HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Gegenwehr 2/2003

 
 

Inhaltsverzeichnis

In eigener Sache
Neues aus dem Büro
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Beitrittserklärung

Aktuelles
Bei den Flüchtlingen wächst die Sorge vor Abschiebungen
Furcht vor Abschiebung in die Unsicherheit
Ohne Hoffnung, Arbeit und Essen
Sicherung der Ausreise: Flüchtlinge werden wie Straftäter behandelt
Hinter Nato-Draht beginnt die ungewisse Zukunft
Eine besondere Verpflichtung zu helfen
Kurdenfamilie droht Abschiebung
Abschiebungen in die DR Kongo
Gescheiterte Abschiebung
Keine Kinderbetreuung in der Aufnahmeeinrichtung in Schwalbach
Hessischer Petitionsausschuss
Flüchtlinge: Draußen im Drinnen
Beim Dialog mit dem Islam zum Umdenken aufgefordert
Lindauer Erklärung

Gesetze, Erlasse, Urteile
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts
Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen
Residenzpflicht-Urteile

Hintergrundberichte
Der Krieg gegen die Flüchtlinge
Ausgesessen bis zum Tod
Afroislam - der andere Islam
Deutschland ohne Zuwanderer

Diskussionsforum
Spirale der Dekadenz
Überlegungen zu einem schwierigen Thema
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Initiativen vor Ort / Veranstaltungshinweise
Spendenaufruf für die Familie Serif Eroglu


Bei den Flüchtlingen wächst die Sorge vor Abschiebungen

Die Pläne der Innenminister verunsichern die 16 000 in Hessen lebenden Afghanen

Unter den rund 16 000 in Hessen lebenden Afghanen wächst die Sorge vor einer Abschiebung in ihr zerstörtes Herkunftsland. Die Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), die Flüchtlinge zurückzuschicken, haben diese verunsichert. Zudem zeichnet sich ab, dass die Gerichte möglichst schnell über die letzten noch anhängigen Asylklagen entscheiden wollen. Eine Ablehnung gilt als sicher.

KASSEL. Seit fünf Jahren lebt Anahita Scharifi in Kassel, geflohen vor dem Bürgerkrieg und der Taliban-Herrschaft in Afghanistan. Doch in den kommenden Monaten könnte der 20-Jährigen die Abschiebung drohen. Bereits bei ihrer Frühjahrskonferenz vom 13. bis 15. Mai in Erfurt wollen die deutschen Innenminister ein Konzept beschließen, nach dem möglichst viele der 68 000 in Deutschland lebenden Afghanen in ihr Heimatland zurückkehren sollen - entweder freiwillig und mit finanzieller Förderung oder per Zwang.

Ob Anahita Scharifi unter die geplanten Ausnahmeregelungen fällt - etwa für Flüchtlinge, die schon lange in Deutschland sind und Arbeit haben -, ist fraglich. "Ich habe keine Angst, aber ich mache mir Sorgen", sagt sie. "Jeder möchte zurück in seine Heimat - aber wie kann man im Moment dort leben?" Es gebe keine Arbeit, keine Mittel zum Überleben. "Die Leute im Land haben schon genug Schwierigkeiten, da müssen nicht noch 68 000 Menschen mehr kommen." Mit ihrer Besorgnis steht die junge Frau nicht allein. Zu einer Informationsveranstaltung für Flüchtlinge in Kassel strömten unlängst so viele Besucher, dass sie der Saal kaum zu fassen vermochte. "Immermehr Afghanen sind verunsichert und kommen in unsere Flüchtlingsberatungsstellen", berichtet auch Eugen Deterding, Flüchtlingsreferent des Diakonischen Werks in Kurhessen-Waldeck. "Wir versuchen, ihnen nicht nur menschlich beizustehen, sondern auch mit Verfahrenshinweisen zu helfen. Uns liegen keine Hinweise vor, dass zurzeit eine Rückkehr in Würde und Sicherheit möglich ist, und wir können eine solche angesichts der dauernden Unwägbarkeiten nicht empfehlen." Von einer stabilen Lage könne angesichts der immer noch zahlreichen Berichte über Menschenrechtsverletzungen, militärische wie terroristische Handlungen keine Rede sein.

Mit Unverständnis reagiert Deterding daher auf die Ankündigung des Kasseler Verwaltungsgerichts, nach einem längeren Entscheidungsstopp wieder Asylklagen von Afghanen verhandeln zu wollen. Denn das Gericht erklärte gleichzeitig, dass "eine politische Verfolgung zurückkehrender Afghanen durch die Taliban mit hinreichender Sicherheit auszuschließen" sei und so die Klagen nur "wenig Aussicht auf Erfolg" hätten. Den Klägern droht damit die Abschiebung. Zwar wurde abgelehnten Asylbewerbern wegen der unsicheren Situation in Afghanistan bislang Abschiebeschutz gewährt. Doch dass das auch weiterhin geschieht, erscheint angesichts der Rückführungspläne der Innenminister unwahrscheinlich. "Das Gericht hat so lange nicht entschieden, wie es eine Möglichkeit gab, positiv entscheiden zu müssen", schimpft Deterding.

FR 26.4.03; Joachim F. Tornau

 

Eine besondere Verpflichtung zu helfen

Lehrer und Schüler sammeln Unterschriften gegen Abschiebung der kurdischen Familie Vurucu

Stadtallendorf. "Wir wollen von der Ausländerbehörde eine Zusage, dass die Familie Vurucu bleiben kann. Es muss Schluss sein mit der großen Unsicherheit." Erhan Nalcin, der Schulsprecher der Stadtallendorfer Landgräfin-Elisabeth-Schule, kann nicht verstehen, dass sein Mitschüler, der 15-jährige Baris Vurucu, und dessen Familie aus Deutschland in die Türkei abgeschoben werden sollen. Am 3. Juni läuft die Duldung ab. Dann erlischt die Aufenthaltserlaubnis (wir berichteten).

In einer Pressekonferenz sprachen sich Lehrer und Schüler gestern für ein Bleiberecht von Baris und seinem 13-jährigen Bruder Serkan, Schüler der Stadtallendorfer Georg-Büchner-Schule, aus. Auch Mehmet Tanriverde, Ehrenvorsitzender der deutsch-kurdischen Gesellschaft, unterstützte diese Forderung.
Der Schulsprecher der Büchner-Schule, Timo Sohn, sagte: Im Fall der fünfköpfigen Familie Vurucu sei Menschlichkeit in besonderer Weise gefragt. Vor einem Jahr hatte sich der Vater von Serkan und Baris, Hüseyin Vurucu, in Stadtallendorf umgebracht. Aus Angst vor der Abschiebung hatte er sich vor einen Zug gelegt.
Lehrer Volrad Döhner erklärte: "Wir haben in Deutschland eine ganz besondere Verpflichtung, Flüchtlingen zu helfen. Und dazu wird die Schülervertretung einen Beitrag leisten."

Bislang haben die Schüler 670 Unterschriften gesammelt. Forderung: "Lasst die Familie Vurucu weiter bei uns leben". Bereits im vergangenen Jahr hatten sie eine Petition beim hessischen Landtag eingereicht - ohne Erfolg. Seit zwei Jahren liegt die Akte der Familie im Gießener Landratsamt, bei der zentralen Ausländerbehörde für das Gebiet des Regierungspräsidiums Gießen. Die Behörde ist für die Organisation der Abschiebung zuständig. Seit zwei Jahren ist aber auch die Ausreisepflicht ausgesetzt. Wegen "Passlosigkeit" wird der Aufenthalt geduldet. Einen Asylantrag hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuvor abgelehnt. Auch Klagen gegen die Ablehnung blieben erfolglos. Das Gießener Verwaltungsgericht habe entschieden, dass die türkischen Behörden für die Sicherheit in der Türkei zuständig seien, so Hans-Jürgen Schäfer, von der Ausländerbehörde im Marburger Landratsamt. Seine Behörde stellt in Rücksprache mit der zentralen Stelle in Gießen die Duldung aus.
Schäfer sieht auch keinen Ermessensspielraum der Ausländerbehörde: "Die Gerichte haben die Grundentscheidung vorgegeben. Wenn Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde, ist die Behörde verpflichtet abzuschieben." Auch der Petitionsausschuss habe in Kenntnis des Freitods des Vaters entschieden. "Darüber hinaus gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten", sagt Hans-Jürgen Schäfer. Die einzige Chance ergebe sich aus der Befindlichkeit der Mutter. Die 40-jährige hat aufgrund ihrer Diabetes ein gesundheitliches Gutachten vorgelegt. Die zentrale Ausländerbehörde in Gießen müsse das Attest würdigen, so Schäfer. Davon hänge die weitere Duldung ab.

Marburger Neue Zeitung 21.5.03; Jörgen Linker


Gescheiterte Abschiebung?

Dringliche Anfrage 115 der Frau Abgeordneten Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Warum startete am 26. Juni 2003 vom Düsseldorfer Flughafen eine Passagiermaschine mit abzuschiebenden Flüchtlingen nach Pristina, ohne dass dort eine Landeerlaubnis vorlag und das Flugzeug mit allen Insassen über Montenegro nach Düsseldorf zurückkehren musste?

Am Donnerstag, den 26. Juni 2003, startete am Düsseldorfer Flughafen eine Maschine mit abzuschiebenden Flüchtlingen aus dem Kosovo. Zu dem Zeitpunkt war offensichtlich bekannt, dass die UNMIK eine Annahme der Flüchtlinge verweigert. Das Flugzeug kehrte darauf mit Zwischenlandung in Montenegro und nach einem gescheiterten Versuch, die Abzuschiebenden von dort über den Landweg an die Grenze zum Kosovo zu befördern, am späten Abend desselben Tages wieder nach Düsseldorf zurück.
Grundlage für die Verfahren zur Abschiebung von Flüchtlingen in den Kosovo ist das Memorandum of Understanding zwischen der UNMIK und der Bundesrepublik Deutschland. Dies sieht Voranmeldefristen und Einzelfallprüfungen in bestimmten Fällen (Minderheiten) verbindlich vor. Die Weigerung der UNMIK, diesen Flug anzunehmen, beruht offensichtlich auf Verfahrensfehlern durch nordrhein-westfälische Behörden.
Wie konnte es zu dieser Situation überhaupt kommen, und wie kann in Zukunft solch eine untragbare Maßnahme verhindert werden?
In Vertretung für den Herrn Innenminister bitte ich Herrn Finanzminister Dieckmann um Beantwortung. Bitte schön.

Jochen Dieckmann, Finanzminister: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Düker, für den 26. Juni dieses Jahres hatte die Bezirksregierung Düsseldorf einen Sammelcharter für die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern aus dem Kosovo nach Pristina organisiert. Dabei handelte es sich um 34 Personen aus Nordrhein-Westfalen sowie um Passagiere aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Insgesamt waren es 64 Personen, die in ihre Heimat zurückkehren sollten.
Die Rückführung der Kosovoalbaner? das sind 57 der 64 Passagiere ? erfolgte auf der Grundlage des Memorandum of Understanding zwischen der UNMIK und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. November 1999. Dieses Memorandum of Understanding sieht keine Fristen zur Ankündigung der Rückführungen vor. Von deutscher Seite wird eine Vorlaufzeit von einer Woche für ausreichend angesehen.
Aufgabe der Bezirksregierung Düsseldorf als zentraler Flugabschiebungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, eine Liste der Personen, die für den konkreten Flug gemeldet sind, rechtzeitig an das Bundesministerium des Inneren zu senden, das die Liste dann an UNMIK weiterleitet. Dies wird seit langem reibungslos praktiziert. Für den Flug am 26. Juni 2003 ist dies allerdings aufgrund eines Büroversehens erstmals unterblieben.
Zu unterscheiden von diesem Verfahren ist die Rückführung der Angehörigen von Minderheiten. Dies betrifft sieben der 64 Passagiere. Grundlage für deren Rückführung ist das Memorandum of Understanding zwischen der UNMIK und der Bundesrepublik Deutschland vom 31. März dieses Jahres. Dieses Abkommen sieht vor, dass die Rückführungen mit 33 Tagen Vorlauf angekündigt werden. Dieses Abkommen enthält ferner ein Prüfrecht für UNMIK für jeden Einzelfall, insbesondere für Ashgali und Ägypter. In diesem Verfahren ist es Aufgabe der Zentralen Ausländerbehörde bei der Stadt Düsseldorf, UNMIK und nachrichtlich die Grenzschutzdirektion Koblenz als bundesweite Koordinierungsstelle fristgerecht zu informieren sowie Rückführungen nur dann durchzuführen, wenn UNMIK nicht widerspricht.
Die Vorgaben für die Rückführung von Minderheiten sind eingehalten worden. Die UNMIK hätte die Übernahme der sieben Angehörigen von Minderheiten somit nicht verweigern dürfen. Zu dem Zeitpunkt, als die Passagiermaschine startete, gab es eine Landeerlaubnis für Pristina. Da zum einen zu dieser Zeit noch nicht feststand, dass UNMIK die Liste bezüglich der Kosovoalbaner versehentlich noch nicht erhalten hatte, da zum anderen in der Vergangenheit seitens UNMIK auch Ausnahmen von der Einhaltung der Wochenfrist zugelassen wurden und da schließlich UNMIK zumindest die Pflicht zur Übernahme der Angehörigen der Minderheiten hatte, entschied sich die Bezirksregierung Düsseldorf, diesen Flug durchzuführen.
Sie ging im Übrigen bei dieser Entscheidung davon aus, dass es noch gelingen könnte, eine Einigung mit UNMIK zu erreichen. Dies ist allerdings nicht geschehen. Erst während des Flugs hat die Crew erfahren, dass ihr unter Hinweis auf die Sicherheitslage in Pristina die Landeerlaubnis dort verwehrt wurde.
Deshalb wich das Flugzeug nach Podgorica in Serbien-Montenegro aus. Auch eine Einreise über den Landweg nach Pristina wurde von UNMIK nicht gestattet. Deshalb blieb nur die Möglichkeit, die Passagiere wieder nach Deutschland zurückzubringen.
Nachdem ein anderes Fluggerät beschafft worden war, eine neue Crew angeheuert werden konnte und nach der Einholung der erforderlichen Landegenehmigung sind die Passagiere dann wieder in Düsseldorf gelandet. Das war kurz nach 23 Uhr. Dort wurden sie sofort verpflegt, ärztlich untersucht und, so weit möglich, von den für sie zuständigen Ausländerbehörden abgeholt, die bereits vorher benachrichtigt waren. Andere Personen wurden zur Übernachtung in eine Gemeinschaftsunterkunft gebracht. Personen, die aus der Haft den Flug angetreten hatten, wurden in Polizeigewahrsam gebracht.
Am folgenden Tag hatten dann alle Personen ihre Ausgangsorte wieder erreicht.

Die Landesregierung bedauert sehr, dass die Passagiere mit Blick auf die Reise- und Wartezeiten Unannehmlichkeiten erdulden mussten. Ich darf Ihnen versichern, dass die Bezirksregierung Düsseldorf durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass ein derartiges Büroversehen in Zukunft vermieden wird. Sie wird weiterhin alles unternehmen, um die Zusammenarbeit mit UNMIK zu verbessern, u. a. durch eine verstärkte Einschaltung des deutschen Verbindungsbüros in Pristina. Deshalb bin ich sicher, dass dieser bedauerliche Vorfall ein einmaliges Ereignis bleibt.

Präsident Ulrich Schmidt: Schönen Dank, Herr Minister. Ich erteile der Kollegin Düker für eine Zusatzfrage das Wort.
Monika Düker (GRÜNE): Schönen Dank, Herr Minister Dieckmann, für die Informationen. Ich habe eine Nachfrage. Sie sagten, dass sieben Angehörige von Minderheiten, für die es besondere Bestimmungen gibt, an Bord waren und dass diese Fristen und die Verfahren voll eingehalten wurden. Mir liegen Informationen vor, dass UNMIK am Tag vorher die deutsche Vertretung in Pristina darüber informiert hat, dass UNMIK aufgrund fehlender Informationen über diese Angehörigen der Minderheiten - es geht ja darum, den Schutz dieser Minderheiten zu gewährleisten - die Rückführung dieser Menschen nicht akzeptieren wird. - Ist Ihnen bekannt, dass es am Tag vorher diese Information von UNMIK an die deutsche Vertretung gab?

Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Frau Düker, ich kann das nicht bestätigen. Im Übrigen kann man ja auch nicht ausschließen, für den Fall, dass sich diese Information erhärtet, dass es dann bei einer anderen Kommunikation gehapert hat. Das mindert die Auswirkungen des bedauerlichen Vorfalls nicht, würde aber eine zusätzliche Erklärungsmöglichkeit geben.
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Kollege Groth, bitte.
(Zuruf von Manfred Palmen [CDU])
Ewald Groth (GRÜNE): Herr Palmen, dass Sie das nicht interessiert, kann ich mir gut vorstellen.
Herr Minister Dieckmann, wann genau haben die zuständigen Behörden von der fehlenden Landeerlaubnis Kenntnis erhalten?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Das war während des Flugs, Herr Groth.
Präsident Ulrich Schmidt: Ich erteile Frau Haußmann für eine Frage das Wort.
Sybille Haußmann (GRÜNE): Herrn Groth wurde gerade geantwortet, während des Flugs. Sie haben doch vorher gesagt, durch ein Büroversehen seien die Informationen nicht nach Kosovo gelangt, die dort hinkommen sollten. Das heißt, man hätte doch das Flugzeug so lange aufhalten können, bis man wusste, ob die Einreiseerlaubnis für alle Beteiligten vorlag oder nicht. Das haben Sie bis jetzt noch nicht plausibel dargelegt.
Meine Frage lautet: Hätte man den Flieger nicht so lange am Boden lassen können, bis geklärt gewesen wäre, ob alle Flüchtlinge tatsächlich einreisen können?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Frau Haußmann, das hatte ich vorgetragen, dass zu diesem Zeitpunkt, als die Maschine gestartet ist, noch nicht festgestanden hat, dass United Nations Mission die Liste nicht erhalten hatte.
Im Übrigen hat es in der Vergangenheit auch Ausnahmen von der Einhaltung der Wochenfrist gegeben.
Zum Dritten war gerade die Übernahme der Angehörigen von Minderheiten ja Gegenstand einer Verpflichtung, die von UNMIK einzuhalten war.
Dass es eine Landeerlaubnis nicht geben würde, hat die Crew ? das habe ich wörtlich vorgetragen ? erst während des Flugs erfahren. Das ist mit dem Hinweis auf eine aktuell neue Sicherheitslage in Pristina begründet worden.
Präsident Ulrich Schmidt: Frau Herrmann, bitte.
Brigitte Herrmann (GRÜNE): Herr Minister, wenn man die Berichte über diesen Irrflug hört, drängt sich der Eindruck auf: Wenn es sich hier um Tiere gehandelt hätte, würde es Anzeigen wegen Tierquälerei hageln. Meine Frage lautet: Wie werden diejenigen, die diesen Irrflug zu verantworten haben, zur Verantwortung gezogen? Wer hat das zu verantworten?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Ich möchte Ihre Wertung und die Parallele, die Sie ohne genaue Kenntnis der Umstände ziehen, nicht direkt nachvollziehen.
Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung dieses Ereignis bedauert. Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, entstanden aus einer sehr speziellen Situation. Im Rahmen einer Urlaubsvertretung war jemand zuständig, der möglicherweise nicht hinreichend eingewiesen worden ist. Es ist sichergestellt, dass sich so etwas nicht wiederholt. Von daher, denke ich, hat die Bezirksregierung Düsseldorf das Notwendige getan.
Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank. ? Kollege Sagel.
Rüdiger Sagel (GRÜNE): Herr Minister, es ist ja sehr merkwürdig, dass man, nachdem diese Landeerlaubnis nicht erteilt worden ist, versucht hat, diese Menschen noch über den Landweg in den Kosovo zu bringen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man unter allen Umständen versucht hat, die Leute dorthin abzuschieben. Denn es ist ja deutlich geworden, dass dieses Rückführungsabkommen, weil diese Landeerlaubnis verweigert worden ist, nicht umgesetzt werden konnte.
Deswegen stelle ich Ihnen die Frage: Warum hat man denn versucht, das unter allen Umständen auch noch auf dem Landweg durchzusetzen, obwohl ja klar war, dass es aufgrund der verweigerten Landeerlaubnis keine Rückführung geben würde?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Herr Sagel, dies ist nicht realisiert worden. Diese Überlegungen wurden angestellt, um dem gesetzlichen Auftrag Genüge zu tun.
Im Übrigen war die von mir erwähnte Sicherheitslage nicht absehbar. Diese militärische Entscheidung der dortigen Behörden ist getroffen worden, weil der NATO?Generalsekretär in der Region weilte. Das hat nichts mit der Interpretation des Abkommens zu tun. Es handelte sich um eine sehr spezifische, sehr konkrete Lage, von der keiner annehmen konnte, dass sie eintrat. Insofern ist das keine systematische Infragestellung der bestehenden Vereinbarung; vielmehr handelte es sich um Rücksichtnahme auf eine ganz konkrete Sicherheitslage.
Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank. ? Die zweite Frage von Herrn Groth.
Ewald Groth (GRÜNE): Herr Minister, Sie haben gerade schon einmal ansatzweise darzulegen versucht, wie die Flüchtlinge mit Nahrungsmittel und Wasser versorgt worden sind. Nach meiner Erinnerung haben Sie gesagt, sie seien zumindest sofort nach der Landung abends in Düsseldorf wieder versorgt worden. Können Sie auch Aussagen darüber machen, wie die Menschen ? es waren wohl auch Familien mit Kindern sowie Kranke dabei ? über den ganzen Tag hinweg während dieser Irrfahrt durch Europa versorgt worden sind?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister, bitte.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Das kann ich im Moment nicht sagen. Ich bin aber gern bereit, diese Antwort schriftlich nachzureichen.
Präsident Ulrich Schmidt: Kollege Rommelspacher, bitte.
Dr. Thomas Rommelspacher (GRÜNE): Herr Minister, nach uns vorliegenden Informationen ist im Gegensatz zu dem, was Sie geäußert haben, tatsächlich versucht worden, die Flüchtlinge auch auf dem Landweg an die Grenze zu bringen. Es wurden also Busse gechartert, die Menschen wurden zur Grenze gefahren, und erst, nachdem die Grenzüberschreitung tatsächlich nicht möglich war, wurden sie zurückgeschafft und wurde das zweite Flugzeug, das sie dann wieder nach Düsseldorf brachte, geholt. Können Sie das bestätigen?
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Ich habe diese Information nicht, bin aber gern bereit, dem noch einmal nachzugehen und dazu eine schriftliche Auskunft zu geben.
Präsident Ulrich Schmidt: Die zweite Frage von Frau Haußmann.
Sybille Haußmann (GRÜNE): Ich möchte die Frage von Herrn Groth ergänzen. Wie viele Familien mit Kindern betraf dies? Wie viele Kinder und wie viele Kranke waren von dieser Irrfahrt betroffen?
Präsident Ulrich Schmidt: Lässt sich diese Frage beantworten, Herr Minister?
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Hinsichtlich der Kranken kann ich sie beantworten. Eine der 64 Personen war erkrankt.
Die Zahl der Familien und der Kinder würde ich gerne nachreichen.
Präsident Ulrich Schmidt: Danke schön. ? Die zweite Frage von Frau Düker.
Monika Düker (GRÜNE): Herr Minister, sind schon Berechnungen darüber angestellt worden, wie viel diese aufgrund der bei den Behörden begangenen Fehler fehlgeleitete Maßnahme den Steuerzahler insgesamt gekostet hat?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister, lässt sich diese Frage beantworten?
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Das steht im Einzelnen noch nicht fest, Frau Düker. Eine erste Einschätzung ergibt einen Betrag von etwas mehr als 90.000 €.
Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich danke dem Herrn Finanzminister in Vertretung des Herrn Innenministers für die Beantwortung der Fragen. Damit ist die Dringliche Anfrage 115 erledigt.




 

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