Abschiebung in die Illegalität
Rheinland-Pfalz ist durchaus nicht auf allen Gebieten
ein rückständiges Bundesland. Was den Umgang mit Flüchtlingen
betrifft, ist es gerade dabei, neue Maßstäbe zu setzen.
Mit der Fertigstellung des Abschiebegefängnisses ist der Abschiebekomplex
Ingelheim, der formal so schön "Landesunterkunft Rheinland-Pfalz"
heißt, vollständig. Der Komplex umfasst die drei Bereiche
"Notunterkunft für Kommunen", "Landesunterkunft
für Ausreisepflichtige" (LufA) und Abschiebegefängnis.
Das Neue am Ingelheimer Komplex ist zum einen die Konzentrierung
dreier Bereiche der Abschiebemaschinerie auf einen Ort, zum anderen
die LufA, von Innenministerium und Ausländerbehörden mit
Begeisterung "Modellprojekt" genannt. Was die LufA leisten
soll, beschreibt Dietmar Martini-Emden, "Leiter der Clearingstelle
Rheinland-Pfalz" in einem Brief an KollegInnen ganz ungeschminkt.
"Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass
immer weniger Asylbewerber Unterlagen vorlegen aus denen sich eindeutige
Hinweise auf ihre Personalien und ihre Staatsangehörigkeit
ergeben." Keine Papiere vorweisen zu können, ist eine
der letzten erfolgversprechenden Taktiken für Flüchtlinge
wenigstens eine befristete Duldung in der BRD zu erhalten.
Bevor, so Martini-Emdens Schreckbild, "Ausreisepflichtige"
in Abschiebehaft genommen und dort nach einigen Monaten entlassen
werden müssen, weil ihre Identität nicht feststellbar
ist, sollen sie in dieser "offenen" Einrichtung untergebracht
werden. Was das tatsächlich bedeutet, das beschreibt Martini-Emden
auch ganz offen. So soll das Sachleistungsprinzip, das Asylsuchenden
statt einem Taschengeld, über das sie frei entscheiden können,
beinahe nur Sachleistungen zugesteht, konsequent angewandt werden.
Das Betreuungskonzept sehe eine Kombination von ausländerrechtlicher
"Beratung" und "psycho-sozialer Betreuung" vor.
Dabei solle vor allem auf die Mitwirkungspflichten des "Beratenen"
hingewiesen werden, auf Förderungsmöglichkeiten bei der
Rückkehr und die Perspektivlosigkeit in Deutschland. Eine sehr
freie Auslegung des Begriffes "Beratung". Aber es bleibt
nicht dabei: "Das Betreuungskonzept sieht regelmäßige
Gespräche mit den Betroffenen vor...", die neben dem oben
schon genannten, dazu dienen sollen "...objektive Hinweise
auf die tatsächliche Identität und den Herkunftsstaat
zu gewinnen." Das kann auch schon mal, wie aus den Medien zu
erfahren war, durch Zwangsuntersuchungen an den Genitalien eines
Insassen passieren.
Bei denjenigen Flüchtlingen, die das Ausreisezentrum
auch tatsächlich aufsuchten, entwickele sich, so Martini-Emden
ein "gewisses Gefühl der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit",
v.a. nachdem die InsassInnen verstanden hätten, dass die SozialarbeiterInnen
"nicht für eine grundlegende Verbesserung ihrer Lebenssituation
zur Verfügung stehen". An Deutlichkeit was die "Humanität"
der Einrichtung angeht, lässt dieser Bericht nichts zu wünschen
übrig.
Ganz so visionär in der Optimierung des Abschiebevorgangs,
wie es Martini-Emden und auch die sogenannte Süssmuth-Komission
in ihrem Bericht zur Zuwanderung darstellen, ist die "LufA"
denn aber doch nicht. Eine ähnliche Einrichtung im nordrhein-westfälischen
Lübbeke wurde geschlossen, weil zu wenige der potentiellen
Insassen auch tatsächlich erschienen. Auch Martini-Emden gibt
in seinem Schreiben zu, dass nur 45% der erwarteten "Ausreisepflichtigen"
die "LufA" wirklich aufgesucht haben. Er bewertet dies
aber durchaus nicht negativ. Man könnte ein wenig mutmaßen:
Wenn die Flüchtlinge schon nicht durch "optimierten"
psychischen Druck in der "offenen Einrichtung" zur Rückkehr
in tatsächliche oder vermeintliche "Herkunftsländer"
gezwungen werden können, dann werden sie durch ihre Einweisung
wenigstens dazu gebracht, unterzutauchen. Illegale kosten nichts
und sind prima auszubeuten.
Aus: Unipress, Zeitung der Mainzer Studierendenschaft
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Abschiebungshaftanstalt
Rede von Bernd Mesovic, PRO ASYL, zur Demonstration
vor der "Ausreiseeinrichtung" Ingelheim am 29. Juni 2002:
Die Sprache der deutschen Asylpolitik ist verschleiernd und lügenhaft.
Lager werden hierzulande Gemeinschaftsunterkünfte genannt.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen heißt
vornehm Residenzpflicht. Ein Gesetz, auf dessen Grundlage nach den
Vorstellungen des Bundesinnenministers erklärtermaßen
weniger Menschen als zuvor in dieses Land kommen sollen, wird als
Zuwanderungsgesetz tituliert. Ein Amt, dessen Haupttätigkeit
in den vergangenen Jahren darin bestand, Asylanträge abzulehnen,
hieß bislang Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge. Leistungsberechtigte (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz),
sind Menschen, denen man das reguläre Existenzminimum vorsätzlich
vorenthält und die man mit Sachleistungen abspeist. Flüchtlinge,
die man bei der Flucht aus dem Herkunftsland immerhin noch als solche
bezeichnet hat, werden zu illegalen Migranten', wenn sie sich
unseren Grenzen oder denen anderer EU-Staaten nähern.
Wo immer wir auf diesen Orwellschen New-Speak treffen, wissen wir:
Die Verrohung der Sprache begleitet die Entrechtung der Menschen.
Erklärte Absicht: Menschen die Hoffnung zu nehmen
Mit der Verankerung der sogenannten Ausreiseeinrichtungen im neuen
Zuwanderungsgesetz ist die asylpolitische Rhetorik um einen Euphemismus
reicher. Was für den Laien klingen mag wie die Sonderform eines
Reisebüros, ist in der Realität nichts anderes als eine
Einrichtung zur Zermürbung und Demoralisierung von Menschen.
Zermürbung und Demoralisierung sind nicht Nebenprodukte des
Versuchs, Menschen zur Rückkehr ins Herkunftsland und zur Kooperation
bei der eigenen Abschiebung zu zwingen, sie sind politische Strategie,
sie sind die Hauptaufgabe der Ausreisezentren. Niemand hat dies
unverblümter und unverschämter formuliert als Dietmar
Martini-Emden, Leiter der Clearingstelle für Flugabschiebungen
und Passbeschaffung hier in Rheinland-Pfalz, einer Metastase des
Abschiebungskomplexes, vor dem wir stehen. Ausreisepflichtige sollen
in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit
versetzt werden, so Martini-Emden in einem Strategiepapier.
Danke, Herr Martini-Emden, danke für Ihre Offenheit, mit der
Sie Ihre Absicht, Menschen zu zermürben, wenigstens einmal
nicht mit dem verschleiernden Geschwätz von psychosozialer
Beratung und Betreuung getarnt haben, die in solchen Ausreiseeinrichtungen
angeblich stattfindet. Danke, dass Sie das ausländerpolitische
Lernziel, die brutal zu erteilende Lektion dieses Ausreisezentrums
hier in Ingelheim so klar benennen: die Produktion von Hoffnungslosigkeit.
Menschen die Hoffnung zu nehmen - auf Schutz, den sie hierzulande
gesucht haben, oder auf ein erträgliches Leben.
Herr Martini-Emden, Ihre Formulierung macht deutlich, dass es neben
der Bereitstellung von Gebäuden für Ausreiseeinrichtungen
offenbar auch jener sattsam bekannten Überzeugungstäter
bedarf, um Menschen - im gesetzlich vorgegebenen Rahmen natürlich
- zu quälen.
Mit ein wenig Schergenmentalität disqualifiziert man sich in
diesem Land keineswegs für herausgehobene Positionen im öffentlichen
Dienst.
Ausreiseeinrichtungen - die brutale Ergänzung der Abschiebungshaft
Das neue Zuwanderungsgesetz sieht vor, dass die Länder Ausreisezentren
schaffen können. Damit werden die bislang schon in einer rechtlichen
Grauzone existierenden Modellprojekte auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt. Im Klartext: Unter einer rotgrünen Bundesregierung
wird das erbärmliche und exzessiv genutzte System der Abschiebungshaft
nicht eingeschränkt, geschweige denn abgeschafft - es wird
um ein Element erweitert. Die Einrichtung von Ausreisezentren und
die Fortschreibung des Abschiebungshaftsystems sind die dunkle -
quasi vormoderne - Seite des Zuwanderungsgesetzes - eines Gesetzes,
das Otto Schily unablässig als eines der modernsten in Europa
preist.
Die geplanten Ausreisezentren werden der Öffentlichkeit als
quasi-pädagogisches Modell verkauft. Angeblich, so viele Politiker,
sind sie die Alternative zur Abschiebungshaft, das mildere Mittel.
Schaut man genau hin, stellt man fest: Das ist eine Lüge.
Tatsache ist: Keines der Bundesländer, in denen Ausreisezentren
bereits existieren, hat die Abschiebungshaft abgeschafft oder reduziert.
Überwiegend werden Menschen in die Ausreiseeinrichtungen hineingezwungen,
die aus rechtlichen Gründen nicht in Haft genommen werden dürfen.
Denn der Zweck von Abschiebungshaft ist lediglich die Sicherung
der Abschiebung. Sie dient nicht dazu, die Inhaftierten zu einem
bestimmten Verhalten zu zwingen. Das sollen die Ausreisezentren
leisten.
Ausreisezentren sind deshalb nicht die Alternative zur Abschiebungshaft,
sondern ihre brutale Ergänzung. Der Willkür der einweisenden
Behörde sind Tür und Tor geöffnet. Kein Richter befindet
über die Zulässigkeit der Einweisung. Kein Gesetz regelt
- anders als bei der Abschiebungshaft - die Höchstdauer der
Unterbringung. Kein Gesetz regelt ihre Rahmenbedingungen.
Der Alltag der Untergebrachten ist geprägt von einer Maschinerie
zur Produktion von Hoffnungslosigkeit. Es wirken zusammen: Das Herausreißen
der Untergebrachten aus den bisherigen Lebensumständen, aus
ihrer Wohnung, manchmal aus einem Arbeitsverhältnis. Der Verlust
von gewachsenen Kontakten, die strenge Aufenthaltsbeschränkung.
Die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten durch die
drastische Kürzung der ohnehin geringen Sozialleistungen, die
Zermürbung durch ständige Befragung und Behördentermine,
Botschaftsvorführungen, Durchsuchungen der Habe.
Ein Illegalisierungsprogramm
Wenn man ganz zynisch sein wollte, dann könnte man die Ausreisezentren
in einem Sinne tatsächlich als Alternative zur Abschiebungshaft
bezeichnen. Eine Möglichkeit mehr als in Abschiebungshaft bleibt
den ins Ausreisezentrum Gezwungenen: das Abtauchen in die Illegalität.
Statt die alltägliche Entrechtung weiter zu ertragen, entscheiden
sie sich für ein weitgehend rechtloses Leben.
Ist das die politisch gewollte Alternative? Es scheint so. In den
Leistungsbilanzen existierender Ausreisezentren werden Abgetauchte
umstandslos als Erfolg verbucht. Wir stehen hier in Ingelheim vor
einer "Landesunterkunft zur Illegalisierung von Flüchtlingen".
So hat sie der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz schon vor einiger
Zeit zu Recht getauft. Wir erleben ein Crashprogramm der Politik:
Angestanden hätte die Legalisierung wenigstens eines Teils
der Hunderttausende, die in Deutschland ohne Status und Papiere
leben. Das wäre das Gebot der Stunde gewesen. Stattdessen erleben
wir ein Illegalisierungsprogramm.
Auch im Visier: Frauen, Kinder, Traumatisierte
Es ist wichtig, dass wir die Menschen in diesem Lande immer wieder
über die Grauzonen, die verborgenen Orte, die no-go-areas deutscher
Abschottungs- und Abschiebungspolitik informieren. Über das
Elend an unseren Landesgrenzen, über die Situation der Menschen,
die im Flughafentransit interniert werden, über die Unerträglichkeit
isolierter Sammellager.
Heute ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam gegen die Einrichtung
weiterer Ausreisezentren wehren. Gibt es sie erst einmal, so zeigt
die Praxis: Sie werden gefüllt - unter allen Umständen.
Gegebenenfalls wird das Recht nachträglich der experimentellen
Praxis angepasst. Auf Zusagen von Politikern, diese oder jene Personengruppe
von der Quälerei im Ausreisezentrum auszunehmen, ist kein Verlass.
Der Kreis der Zwangseingewiesenen wird immer mehr erweitert, das
zeigen die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Auch
Kranke und Familien mit Kindern finden sich in Ausreisezentren.
Das ist keine Panne, kein Betriebsunfall. Die parlamentarische Staatssekretärin
im BMI, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, hat sich keineswegs verplaudert,
sondern formuliert mit geradezu Martini-Emdenscher Offenheit, wenn
sie in einem Brief an eine bayerische Flüchtlingsinitiative
schreibt: "Den besonderen Bedürfnissen von Frauen, Kindern
und Jugendlichen sowie Traumatisierten muss bei der räumlichen
und personellen Ausstattung der Ausreisezentren Rechnung getragen
werden."
Danke, Frau Sonntag-Wolgast, für das deutliche Bekenntnis
zur geschlechtsspezifischen, kindgerechten und ärztlich begleiteten
Zermürbung von Menschen. Niemand kann nach Ihrem Schreiben
mehr behaupten, er habe von nichts gewusst, wenn Kinder, Jugendliche,
Traumatisierte in Ausreisezentren eingewiesen werden. Die erwartbaren
Schreckenszenarien sind politisch vorsätzlich herbeigeführt.
Wie wir alle inzwischen wissen, sind Herr Schily und Herr Beckstein
ausländerpolitisch nicht weit auseinander. Gelegentlich passt
nicht einmal die sprichwörtliche Bildzeitung zwischen unsere
beiden Assimilations- und Abschiebungstheoretiker und -praktiker.
Deshalb sollte man aufmerksam zuhören, wenn Beckstein erklärt,
wohin die ausländerrechtliche Reise in der nächsten Zeit
geht. Das Modell Bayern kann nämlich morgen das Modell Deutschland
sein. Es geht längst nicht mehr nur um die Zwangseinweisung
von Ausreisepflichtigen in solche Zentren. Die bayerischen Planungen
zielen - wie auch die Praxis in Niedersachsen - erklärtermaßen
darauf, Betroffene, für die Heimreisedokumente zu beschaffen
sind, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in Ausreisezentren
unterzubringen. In der Praxis kann das bedeuten: Flüchtlinge,
die im Asylverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt
wurden, Menschen aus bestimmten Herkunftsstaaten, die als problematisch
gelten, sie alle könnten sich demnächst in Ausreisezentren
wiederfinden. Der Grundstein ist gelegt.
Experimente im Abschiebungslabor
Ausreisezentren sind Abschiebungslabore.
Im Asylverfahren abgelehnte Menschen werden, so die Sprache der
Technokraten, den Botschaften der angeblichen Herkunftsstaaten "angeboten".
Mit welch fragwürdigen Methoden dabei gearbeitet wird, belegt
ein Beispiel aus dem Zuständigkeitsbereich des Herrn Martini-Emden.
In der Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebungen
in Trier wurde ein abgelehnter Asylbewerber Mitarbeitern des armenischen
Konsulats vorgeführt. Ein Sachbearbeiter dieser Behörde
ging mit dem Betroffenen zur Toilette. Dort hatte der Flüchtling
sein Geschlechtsteil zu präsentieren - zwecks Prüfung,
ob er beschnitten sei oder nicht. Offenbar sollte über die
via Penis vermutete Religionszugehörigkeit auf die Staatsangehörigkeit
geschlossen werden. Ein möglicherweise freiwilliges Beweisangebot
des Opfers sei dies gewesen, rechtfertigte Herr Martini-Emden später
den Vorgang. So wird die konkrete Unmenschlichkeit mit grobem Unfug
gerechtfertigt. In Bezug auf die Klärung der Staatsangehörigkeit,
den ursprünglichen Zweck des Termins, blieb die Penisschau
selbstverständlich ergebnislos.
Dass so etwas in einer deutschen Behörde möglich ist,
zeigt den Geist, der in Ausreisezentren und Clearingstellen herrscht.
Auch der beschriebene Exzess aber hat sich in Herrn Martini-Emdens
Strategiepapier bereits angedeutet. Zur künftigen Zusammenarbeit
mit ausländischen Botschaften bei der Passersatzpapierbeschaffung
schlug er vor, es müsse in politischen Gesprächen eine
Reduzierung der Anforderungen erreicht werden. Anforderungen an
den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit
sollen, so Martini-Emden, "auf einem möglichst niedrig
gehaltenen Level vereinbart werden können, so dass auch Hilfskriterien
zu einer Übernahmeverpflichtung führen können."
Das nahmen seine Mitarbeiter offenbar wörtlich. Sie erreichten
den niedrigsten Level. Der Penis wurde offenbar zum Hilfskriterium
bei der Bestimmung der Staatsangehörigkeit.
Natürlich blieb das alles folgenlos: für die beteiligten
Beamten und die Vorgesetzten. Schulterschluss und Corpsgeist in
der Beamtenschaft und die Untätigkeit der politisch Verantwortlichen
haben Signalwirkung: weiter so.
Zwei Bundesländer haben bisher erklärt, auf Ausreisezentren
auch künftig zu verzichten. Lasst uns nun alles dafür
tun, damit es mehr werden.
Jede Zeit hat ihre Architektur. An ihren Bauten lässt sich
der Geist einer Gesellschaft am leichtesten ablesen. Das hat Herbert
Leuninger als Vertreter von PRO ASYL hier vor einem Jahr gesagt
- über die Mauer von Ingelheim. Die Mauer vor uns ist eine
barbarische Mauer der Festung Europa.
Lasst uns dafür sorgen, dass diese Mauern, wie die Mauern
aller Abschiebungsknäste in diesem Lande, keine Zukunft haben.
Kämpfen wir dafür, dass neue Mauern nicht entstehen, in
diesem Europa, das so lange schon von Mauern geprägt ist. Die
Mauern müssen weg. Die Mauer von Ingelheim muss weg.
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Kritiker vergleichen Einrichtung mit Internierungslager
Protest gegen das Ausreisezentrum für Asylbewerber
FÜRTH - "Kein KZ für Flüchtlinge!" Unter
diesem markigen Motto demonstrierten gestern etwa 100 Angehörige
verschiedener Menschenrechtsorganisationen in der Hafenstraße
gegen die dort geplante Errichtung eines so genannten "Ausreisezentrums"
für abgelehnte Asylbewerber.
Das Datum der Kundgebung war bewusst gewählt, schließlich
will der bayerische Innenminister Günther Beckstein heute in
Fürth die bayernweit erste Ausreiseeinrichtung dieser Art der
Öffentlichkeit vorstellen. Vorbilder sind vergleichbare Projekte
in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Abgelehnte Asylbewerber, die auf Grund fehlender Papiere nicht
abgeschoben werden können, werden dort zentral untergebracht,
um ihre Rückführung vorzubereiten. Hintergrund ist die
Annahme, dass viele Bewerber die drohende Abschiebung durch falsche
Angaben über ihre Identität vereiteln wollen. Die Identitätsfeststellung
und die Beschaffung von Heimreisepapieren sollen nun merklich vereinfacht
und beschleunigt werden.
Was die einen als notwendig ansehen, betrachten die anderen als
Nötigung. "Hier sollen Menschen unter unzumutbaren Bedingungen
systematisch dazu gedrängt werden, den Fluchtpunkt Bayern aufzugeben",
schimpfte Hans-Günther Schramm, Nürnberger Dekanatsbeauftragter
für Asyl und Flüchtlinge, unter dem Beifall der Anwesenden
ins Mikrofon.
Auch Christian Wunner vom bayerischen Flüchtlingsrat forderte
den sofortigen Stopp des Projekts Hafenstraße. Für ihn
handelt es sich bei den Ausreisezentren "schlichtweg um Internierungslager".
Die Insassen würden keinerlei finanzielle Zuwendung bekommen
und durch eine regelmäßige Meldepflicht daran gehindert,
sich frei zu bewegen, so ChristianWunner.
Dazu komme der massive psychische Druck durch ständige Befragungen
und Kontrollen durch die Ausländer- und Sicherheitsbehörde.
"Die Menschen sollen mürbe gemacht werden, bis sie "freiwillig"
ausreisen", meint Hans-Günther Schramm. Er ist überzeugt
davon, dass sich viele dem Druck entziehen und in die Illegalität
abtauchen werden.
JOHANNES ALLES ,© FÜRTHER NACHRICHTEN
9.9.02
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Neue Hochsicherheits-Unterkunft
für Asylbewerber
"Erhebliche Verbesserung" oder "Asylkläranlage"
- an dem neuen Gebäude am Flughafen scheiden sich die Geister
Am Franfurter Flughafen ist die neue Unterkunft für Asylbewerber
bezogen worden. Das Gebäude mit 100 Plätzen stelle "eine
erhebliche Verbesserung dar", sagte Hessens Sozialministerin
Silke Lautenschläger (CDU) bei einem Besuch am Donnerstag.
In Anspielung auf eine nahe gelegene Kläranlage sprach die
Hilfsorganisation Pro Asyl dagegen von einer "technokratisch
verbesserten Asylkläranlage".
Der Neubau in einem abgelegenen Winkel des Flughafens an der US-Air-Base
sieht aus wie ein Bürogebäude. Spätestens am Eingang
wird jedoch klar, dass hier ein Sicherheitstrakt entstanden ist.
Besucher müssen hier eine Doppelschleuse passieren. Rechts
sitzen Beamte des Bundesgrenzschutzes, links Mitarbeiter eines privaten
Sicherheitsdienstes. Im Gebäude selbst öffnen sich viele
Türen nur auf Anforderung. Die Wände des Innenhofs sind
mit einem so genannten Übersteigschutz gesichert. 19 starke
Leuchten sind im Hofinneren installiert. Außerhalb des Gebäudes
stehen vier Scheinwerfermasten. "Hier kommt keiner raus",
heißt es beim Bundesgrenzschutz.
Die Flüchtlinge "können sich frei bewegen",
betont Klaus Meßmer. Der Leiter der Einrichtung begleitet
Sozialministerin Silke Lautenschläger bei ihrem Rundgang. "Das
ist richtig gut geworden", findet Lautenschläger. Ihr
Ministerium ist für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig,
die auf dem Luftweg kommen. Das kostet 125 000 Euro im Monat. Das
Land hat das 13 Millionen Euro teure Gebäude 587 von der Fraport
AG gemietet.
Die alte Unterkunft waren wegen der schlechten Ausstattung immer
mehr in die Kritik geraten, zumal sie häufig überbelegt
war und abgewiesene Asylbewerber dort oft wochen- und manchmal monatelang
auf ihre Abschiebung warteten.
Im Neubau gibt es mehr Platz, außerdem Spielmöglichkeiten
für Kinder, einen Gebetsraum und einen Innenhof. 29 Asylbewerber
sind gegenwärtig im Haus untergebracht, in Vier-Bett-Zimmern
à 25 Quadratmetern. In den beiden Aufenthaltsräumen
stehen ihnen Fernseher, Telefon, ein Zigarettenautomat und ein Tischkicker
zur Verfügung. Den Hof füllt im Wesentlichen ein Hartplatz
mit zwei Toren. Außerdem stehen dort Schaukel, Wippe, Rutsche
und eine Tischtennisplatte, gesäumt von zehn Ahornbäumen.
Im Spielzimmer können sich Kinder mit deutschen Büchern
und Brettspielen beschäftigen, der "Deutschlandreise"
etwa.
Für die Betreuung ist nach wie vor der kirchliche Flughafen-Sozialdienst
zuständig. "Die Einrichtung ist neu", sagt Clemens
Niekrawitz, der Leiter des Sozialdienstes; mehr möchte er nicht
sagen. Für Bernd Mesovic von Pro Asyl ist das Haus "bauliches
Bekenntnis zum strukturell unfairen Flughafenasylverfahren"
und damit "inakzeptabel".
Fotos und Aufnahmen in den Schlafräumen gestattet Einrichtungsleiter
Klaus Meßmer nicht. "Wir wollen die private Sphäre
der Bewohner schützen." Einige Asylbewerber sind sehr
daran interessiert, mit den Journalisten ins Gespräch zu kommen.
Sie erzählen ihre Geschichte, holen Dokumente und Unterlagen
herbei.
Vor laufender Kamera will Meßmer erst nach einigem Hin und
Her etwas sagen. Eine Telefonnummer für spätere Rückfragen
hat er nicht parat. "Ich ruf mich so selten an, ich kenn die
nicht auswendig." Zahlen zur Belegung der alten Unterkunft
sind Meßmer ebenfalls nicht bekannt.
Im Ministerium heißt es, im vergangenen Jahr seien es etwa
1500 Asylbewerber gewesen. Die Zahlen seien seit einigen Jahren
leicht rückläufig.
Aus dem Gebäude kommt man nicht raus, und rein kommt man auch
nicht. Abschiebegegner wollten in der neuen Unterkunft ein Konzert
veranstalten. Solche Besuche seien "wie bisher nicht möglich",
antwortete das Regierungspräsidium. Nun wird am 8. Juni von
12 bis 15.30 Uhr vor dem Terminal 1 demonstriert. An den Eingängen
wird es voraussichtlich strenge Kontrollen geben. Nur Fluggäste
mit Tickets dürfen passieren.
FR 7.6.2002, Volker Mazassek
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Kommentar von Axel Bernatzki
Mit dem Bau des neuen Gebäudes 583 sind schwer wiegende Missstände
beseitigt worden. Die Unterbringung der Menschen im so genannten
Flughafenverfahren ist von Kritikern seit Jahren als menschenunwürdig
gerügt worden. Wenn diesen Asylbewerbern nun angemessenere
Räume zur Verfügung stehen, dann ist das als Verbesserung
ihrer Lage nur zu begrüßen.
Nichts verbessert hat sich aber am Verfahren selbst: Der Aufenthalt
auf dem Rhein-Main-Flughafen kommt weiterhin einer Inhaftierung
gleich; die Chancen der Betroffenen, in Deutschland Aufnahme und
Schutz zu finden, sind keinen Deut besser geworden.
Natürlich tragen dafür weder das Land Hessen noch Frankfurt
oder gar der Flughafen Verantwortung. Was im Umgang mit diesen Menschen
geschieht, beruht entweder auf dem Schengener Abkommen (das den
Rhein-Main-Airport zur EU- Außengrenze macht) oder auf Bundesrecht,
das beispielsweise Krieg, Bürgerkrieg oder die Metzeleien in
Algerien mit gewundenen juristischen Konstruktionen als Asylgründe
ausschließt.
Und deshalb wird sich am Grad der Verzweiflung im neuen Gebäude
583 nicht viel ändern. Menschliche Tragödien infolge des
Flughafenverfahrens dürften also auch in Zukunft mit Frankfurt
verbunden bleiben. Leider.
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Kirchen betreuen weiter die Flüchtlinge
am Flughafen
Die beiden kirchlichen Träger, der Evangelische Regionalverband
und die Caritas, sind weiter für die Betreuung der Asylsuchenden
am Flughafen Frankfurt zuständig. Ein entsprechender Vertrag
mit dem Land Hessen wurde jetzt unterzeichnet.
Vorausgegangen war eine lange Zeit der Ungewissheit, in der es
fraglich war, ob das Land Hessen die Versorgung der Asylsuchenden
ausschreibt. Darauf hat das Land jetzt verzichtet. Wie schon in
den 27 Jahren zuvor sind Regionalverband und Caritas nun im Flughafensozialdienst
für Information, Beratung und Betreuung der Asylsuchenden zuständig.
Hinzu kommt die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit
Angehörigen sowie Krisenintervention und Verfahrensdokumentation.
Wie bisher wollen die beiden kirchlichen Träger künftig
neben dem humanitären Dienst auch die gesellschaftliche Verantwortung
übernehmen und für die Bedürfnisse der Asylbewerber
eintreten, heißt es gestern in einer Pressemitteilung. Auch,
dass die räumlichen Bedingungen für die Flüchtlinge
am Flughafen inzwischen deutlich verbessert sind, sei "in hohem
Maße dem unermüdlichen Einsatz der beiden kirchlichen
Träger zu verdanken".
Frankfurter Rundschau 28.08 2002
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Seit der Scheidung droht
die Abschiebung
In Darmstadt gibt es für Mutter und Kinder
Unterstützung / Hoffnung aufs Familiengericht
Weil sie durch die Scheidung von ihrem Mann ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht
verlor, soll die Iranerin Mojgan Massarat mit ihren beiden schulpflichtigen
Söhnen abgeschoben werden. Mitschüler des Darmstädter
Georg-Büchner-Gymnasiums setzen sich für ihren Verbleib
in Deutschland ein. Inzwischen stehen die Zeichen für eine
positive Lösung günstig.
Sieben Jahre hat sie es ausgehalten. Nun aber kann Mojgan Massarat
es kaum noch ertragen. Diese ständige Ungewissheit, diese unablässige
Angst, dass sie und ihre Kinder morgen in ein Flugzeug gepackt und
nach Iran transportiert werden - in das Land, aus dem sie und ihr
Mann wegen politischer Drangsale nach Deutschland geflohen sind.
Die 40 Jahre alte Mutter ist verzweifelt. Sie kann ihren Söhnen
Mesagh (16) und Mani (14) keine Antwort geben, wenn sie fragen:
"Wozu sollen wir noch für die Schule lernen, wenn wir
sowieso weg müssen?"
Dabei hatte anfangs alles so gut ausgesehen für die Familie
Massarat. Als die Frau mit den beiden Söhnen 1995 nach Deutschland
kam, war ihrem zwei Jahre zuvor
wegen politischer Verfolgung in die Bundesrepublik geflohenen Mann
ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zugebilligt worden, das nach dem
Gesetz auch für seine Ehefrau galt. Doch die Ehe scheiterte.
Mojgan Massarat ließ sich scheiden und erhielt das Sorgerecht
für ihre beiden Söhne. Ihrem Mann wurde lediglich ein
Begegnungsrecht zugesprochen. Das hatte fatale Folgen.
Die Frau und ihre Kinder verloren ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Ihr mit politischer Verfolgung im Iran begründeter Asylantrag
wurde im März 1996 vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge abgelehnt. Die erste Abschiebung drohte. Sie konnte
durch eine Klage aufgeschoben werden. Doch vor zwei Jahren bestätigte
das Verwaltungsgericht Darmstadt die Entscheidung des Bundesamtes.
Vergeblich war dann der Schritt vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof,
der als letzte Berufsinstanz im Juli 2001 ebenfalls abschlägig
entschied. Nach diesem Urteil konnte die Abschiebung sofort vollzogen
werden.
Horst Knechtel, Bürgermeister und oberster Dienstherr der
Darmstädter Ausländerbehörde, steht auf der Seite
der Familie Massarat, verweist aber auf die Gesetzeslage. So musste
das Ausländeramt in Darmstadt nach der Ablehnung durch das
Bundesamt auch den Antrag auf die für fünf Jahre geltende
Aufenthaltsbefugnis für die allein erziehende Mutter und ihre
Söhne verwerfen. Im Januar jedoch sprach die Stadt eine dreimonatige
Duldung aus. Knechtel: "Damit die Kinder wenigstens bis zum
Ende des Schuljahres bleiben können."
Die haben inzwischen weitere Hilfe bekommen. Die Mitschüler
von Mesagh und Mani von der Georg-Büchner-Schule sammelten
1800 Unterschriften für den Verbleib der Familie und starteten
Ende Juni eine Kundgebung auf dem Darmstädter Friedensplatz.
Dazu installierten sie einen dauerhaften Infostand im Zentrum der
Stadt. Frank Hermann, Jugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) Südhessen engagiert sich ebenso für die Massarats,
wie die Landesschülervertretung Hessen. Es sei ein Unding,
dass der gesonderte Asylantrag von Mojgan Massarat deshalb abgelehnt
wurde, weil sie keine ausreichende Beweise für eine politische
Verfolgung habe erbringen können.
Inzwischen zeigt sich ein Silberstreif am Horizont. Das Jugendamt
der Stadt unterstützt die Bemühungen von Mojgan Massarat,
das Sorgerecht auf beide Eltern zu übertragen. Der Vater von
Mesagh und Mani ist dazu bereit. Im Endergebnis hätte das zur
Folge, dass Mutter und Söhne auf Dauer in Deutschland bleiben
könnten, da Kinder und sorgeberechtigte Eltern nicht getrennt
werden dürfen. "Das ist die letzte Möglichkeit, die
wir haben, um der Familie zu helfen", sagt Knechtel. Die Entscheidung
darüber obliegt nun dem Familiengericht in Darmstadt.
Wolfgang Fleckenstein , Frankfurter Rundschau
17.07 2002
Ein Koffer zum Bleiben
Kampf gegen Abschiebung einer aramäischen
Familie
Damals war Besne Kurter samt Kindern aus der Türkei gekommen,
um ihren an Krebs erkrankten Mann in seinen letzten Lebenswochen
zu betreuen. Nach dessen Tod blieben die syrisch-orthodoxen Christen
in Linden. In ihrem Heimatort in der Südosttürkei sei
die Familie wegen ihres Glaubens verfolgt worden, berichtet Beate
Allmenröder, Schulpfarrerin an der Wlly-Brandt-Schule. Der
Ehemann und ein Onkel seien mehrfach ohne ersichtlichen Grund im
Gefängnis gewesen, die Kinder hätten in der Schule Repressalien
zu erdulden gehabt. Die heute zwölf bis 25 Jahre alten Kinder
seien gut integriert und teilweise in der Berufsausbildung, sagt
Allmenröder. Gemeinsam mit Freunden, Arbeitskollegen, Schülern
und Lehrern hat sie über 500 Unterschriften für das Bleiberecht
der Kurters gesammelt. Nachdem der Bund den Asylantrag abgelehnt
hatte, waren Klagen der Familie durch alle juristischen Instanzen
erfolglos geblieben. Zwar hatte das Gießener Verwaltungsgericht
die Verfolgungssituation im Südosten der Türkei anerkannt.
Nach Auffassung des Gerichts könnte sich die Großfamilie
aber in einem anderen Teil der Türkei ohne Verfolgung ansiedeln.
Für den Lebensunterhalt könnten die Verwandten im europäischen
Ausland aufkommen, beschied das Gericht. Dass dabei völlig
offen blieb, ob die Angehörigen dazu finanziell überhaupt
in der Lage sind, wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof kritisiert.
Ein Berufungsverfahren ließ der Kasseler Gerichtshof aus formalen
Gründen aber nicht zu.
Die Hoffnungen der Familie auf ein Bleiberecht ruhen inzwischen
auf einem Petitionsverfahren im Hessischen Landtag. Außerdem
appelliert der Vorsitzende des Kreisausländerbeirats, Ali Alavi,
an die politische Verantwortung des Gießener Landrats Willi
Marx (SPD), als Chef der für die Abschiebung zuständigen
Ausländerbehörde. Einen Handlungsspielraum trotz des zu
befürchtenden "harten Schicksals" der Kurters sieht
Marx, Adressat der Überlebensausrüstung, gleichwohl nicht.
Den Überlebenskoffer will er an Hessens Innenminister Volker
Boufer (CDU) weiterreichen, der sei letztlich zuständig.
Georg Kronenberg, Frankfurter Rundschau vom 27.05.02
Fluchthelfer und Schlepper
Während des Kalten Krieges galt die meist kommerziell betriebene
Hilfe zur Flucht aus einem der "Ostblockstaaten" als rechtmäßiges
Geschäft. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Urteil 1980
fest, dass ein Fluchthelfer die ihm versprochenen Gebühren
notfalls auch gerichtlich von der geschleusten Person eintreiben
könne. Dieselbe Handlung erfuhr jedoch in den 90er-Jahren einen
Bewertungswandel: Im Rahmen verschiedener europäischer Konferenzen
- dem so genannten Budapester Prozess - wurden Fluchthilfeorganisationen
zu Schlepperbanden umdefiniert. In der öffentlichen Diskussion
der 90er-Jahre ist es gelungen, Migration und Kriminalität
miteinander zu assoziieren und den Begriff "Flüchtling"
nahezu verschwinden zu lassen. Das neue Feindbild wurde der von
kriminellen Schlepperorganisationen eingeschleuste "Illegale".
Die verschärften Grenzsicherungen der europäischer Staaten
entwickeln sich zu einem immensen Arbeitsbeschaffungsprogramm für
die kommerzielle Fluchthilfe. Die Aufrüstung der Grenzen und
die härten Sanktionen gegen Schlepper und Schleuser bewirken
vor allem eines: Sie treiben die Preise in die Höhe. Und das
hat Folgen: Es kommt zu einer weiteren Hierarchisierung unter den
auf der Flucht befindlichen Menschen. Nur wer es sich leisten kann,
ist in der Lage, zum Beispiel eine so genannte Garantieschleusung
zu buchen.
In einer Studie im Auftrag des UNHCR analysiert Jim Morrison die
Reaktion der europäischen Regierungen auf das wachsende Problem
von Menschenhandel und Menschenschmuggel. Morrison kommt zu dem
Schluss, dass der größte Teil der politischen Maßnahmen
Teil des Problems ist. Flüchtlinge sind gezwungen, auf illegale
Mittel zurückzugreifen, wenn sie sich überhaupt Zutritt
zu Europa verschaffen wollen. Die Ausrichtung der gegenwärtigen
Politik ziele, so die Studie, nicht so sehr darauf ab, das Problem
des Menschenschmuggels oder Menschenhandels zu lösen, sondern
darauf, "das Recht auf Asyl in Europa abzuschaffen".
Was tun? Bezogen auf die Sanktionierung von "Fluchthilfe"
muss die Unterstützung der illegalen Einreise aus humanitären
Gründen in Zukunft straffrei bleiben. Auf EU-Ebene wurde über
Definition und Strafmaß bei der Beihilfe zur illegalen Einreise
bereits im Mai letzten Jahren eine politische Einigung im Rat Justiz
und Inneres erzielt. Die Forderung nach Straffreiheit für Fluchthilfe
aus nicht kommerziellen Gründen wurden zwar aufgegriffen, aber
nur als Kannbestimmung.
Angesichts des Sterbens an den EU-Grenzen und der Brutalisierung
in diesem zunehmend größer werdenden Markt "Fluchthilfe"
ist eine Kernforderung von Menschenrechtsorganisationen die Abrüstung
der europäischen Grenzregime. Für Schutzsuchende müssen
legale und gefahrenfreie Wege und Zugänge zu einem europäischen
Asylverfahren geschaffen werden.
Karl Kopp (pro Asyl), taz 24.6.02
Wie viel Deutsch muss man
können?
Schriftlicher Sprachtest für einbürgerungswillige
Ausländer umstritten
Sie müssen so tun, als ob sie auf einer Urlaubsreise wären
und den Lieben daheim kurz von ihren Erlebnisse schreiben wollten
- das verlangt Baden-Württemberg jenen Ausländern und
Ausländerinnen ab, die Deutsche werden möchten, bei denen
aber Zweifel an ihren sprachlichen Fertigkeiten bestehen. Statt
angenehmer Gedanken an Ferien verschafft der Sprachtest bei der
Volkshochschule vielen Antragstellern allerdings unangenehme Misserfolgserlebnisse:
Ganz beträchtlich ist die Zahl derer, die durchfallen - viel
mehr als in anderen deutschen Bundesländern.
Ein Beispiel: In Mannheim bestanden von 66 Einbürgerungsanwärtern,
die zu den Prüfungen im Dezember und im April antraten, nur
16. Was einer Durchfallquote von 76 Prozent entspricht. Möglicherweise
nimmt die Industriestadt in Nordbaden damit eine landesweite Spitzenstellung
ein, denn eine Umfrage ergibt anderswo deutlich niedrigere Zahlen.
So wird die Durchfallquote im Landkreis Tübingen auf höchstens
20 Prozent geschätzt. In der Landeshauptstadt Stuttgart wurden
seit Einführung des Tests vor eineinhalb Jahren 882 Personen
geprüft, 345 scheiterten (39 Prozent). Allerdings kann der
Test theoretisch beliebig oft wiederholt werden, übrigens ohne
zusätzliche Kosten.
Als besonders hohe Hürde auf dem Weg zum deutschen Pass gilt
dabei die Sache mit der Postkarte aus dem Urlaub. Immerhin muss
selbstständig ein schriftlicher Text erstellt werden - für
viele eine unlösbare Aufgabe. Der Beweis für die Fähigkeit,
sich schriftlich auszudrücken, wird auch nicht in ganz Deutschland
gefordert, sondern derzeit nur in Baden-Württemberg, Bayern,
Sachsen und Berlin, also überwiegend unionsregierten Bundesländern.
Auch nur hier wird der Sprachtest an Volkshochschulen vorgenommen,
mit Hilfe von landesweit einheitlichen Aufgaben. Andernorts machen
sich die Mitarbeiter der Einbürgerungsstellen selber ein Bild
vom sprachlichen Potenzial der Bewerber.
Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat bei der Einführung des
neuen Staatsangehörigkeitsrechts lediglich "ausreichende
Kenntnisse" der deutschen Sprache verlangt, ohne vorzuschreiben,
wie die gemessen werden sollen. Prompt ist ein Streit unter den
Ländern entstanden, der bis heute nicht beigelegt werden konnte.
Jedenfalls haben sich die Länder der Südschiene - und
das seinerzeit noch von Eberhard Diepgen (CDU) regierte Berlin -
umgehend darauf verständigt, den Antragstellern höhere
Anforderungen durch eine schriftliche Prüfung aufzuerlegen.
Daran teilnehmen muss allerdings meistens nicht, wer schon im Gespräch
eine genügende Beherrschung der deutschen Sprache erkennen
lässt (oder wie in Stuttgart Personen, die mindestens vier
Jahre lang eine deutsche Schule besucht haben).
Hessen: Nur zwei Prozent fallen durch
Ganz anders liegen die Dinge etwa in Nordrhein-Westfalen oder in
Hessen, wo beispielsweise in Frankfurt die Durchfallquote bei weniger
als zwei Prozent liegt. Meist genügt hier ein Gespräch.
Nur wenn schon dabei größere Probleme auftreten, wird
ein Zeitungsbericht vorgelegt und geprüft, ob der verstanden
wird. In Frankfurt ebenso wie in Köln stoßen die hohen
Durchfallquoten im Südwesten auf Erstaunen.
"Wir meinen, mit dem schriftlichen Test richtig zu liegen",
heißt es wiederum im Stuttgarter Innenministerium von Thomas
Schäuble (CDU). Jedoch wird auch hier anerkannt, dass ein derart
unterschiedliches Vorgehen in den einzelnen Bundesländern mit
so unterschiedlichen Erfolgsquoten auf Dauer nicht hinzunehmen ist.
Beim Regierungspräsidium Darmstadt wird bereits von einem regelrechten
Einbürgerungstourismus gesprochen: Ausländer aus Süddeutschland,
die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, reisen wegen
der geringeren Anforderungen nach Hessen.
Rückenwind verspricht sich das baden-württembergische
Innenministerium jetzt von einem Urteil, das erst am Montag vom
hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel veröffentlicht
wurde. Tenor: Die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
setzt ausreichende Deutsch-Kenntnisse in Wort und in Schrift voraus.
Geklagt hatte ein 37-jähriger Türke, der zweimal unter
anderem an Diktaten gescheitert war. Die Richter interpretierten
- entgegen den hessischen Verwaltungsvorschriften - den Bundesgesetzgeber
so, dass Deutschkenntnisse auch im Hinblick auf schriftliches Äußerungsvermögen
überprüft werden müssen.
Vom eigenständigen Schreiben einer Postkarte aus dem Urlaub
war der Kläger weit entfernt: Er vermochte sogar einen einfachen
Zeitungsartikel "weder zu lesen noch zu verstehen". Allerdings
war er, anerkannt als Asylbewerber und seit 1988 als Maler in Deutschland
tätig, der Meinung, er sei auch so genügend in die deutsche
Gesellschaft integriert.
Stuttgarter Nachrichten vom 21.08.02
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Ausländer müssen
Deutsch schreiben können
Grundsatzurteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs
Kassel. Ausländer müssen für eine Einbürgerung
in Deutschland schriftliche Sprachkenntnisse nachweisen können.
Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel
in einem Grundsatzurteil. Die nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht
verlangten ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache umfassten
auch schriftliche Sprachkenntnisse, bestimmte der VGH, der sich
als erstes Oberverwaltungsgericht zu der Frage äußerte
(AZ.: 12 UE 1473/02).
Im Gesetz war nicht näher festgelegt worden, ob der Deutschtest
vor einer Einbürgerung auch ein Diktat beinhalten muss. Manche
Bundesländer verlangen dies, andere nicht. Die Entscheidung
war am Montag verkündet worden. Der Gesetzgeber habe bei der
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts den Deutschkenntnissen
verstärkte Bedeutung zumessen wollen, begründeten die
Kasseler Richter ihre Entscheidung. Jeder Einbürgerungsbewerber
müsse zudem eine schriftliche Erklärung abgeben, in der
er sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekenne. Um
diese Erklärung zu verstehen, müsse der Ausländer
die deutsche Sprache lesen können.
Im konkreten Fall hatte ein Türke geklagt, der bei einer Diktatprobe
zwei Mal durchgefallen war und der nicht in der Lage war, einen
Zeitungsartikel zu lesen und zu verstehen. Seine Klage wurde abgewiesen.
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift in Hessen schreibt ein Diktat
nicht zwingend vor und entspricht deshalb nicht dem Gesetz, entschied
der VGH. In seiner Wohngemeinde musste der Türke trotzdem nach
Diktat schreiben.
dpa, morgenweb.de 21.8.02
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Vorbehalt gegen Kinderrechte
bleibt bestehen
SPD beugt sich auf Kosten der Humanität einem unmenschlichen
Zeitgeist
Zu dem Kommentar Trübe Aussichten, Kinder und dem Bericht
(FR vom 13. Juli 2002:
Das zumindest vorläufige Scheitern der Initiative der Landesregierungen
von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, im Bundesrat
eine Entscheidung zur Aufhebung der Vorbehalte der Bundesrepublik
Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention herbeizuführen,
ist auch ein abermaliger beschämender und skandalöser
Beleg für die inhumane Asylpolitik der Bundesregierung.
Insbesondere der Bundesinnenminister zeigt sich in dieser Frage
unerbittlich. Die Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention würden
nicht zurückgenommen, lässt Otto Schily bei fast jeder
Gelegenheit verlauten. Damit bleibt er seiner Linie treu. Weder
die zweifache Aufforderung des Bundestages noch der Druck von UN-Gremien,
Weltkindergipfel und Kinderschutzverbänden und nicht einmal
der Beschluss des Petitionsausschusses konnten ihn bislang zum humanen
Umgang mit Flüchtlingskindern bewegen. Die bittere Realität
hier zu Lande ist, dass über zehntausend Flüchtlingskinder
ohne ihre Eltern in Deutschland leben. Doch bei uns werden die unbegleiteten
Minderjährigen nicht in erster Linie als Kinder, sondern vor
allem als unerwünschte Asylsuchende behandelt. Ihre Asylanträge
werden häufig abgelehnt, weil ihr Schicksal keine "politische
Verfolgung" im Sinne des deutschen Asylrechts darstellt. Bei
den formellen Anforderungen des Asylverfahrens erfahren sie oft
keine qualifizierte Unterstützung und erhalten im Alltag keine
angemessene Betreuung.
Behörden zweifeln häufig das angegebene Alter der Minderjährigen
an und erhöhen unter Zuhilfenahme fragwürdiger Methoden
die Altersangabe im neu ausgestellten Ausweispapier. Ab sechzehn
Jahren werden sie asyl- und ausländerrechtlich als Erwachsene
behandelt. In großen Sammellagern drohen die Minderjährigen
zu verwahrlosen, und etliche sitzen sogar in Abschiebehaft. Minderjährige
werden auch immer wieder alleine abgeschoben. Um ihre Zukunft kümmert
sich dann niemand.
Die Maxime rot-grüner Politik müsste eigentlich lauten,
dass minderjährige Flüchtlinge zuerst Kinder sind und
bei allen Entscheidungen über ihr Schicksal das "Kindeswohl"
im Vordergrund zu stehen hätte und Vorrang vor dem Ausländer-
und Asylrecht hat. Genauso wurde es ja auch im Abschlussdokument
der Weltkindergipfels gefordert.
Doch genau diese Maxime einer ausländer- und kinderfreundlichen
Politik passt offenbar nicht in eine politische Landschaft, in der
von den Konservativen mit fremdenfeindlichen Stimmungen Politik
gemacht wird. Also reagiert Rot-Grün defensiv und scheut eine
Wahlauseinandersetzung zu diesem Thema - auf Kosten der Flüchtlingskinder.
Der Vorstoß der SPD-geführten Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern
und Schleswig-Holstein entsprang mit Sicherheit einer guten Absicht
und verdient Lob. Leider sind die dem Antrag dieser beiden Länder
zu Grunde liegenden Grundüberzeugungen nicht oder nicht mehr
Grundlage des politischen Handelns anderer Sozialdemokraten oder
sogar des Bundesinnenministers, von den unionsregierten Ländern
wäre sowieso keine Zustimmung im Bundesrat zu erwarten gewesen.
Die Tatsache, dass Sozialdemokraten in einer derartigen Frage nicht
selbstverständlich und einheitlich eine Politik, die am Interesse
des "Kindeswohls" orientiert ist, zu Stande bringen, zeigt
leider auch erneut, wie die SPD sich auf Kosten der Humanität
einem unmenschlichen Zeitgeist gebeugt hat. Diese Erkenntnis ist
bitter und die Realität eine Schande für die deutsche
Sozialdemokratie.
Leserbrief von Manfred Kirsch, Frankfurter Rundschau
vom 25.07.2002
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Aufgaben des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge
Asylverfahren
Das Bundesamt entscheidet nach Maßgabe des Asylverfahrensgesetzes
über Asylanträge. Dabei wird das Vorliegen politischer
Verfolgung im Sinne des Art. 16 a des Grundgesetzes und das Vorliegen
der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes
geprüft. In diesem Zusammenhang ist das Bundesamt auch für
die Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungshindernissen
nach § 53 Ausländergesetz zuständig (siehe Verfahrensablauf
- Anhörung und Entscheidung mit Rechtgrundlagen).
Im Rahmen der Drittstaatenregelung entscheidet das Bundesamt, ob
die Rückführung in einen sicheren Drittstaat, aus dem
der Antragsteller in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist,
möglich ist. Gegebenenfalls wird eine Abschiebungsanordnung
erlassen.
Das Bundesamt ist für die Umsetzung der asylrechtlichen Teile
des Schengener Durchführungsüberein- kommens (SDÜ)
und des Dubliner Übereinkommens (DÜ) zuständig. Mit
dem DÜ soll erreicht werden, dass einem Flüchtling nur
ein Asylverfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eröffnet
wird.
Darüber hinaus werden Kontakte mit anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union und den mittel- und osteuropäischen
Staaten sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten koordiniert
und gezielte Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Teil Internationales.
Schließlich obliegt dem Bundesamt bei Ankunft des Asylsuchenden
mit dem Flugzeug in den Fällen der Herkunft aus einem sicheren
Herkunftsstaat oder bei Passfälschungen/Ausweislosigkeit die
Prüfung des Asylantrages im Flughafen, noch vor der Einreise
nach Deutschland (sog. Flughafenverfahren).
Migration
Nachdem der Bundespräsident das Zuwanderungsgesetz unterzeichnet
hat, beginnt die Umstrukturierung des bisherigen Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Zuschnitt und
Aufgaben verändern sich, das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge wird zum Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge ausgebaut, das insbesondere folgende
Kompetenzen erhält:
- Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen für
Ausländer und Spätaussiedler,
- Fachliche Zuarbeit für die Bundesregierung auf dem Gebiet
der Integrationsförderung,
- Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogrammes,
- Führung des Ausländerzentralregisters,
- Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen
Rückkehr,
- Koordinierung der Informationen über die Arbeitsmigration
zwischen den Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung
und den deutschen Auslandsvertretungen,
- Durchführung eines optionalen Auswahlverfahrens im Punktesystem
bei einem zuvor festgestellten Bedarf,
- Nationale Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
der EU.
Darüber hinaus wird dem neuen Bundesamt das Bundesinstitut
für Bevölkerungsforschung als unabhängige wissenschaftliche
Forschungseinrichtung organisatorisch zugeordnet (künftig:
Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationforschung).
Beim neuen Bundesamt wird ein weisungsunabhängiger Sachverständigenrat
für Zuwanderung und Integration eingerichtet. Er hat die Aufgabe,
die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten
sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen regelmäßig
zu begutachten. Der Beirat erstellt jährlich ein Gutachten
zur Migrationslage. Dieses Gutachten wird festlegen, ob und in welchem
Umfang Zuwanderung im Auswahlverfahren erforderlich ist. Wenn das
Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass Arbeitskräfte nach dem
Punkteverfahren aus ökonomischen Gründen benötigt,
wird der Beirat eine Höchstzahl empfehlen.
Übersicht über die Integrationsaufgaben
Nach dem Zuwanderungsgesetz wurde eine Reihe wichtiger Aufgaben
dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet,
das als Neugründung aus dem bisherigen Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgegangen ist.
Eine der Aufgaben ist die Förderung der Integration der Ausländer
und Aussiedler.
Im Aufenthaltsgesetz ist ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote
(Sprachkurse, Einführungen in
die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschlands
durch Orientierungskurse) vorgesehen. Ausländer, die sich dauerhaft
im Bundesgebiet aufhalten, erhalten einen Anspruch auf die Teilnahme
an Integrationskursen.
Bei fehlenden Deutschkenntnissen besteht eine Teilnahmepflicht.
Wenn der Ausländer der Pflicht nicht nachkommt, führt
die zuständige Ausländerbehörde mit ihm ein Beratungsgespräch.
Die Nichtteilnahme wird künftig bei der Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse
der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
im Bundesgebiet sind auch Voraussetzung für die Gewährung
eines dauerhaften Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis). Darüber
hinaus ermöglicht die erfolgreiche Kursteilnahme auch eine
Fristverkürzung bei der Einbürgerung von 8 auf 7 Jahre.
Das Bundesministerium des Innern wird in Abstimmung mit den Ländern,
den Kommunen, der Ausländerbeauftragten und den gesellschaftlichen
Gruppen ein bundesweites Integrationsprogramm entwickeln, in dem
insbesondere die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern,
Kommunen und privaten Trägern festgestellt und Empfehlungen
zur ihrer Weiterentwicklung gegeben werden
www.bafl.de/bafl/template/bundesamt/ content_bundesamt_aufgabe.htm
- 7k - 31 Aug. 2002
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