell überhaupt in der Lage sind, wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof kritisiert. Ein Berufungsverfahren ließ der Kasseler Gerichtshof aus formalen Gründen aber nicht zu.

Die Hoffnungen der Familie auf ein Bleiberecht ruhen inzwischen auf einem Petitionsverfahren im Hessischen Landtag. Außerdem appelliert der Vorsitzende des Kreisausländerbeirats, Ali Alavi, an die politische Verantwortung des Gießener Landrats Willi Marx (SPD), als Chef der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde. Einen Handlungsspielraum trotz des zu befürchtenden "harten Schicksals" der Kurters sieht Marx, Adressat der Überlebensausrüstung, gleichwohl nicht. Den Überlebenskoffer will er an Hessens Innenminister Volker Boufer (CDU) weiterreichen, der sei letztlich zuständig.
Georg Kronenberg, Frankfurter Rundschau vom 27.05.02

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Fluchthelfer und Schlepper

Während des Kalten Krieges galt die meist kommerziell betriebene Hilfe zur Flucht aus einem der "Ostblockstaaten" als rechtmäßiges Geschäft. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Urteil 1980 fest, dass ein Fluchthelfer die ihm versprochenen Gebühren notfalls auch gerichtlich von der geschleusten Person eintreiben könne. Dieselbe Handlung erfuhr jedoch in den 90er-Jahren einen Bewertungswandel: Im Rahmen verschiedener europäischer Konferenzen - dem so genannten Budapester Prozess - wurden Fluchthilfeorganisationen zu Schlepperbanden umdefiniert. In der öffentlichen Diskussion der 90er-Jahre ist es gelungen, Migration und Kriminalität miteinander zu assoziieren und den Begriff "Flüchtling" nahezu verschwinden zu lassen. Das neue Feindbild wurde der von kriminellen Schlepperorganisationen eingeschleuste "Illegale".

Die verschärften Grenzsicherungen der europäischer Staaten entwickeln sich zu einem immensen Arbeitsbeschaffungsprogramm für die kommerzielle Fluchthilfe. Die Aufrüstung der Grenzen und die härten Sanktionen gegen Schlepper und Schleuser bewirken vor allem eines: Sie treiben die Preise in die Höhe. Und das hat Folgen: Es kommt zu einer weiteren Hierarchisierung unter den auf der Flucht befindlichen Menschen. Nur wer es sich leisten kann, ist in der Lage, zum Beispiel eine so genannte Garantieschleusung zu buchen.

In einer Studie im Auftrag des UNHCR analysiert Jim Morrison die Reaktion der europäischen Regierungen auf das wachsende Problem von Menschenhandel und Menschenschmuggel. Morrison kommt zu dem Schluss, dass der größte Teil der politischen Maßnahmen Teil des Problems ist. Flüchtlinge sind gezwungen, auf illegale Mittel zurückzugreifen, wenn sie sich überhaupt Zutritt zu Europa verschaffen wollen. Die Ausrichtung der gegenwärtigen Politik ziele, so die Studie, nicht so sehr darauf ab, das Problem des Menschenschmuggels oder Menschenhandels zu lösen, sondern darauf, "das Recht auf Asyl in Europa abzuschaffen".

Was tun? Bezogen auf die Sanktionierung von "Fluchthilfe" muss die Unterstützung der illegalen Einreise aus humanitären Gründen in Zukunft straffrei bleiben. Auf EU-Ebene wurde über Definition und Strafmaß bei der Beihilfe zur illegalen Einreise bereits im Mai letzten Jahren eine politische Einigung im Rat Justiz und Inneres erzielt. Die Forderung nach Straffreiheit für Fluchthilfe aus nicht kommerziellen Gründen wurden zwar aufgegriffen, aber nur als Kannbestimmung.

Angesichts des Sterbens an den EU-Grenzen und der Brutalisierung in diesem zunehmend größer werdenden Markt "Fluchthilfe" ist eine Kernforderung von Menschenrechtsorganisationen die Abrüstung der europäischen Grenzregime. Für Schutzsuchende müssen legale und gefahrenfreie Wege und Zugänge zu einem europäischen Asylverfahren geschaffen werden.
Karl Kopp (pro Asyl), taz 24.6.02

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Wie viel Deutsch muss man können?

Schriftlicher Sprachtest für einbürgerungswillige Ausländer umstritten

Sie müssen so tun, als ob sie auf einer Urlaubsreise wären und den Lieben daheim kurz von ihren Erlebnisse schreiben wollten - das verlangt Baden-Württemberg jenen Ausländern und Ausländerinnen ab, die Deutsche werden möchten, bei denen aber Zweifel an ihren sprachlichen Fertigkeiten bestehen. Statt angenehmer Gedanken an Ferien verschafft der Sprachtest bei der Volkshochschule vielen Antragstellern allerdings unangenehme Misserfolgserlebnisse: Ganz beträchtlich ist die Zahl derer, die durchfallen - viel mehr als in anderen deutschen Bundesländern.

Ein Beispiel: In Mannheim bestanden von 66 Einbürgerungsanwärtern, die zu den Prüfungen im Dezember und im April antraten, nur 16. Was einer Durchfallquote von 76 Prozent entspricht. Möglicherweise nimmt die Industriestadt in Nordbaden damit eine landesweite Spitzenstellung ein, denn eine Umfrage ergibt anderswo deutlich niedrigere Zahlen. So wird die Durchfallquote im Landkreis Tübingen auf höchstens 20 Prozent geschätzt. In der Landeshauptstadt Stuttgart wurden seit Einführung des Tests vor eineinhalb Jahren 882 Personen geprüft, 345 scheiterten (39 Prozent). Allerdings kann der Test theoretisch beliebig oft wiederholt werden, übrigens ohne zusätzliche Kosten.

Als besonders hohe Hürde auf dem Weg zum deutschen Pass gilt dabei die Sache mit der Postkarte aus dem Urlaub. Immerhin muss selbstständig ein schriftlicher Text erstellt werden - für viele eine unlösbare Aufgabe. Der Beweis für die Fähigkeit, sich schriftlich auszudrücken, wird auch nicht in ganz Deutschland gefordert, sondern derzeit nur in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Berlin, also überwiegend unionsregierten Bundesländern. Auch nur hier wird der Sprachtest an Volkshochschulen vorgenommen, mit Hilfe von landesweit einheitlichen Aufgaben. Andernorts machen sich die Mitarbeiter der Einbürgerungsstellen selber ein Bild vom sprachlichen Potenzial der Bewerber.

Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat bei der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts lediglich "ausreichende Kenntnisse" der deutschen Sprache verlangt, ohne vorzuschreiben, wie die gemessen werden sollen. Prompt ist ein Streit unter den Ländern entstanden, der bis heute nicht beigelegt werden konnte. Jedenfalls haben sich die Länder der Südschiene - und das seinerzeit noch von Eberhard Diepgen (CDU) regierte Berlin - umgehend darauf verständigt, den Antragstellern höhere Anforderungen durch eine schriftliche Prüfung aufzuerlegen. Daran teilnehmen muss allerdings meistens nicht, wer schon im Gespräch eine genügende Beherrschung der deutschen Sprache erkennen lässt (oder wie in Stuttgart Personen, die mindestens vier Jahre lang eine deutsche Schule besucht haben).

Hessen: Nur zwei Prozent fallen durch

Ganz anders liegen die Dinge etwa in Nordrhein-Westfalen oder in Hessen, wo beispielsweise in Frankfurt die Durchfallquote bei weniger als zwei Prozent liegt. Meist genügt hier ein Gespräch. Nur wenn schon dabei größere Probleme auftreten, wird ein Zeitungsbericht vorgelegt und geprüft, ob der verstanden wird. In Frankfurt ebenso wie in Köln stoßen die hohen Durchfallquoten im Südwesten auf Erstaunen.

"Wir meinen, mit dem schriftlichen Test richtig zu liegen", heißt es wiederum im Stuttgarter Innenministerium von Thomas Schäuble (CDU). Jedoch wird auch hier anerkannt, dass ein derart unterschiedliches Vorgehen in den einzelnen Bundesländern mit so unterschiedlichen Erfolgsquoten auf Dauer nicht hinzunehmen ist. Beim Regierungspräsidium Darmstadt wird bereits von einem regelrechten Einbürgerungstourismus gesprochen: Ausländer aus Süddeutschland, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, reisen wegen der geringeren Anforderungen nach Hessen.

Rückenwind verspricht sich das baden-württembergische Innenministerium jetzt von einem Urteil, das erst am Montag vom hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel veröffentlicht wurde. Tenor: Die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit setzt ausreichende Deutsch-Kenntnisse in Wort und in Schrift voraus. Geklagt hatte ein 37-jähriger Türke, der zweimal unter anderem an Diktaten gescheitert war. Die Richter interpretierten - entgegen den hessischen Verwaltungsvorschriften - den Bundesgesetzgeber so, dass Deutschkenntnisse auch im Hinblick auf schriftliches Äußerungsvermögen überprüft werden müssen.

Vom eigenständigen Schreiben einer Postkarte aus dem Urlaub war der Kläger weit entfernt: Er vermochte sogar einen einfachen Zeitungsartikel "weder zu lesen noch zu verstehen". Allerdings war er, anerkannt als Asylbewerber und seit 1988 als Maler in Deutschland tätig, der Meinung, er sei auch so genügend in die deutsche Gesellschaft integriert.
Stuttgarter Nachrichten vom 21.08.02


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Ausländer müssen Deutsch schreiben können

Grundsatzurteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs

Kassel. Ausländer müssen für eine Einbürgerung in Deutschland schriftliche Sprachkenntnisse nachweisen können. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem Grundsatzurteil. Die nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht verlangten ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache umfassten auch schriftliche Sprachkenntnisse, bestimmte der VGH, der sich als erstes Oberverwaltungsgericht zu der Frage äußerte (AZ.: 12 UE 1473/02).

Im Gesetz war nicht näher festgelegt worden, ob der Deutschtest vor einer Einbürgerung auch ein Diktat beinhalten muss. Manche Bundesländer verlangen dies, andere nicht. Die Entscheidung war am Montag verkündet worden. Der Gesetzgeber habe bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts den Deutschkenntnissen verstärkte Bedeutung zumessen wollen, begründeten die Kasseler Richter ihre Entscheidung. Jeder Einbürgerungsbewerber müsse zudem eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekenne. Um diese Erklärung zu verstehen, müsse der Ausländer die deutsche Sprache lesen können.

Im konkreten Fall hatte ein Türke geklagt, der bei einer Diktatprobe zwei Mal durchgefallen war und der nicht in der Lage war, einen Zeitungsartikel zu lesen und zu verstehen. Seine Klage wurde abgewiesen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift in Hessen schreibt ein Diktat nicht zwingend vor und entspricht deshalb nicht dem Gesetz, entschied der VGH. In seiner Wohngemeinde musste der Türke trotzdem nach Diktat schreiben.
dpa, morgenweb.de 21.8.02


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Vorbehalt gegen Kinderrechte bleibt bestehen

SPD beugt sich auf Kosten der Humanität einem unmenschlichen Zeitgeist

Zu dem Kommentar Trübe Aussichten, Kinder und dem Bericht (FR vom 13. Juli 2002:

Das zumindest vorläufige Scheitern der Initiative der Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, im Bundesrat eine Entscheidung zur Aufhebung der Vorbehalte der Bundesrepublik Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention herbeizuführen, ist auch ein abermaliger beschämender und skandalöser Beleg für die inhumane Asylpolitik der Bundesregierung.

Insbesondere der Bundesinnenminister zeigt sich in dieser Frage unerbittlich. Die Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention würden nicht zurückgenommen, lässt Otto Schily bei fast jeder Gelegenheit verlauten. Damit bleibt er seiner Linie treu. Weder die zweifache Aufforderung des Bundestages noch der Druck von UN-Gremien, Weltkindergipfel und Kinderschutzverbänden und nicht einmal der Beschluss des Petitionsausschusses konnten ihn bislang zum humanen Umgang mit Flüchtlingskindern bewegen. Die bittere Realität hier zu Lande ist, dass über zehntausend Flüchtlingskinder ohne ihre Eltern in Deutschland leben. Doch bei uns werden die unbegleiteten Minderjährigen nicht in erster Linie als Kinder, sondern vor allem als unerwünschte Asylsuchende behandelt. Ihre Asylanträge werden häufig abgelehnt, weil ihr Schicksal keine "politische Verfolgung" im Sinne des deutschen Asylrechts darstellt. Bei den formellen Anforderungen des Asylverfahrens erfahren sie oft keine qualifizierte Unterstützung und erhalten im Alltag keine angemessene Betreuung.

Behörden zweifeln häufig das angegebene Alter der Minderjährigen an und erhöhen unter Zuhilfenahme fragwürdiger Methoden die Altersangabe im neu ausgestellten Ausweispapier. Ab sechzehn Jahren werden sie asyl- und ausländerrechtlich als Erwachsene behandelt. In großen Sammellagern drohen die Minderjährigen zu verwahrlosen, und etliche sitzen sogar in Abschiebehaft. Minderjährige werden auch immer wieder alleine abgeschoben. Um ihre Zukunft kümmert sich dann niemand.

Die Maxime rot-grüner Politik müsste eigentlich lauten, dass minderjährige Flüchtlinge zuerst Kinder sind und bei allen Entscheidungen über ihr Schicksal das "Kindeswohl" im Vordergrund zu stehen hätte und Vorrang vor dem Ausländer- und Asylrecht hat. Genauso wurde es ja auch im Abschlussdokument der Weltkindergipfels gefordert.

Doch genau diese Maxime einer ausländer- und kinderfreundlichen Politik passt offenbar nicht in eine politische Landschaft, in der von den Konservativen mit fremdenfeindlichen Stimmungen Politik gemacht wird. Also reagiert Rot-Grün defensiv und scheut eine Wahlauseinandersetzung zu diesem Thema - auf Kosten der Flüchtlingskinder. Der Vorstoß der SPD-geführten Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein entsprang mit Sicherheit einer guten Absicht und verdient Lob. Leider sind die dem Antrag dieser beiden Länder zu Grunde liegenden Grundüberzeugungen nicht oder nicht mehr Grundlage des politischen Handelns anderer Sozialdemokraten oder sogar des Bundesinnenministers, von den unionsregierten Ländern wäre sowieso keine Zustimmung im Bundesrat zu erwarten gewesen.

Die Tatsache, dass Sozialdemokraten in einer derartigen Frage nicht selbstverständlich und einheitlich eine Politik, die am Interesse des "Kindeswohls" orientiert ist, zu Stande bringen, zeigt leider auch erneut, wie die SPD sich auf Kosten der Humanität einem unmenschlichen Zeitgeist gebeugt hat. Diese Erkenntnis ist bitter und die Realität eine Schande für die deutsche Sozialdemokratie.
Leserbrief von Manfred Kirsch, Frankfurter Rundschau vom 25.07.2002


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Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Asylverfahren

Das Bundesamt entscheidet nach Maßgabe des Asylverfahrensgesetzes über Asylanträge. Dabei wird das Vorliegen politischer Verfolgung im Sinne des Art. 16 a des Grundgesetzes und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes geprüft. In diesem Zusammenhang ist das Bundesamt auch für die Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Ausländergesetz zuständig (siehe Verfahrensablauf - Anhörung und Entscheidung mit Rechtgrundlagen).

Im Rahmen der Drittstaatenregelung entscheidet das Bundesamt, ob die Rückführung in einen sicheren Drittstaat, aus dem der Antragsteller in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, möglich ist. Gegebenenfalls wird eine Abschiebungsanordnung erlassen.

Das Bundesamt ist für die Umsetzung der asylrechtlichen Teile des Schengener Durchführungsüberein- kommens (SDÜ) und des Dubliner Übereinkommens (DÜ) zuständig. Mit dem DÜ soll erreicht werden, dass einem Flüchtling nur ein Asylverfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eröffnet wird.

Darüber hinaus werden Kontakte mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten koordiniert und gezielte Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Teil Internationales.

Schließlich obliegt dem Bundesamt bei Ankunft des Asylsuchenden mit dem Flugzeug in den Fällen der Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat oder bei Passfälschungen/Ausweislosigkeit die Prüfung des Asylantrages im Flughafen, noch vor der Einreise nach Deutschland (sog. Flughafenverfahren).

Migration

Nachdem der Bundespräsident das Zuwanderungsgesetz unterzeichnet hat, beginnt die Umstrukturierung des bisherigen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Zuschnitt und Aufgaben verändern sich, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgebaut, das insbesondere folgende Kompetenzen erhält:

- Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler,
- Fachliche Zuarbeit für die Bundesregierung auf dem Gebiet der Integrationsförderung,
- Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogrammes,
- Führung des Ausländerzentralregisters,
- Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr,
- Koordinierung der Informationen über die Arbeitsmigration zwischen den Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung und den deutschen Auslandsvertretungen,
- Durchführung eines optionalen Auswahlverfahrens im Punktesystem bei einem zuvor festgestellten Bedarf,
- Nationale Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU.

Darüber hinaus wird dem neuen Bundesamt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung als unabhängige wissenschaftliche Forschungseinrichtung organisatorisch zugeordnet (künftig: Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationforschung).

Beim neuen Bundesamt wird ein weisungsunabhängiger Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen regelmäßig zu begutachten. Der Beirat erstellt jährlich ein Gutachten zur Migrationslage. Dieses Gutachten wird festlegen, ob und in welchem Umfang Zuwanderung im Auswahlverfahren erforderlich ist. Wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass Arbeitskräfte nach dem Punkteverfahren aus ökonomischen Gründen benötigt, wird der Beirat eine Höchstzahl empfehlen.

Übersicht über die Integrationsaufgaben

Nach dem Zuwanderungsgesetz wurde eine Reihe wichtiger Aufgaben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet, das als Neugründung aus dem bisherigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgegangen ist.
Eine der Aufgaben ist die Förderung der Integration der Ausländer und Aussiedler.

Im Aufenthaltsgesetz ist ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote (Sprachkurse, Einführungen in
die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschlands durch Orientierungskurse) vorgesehen. Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, erhalten einen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen.

Bei fehlenden Deutschkenntnissen besteht eine Teilnahmepflicht. Wenn der Ausländer der Pflicht nicht nachkommt, führt die zuständige Ausländerbehörde mit ihm ein Beratungsgespräch. Die Nichtteilnahme wird künftig bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind auch Voraussetzung für die Gewährung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis). Darüber hinaus ermöglicht die erfolgreiche Kursteilnahme auch eine Fristverkürzung bei der Einbürgerung von 8 auf 7 Jahre.

Das Bundesministerium des Innern wird in Abstimmung mit den Ländern, den Kommunen, der Ausländerbeauftragten und den gesellschaftlichen Gruppen ein bundesweites Integrationsprogramm entwickeln, in dem insbesondere die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern festgestellt und Empfehlungen zur ihrer Weiterentwicklung gegeben werden
www.bafl.de/bafl/template/bundesamt/ content_bundesamt_aufgabe.htm - 7k - 31 Aug. 2002

 



 

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