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Inhaltsverzeichnis
In eigener Sache
Neues aus dem Büro
Netzwerk Spezialgebiete
Beitrittserklärung
Aktuelles
Bei den Flüchtlingen wächst die Sorge vor
Abschiebungen
Furcht vor Abschiebung in die Unsicherheit
Ohne Hoffnung, Arbeit und Essen
Sicherung der Ausreise: Flüchtlinge werden wie Straftäter
behandelt
Hinter Nato-Draht beginnt die ungewisse Zukunft
Eine besondere Verpflichtung zu helfen
Kurdenfamilie droht Abschiebung
Abschiebungen in die DR Kongo
Gescheiterte Abschiebung
Keine Kinderbetreuung in der Aufnahmeeinrichtung in Schwalbach
Hessischer Petitionsausschuss
Flüchtlinge: Draußen im Drinnen
Beim Dialog mit dem Islam zum Umdenken aufgefordert
Lindauer Erklärung
Gesetze, Erlasse, Urteile
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts
Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen
Residenzpflicht-Urteile
Hintergrundberichte
Der Krieg gegen die Flüchtlinge
Ausgesessen bis zum Tod
Afroislam - der andere Islam
Deutschland ohne Zuwanderer
Diskussionsforum
Spirale der Dekadenz
Überlegungen zu einem schwierigen Thema
Büchertipps
Initiativen vor Ort / Veranstaltungshinweise
Spendenaufruf für die Familie Serif Eroglu
Bei den Flüchtlingen
wächst die Sorge vor Abschiebungen
Die Pläne der Innenminister verunsichern die 16 000 in Hessen
lebenden Afghanen
Unter den rund 16 000 in Hessen lebenden Afghanen wächst
die Sorge vor einer Abschiebung in ihr zerstörtes Herkunftsland.
Die Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), die Flüchtlinge
zurückzuschicken, haben diese verunsichert. Zudem zeichnet
sich ab, dass die Gerichte möglichst schnell über die
letzten noch anhängigen Asylklagen entscheiden wollen. Eine
Ablehnung gilt als sicher.
KASSEL. Seit fünf Jahren lebt Anahita Scharifi in Kassel,
geflohen vor dem Bürgerkrieg und der Taliban-Herrschaft in
Afghanistan. Doch in den kommenden Monaten könnte der 20-Jährigen
die Abschiebung drohen. Bereits bei ihrer Frühjahrskonferenz
vom 13. bis 15. Mai in Erfurt wollen die deutschen Innenminister
ein Konzept beschließen, nach dem möglichst viele der
68 000 in Deutschland lebenden Afghanen in ihr Heimatland zurückkehren
sollen - entweder freiwillig und mit finanzieller Förderung
oder per Zwang.
Ob Anahita Scharifi unter die geplanten Ausnahmeregelungen fällt
- etwa für Flüchtlinge, die schon lange in Deutschland
sind und Arbeit haben -, ist fraglich. "Ich habe keine Angst,
aber ich mache mir Sorgen", sagt sie. "Jeder möchte
zurück in seine Heimat - aber wie kann man im Moment dort leben?"
Es gebe keine Arbeit, keine Mittel zum Überleben. "Die
Leute im Land haben schon genug Schwierigkeiten, da müssen
nicht noch 68 000 Menschen mehr kommen." Mit ihrer Besorgnis
steht die junge Frau nicht allein. Zu einer Informationsveranstaltung
für Flüchtlinge in Kassel strömten unlängst
so viele Besucher, dass sie der Saal kaum zu fassen vermochte. "Immermehr
Afghanen sind verunsichert und kommen in unsere Flüchtlingsberatungsstellen",
berichtet auch Eugen Deterding, Flüchtlingsreferent des Diakonischen
Werks in Kurhessen-Waldeck. "Wir versuchen, ihnen nicht nur
menschlich beizustehen, sondern auch mit Verfahrenshinweisen zu
helfen. Uns liegen keine Hinweise vor, dass zurzeit eine Rückkehr
in Würde und Sicherheit möglich ist, und wir können
eine solche angesichts der dauernden Unwägbarkeiten nicht empfehlen."
Von einer stabilen Lage könne angesichts der immer noch zahlreichen
Berichte über Menschenrechtsverletzungen, militärische
wie terroristische Handlungen keine Rede sein.
Mit Unverständnis reagiert Deterding daher auf die Ankündigung
des Kasseler Verwaltungsgerichts, nach einem längeren Entscheidungsstopp
wieder Asylklagen von Afghanen verhandeln zu wollen. Denn das Gericht
erklärte gleichzeitig, dass "eine politische Verfolgung
zurückkehrender Afghanen durch die Taliban mit hinreichender
Sicherheit auszuschließen" sei und so die Klagen nur
"wenig Aussicht auf Erfolg" hätten. Den Klägern
droht damit die Abschiebung. Zwar wurde abgelehnten Asylbewerbern
wegen der unsicheren Situation in Afghanistan bislang Abschiebeschutz
gewährt. Doch dass das auch weiterhin geschieht, erscheint
angesichts der Rückführungspläne der Innenminister
unwahrscheinlich. "Das Gericht hat so lange nicht entschieden,
wie es eine Möglichkeit gab, positiv entscheiden zu müssen",
schimpft Deterding.
FR 26.4.03; Joachim F. Tornau
Eine besondere Verpflichtung
zu helfen
Lehrer und Schüler sammeln Unterschriften gegen Abschiebung
der kurdischen Familie Vurucu
Stadtallendorf. "Wir wollen von der Ausländerbehörde
eine Zusage, dass die Familie Vurucu bleiben kann. Es muss Schluss
sein mit der großen Unsicherheit." Erhan Nalcin, der
Schulsprecher der Stadtallendorfer Landgräfin-Elisabeth-Schule,
kann nicht verstehen, dass sein Mitschüler, der 15-jährige
Baris Vurucu, und dessen Familie aus Deutschland in die Türkei
abgeschoben werden sollen. Am 3. Juni läuft die Duldung ab.
Dann erlischt die Aufenthaltserlaubnis (wir berichteten).
In einer Pressekonferenz sprachen sich Lehrer und Schüler
gestern für ein Bleiberecht von Baris und seinem 13-jährigen
Bruder Serkan, Schüler der Stadtallendorfer Georg-Büchner-Schule,
aus. Auch Mehmet Tanriverde, Ehrenvorsitzender der deutsch-kurdischen
Gesellschaft, unterstützte diese Forderung.
Der Schulsprecher der Büchner-Schule, Timo Sohn, sagte: Im
Fall der fünfköpfigen Familie Vurucu sei Menschlichkeit
in besonderer Weise gefragt. Vor einem Jahr hatte sich der Vater
von Serkan und Baris, Hüseyin Vurucu, in Stadtallendorf umgebracht.
Aus Angst vor der Abschiebung hatte er sich vor einen Zug gelegt.
Lehrer Volrad Döhner erklärte: "Wir haben in Deutschland
eine ganz besondere Verpflichtung, Flüchtlingen zu helfen.
Und dazu wird die Schülervertretung einen Beitrag leisten."
Bislang haben die Schüler 670 Unterschriften gesammelt. Forderung:
"Lasst die Familie Vurucu weiter bei uns leben". Bereits
im vergangenen Jahr hatten sie eine Petition beim hessischen Landtag
eingereicht - ohne Erfolg. Seit zwei Jahren liegt die Akte der Familie
im Gießener Landratsamt, bei der zentralen Ausländerbehörde
für das Gebiet des Regierungspräsidiums Gießen.
Die Behörde ist für die Organisation der Abschiebung zuständig.
Seit zwei Jahren ist aber auch die Ausreisepflicht ausgesetzt. Wegen
"Passlosigkeit" wird der Aufenthalt geduldet. Einen Asylantrag
hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge zuvor abgelehnt. Auch Klagen gegen die Ablehnung
blieben erfolglos. Das Gießener Verwaltungsgericht habe entschieden,
dass die türkischen Behörden für die Sicherheit in
der Türkei zuständig seien, so Hans-Jürgen Schäfer,
von der Ausländerbehörde im Marburger Landratsamt. Seine
Behörde stellt in Rücksprache mit der zentralen Stelle
in Gießen die Duldung aus.
Schäfer sieht auch keinen Ermessensspielraum der Ausländerbehörde:
"Die Gerichte haben die Grundentscheidung vorgegeben. Wenn
Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde, ist die Behörde verpflichtet
abzuschieben." Auch der Petitionsausschuss habe in Kenntnis
des Freitods des Vaters entschieden. "Darüber hinaus gibt
es keine rechtlichen Möglichkeiten", sagt Hans-Jürgen
Schäfer. Die einzige Chance ergebe sich aus der Befindlichkeit
der Mutter. Die 40-jährige hat aufgrund ihrer Diabetes ein
gesundheitliches Gutachten vorgelegt. Die zentrale Ausländerbehörde
in Gießen müsse das Attest würdigen, so Schäfer.
Davon hänge die weitere Duldung ab.
Marburger Neue Zeitung 21.5.03; Jörgen Linker
Gescheiterte Abschiebung?
Dringliche Anfrage 115 der Frau Abgeordneten Düker von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:
Warum startete am 26. Juni 2003 vom Düsseldorfer Flughafen
eine Passagiermaschine mit abzuschiebenden Flüchtlingen nach
Pristina, ohne dass dort eine Landeerlaubnis vorlag und das Flugzeug
mit allen Insassen über Montenegro nach Düsseldorf zurückkehren
musste?
Am Donnerstag, den 26. Juni 2003, startete am Düsseldorfer
Flughafen eine Maschine mit abzuschiebenden Flüchtlingen aus
dem Kosovo. Zu dem Zeitpunkt war offensichtlich bekannt, dass die
UNMIK eine Annahme der Flüchtlinge verweigert. Das Flugzeug
kehrte darauf mit Zwischenlandung in Montenegro und nach einem gescheiterten
Versuch, die Abzuschiebenden von dort über den Landweg an die
Grenze zum Kosovo zu befördern, am späten Abend desselben
Tages wieder nach Düsseldorf zurück.
Grundlage für die Verfahren zur Abschiebung von Flüchtlingen
in den Kosovo ist das Memorandum of Understanding zwischen der UNMIK
und der Bundesrepublik Deutschland. Dies sieht Voranmeldefristen
und Einzelfallprüfungen in bestimmten Fällen (Minderheiten)
verbindlich vor. Die Weigerung der UNMIK, diesen Flug anzunehmen,
beruht offensichtlich auf Verfahrensfehlern durch nordrhein-westfälische
Behörden.
Wie konnte es zu dieser Situation überhaupt kommen, und wie
kann in Zukunft solch eine untragbare Maßnahme verhindert
werden?
In Vertretung für den Herrn Innenminister bitte ich Herrn Finanzminister
Dieckmann um Beantwortung. Bitte schön.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Liebe Kollegin Düker, für den 26. Juni dieses
Jahres hatte die Bezirksregierung Düsseldorf einen Sammelcharter
für die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen
und Ausländern aus dem Kosovo nach Pristina organisiert. Dabei
handelte es sich um 34 Personen aus Nordrhein-Westfalen sowie um
Passagiere aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
und Hessen. Insgesamt waren es 64 Personen, die in ihre Heimat zurückkehren
sollten.
Die Rückführung der Kosovoalbaner? das sind 57 der 64
Passagiere ? erfolgte auf der Grundlage des Memorandum of Understanding
zwischen der UNMIK und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. November
1999. Dieses Memorandum of Understanding sieht keine Fristen zur
Ankündigung der Rückführungen vor. Von deutscher
Seite wird eine Vorlaufzeit von einer Woche für ausreichend
angesehen.
Aufgabe der Bezirksregierung Düsseldorf als zentraler Flugabschiebungsstelle
des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, eine Liste der Personen,
die für den konkreten Flug gemeldet sind, rechtzeitig an das
Bundesministerium des Inneren zu senden, das die Liste dann an UNMIK
weiterleitet. Dies wird seit langem reibungslos praktiziert. Für
den Flug am 26. Juni 2003 ist dies allerdings aufgrund eines Büroversehens
erstmals unterblieben.
Zu unterscheiden von diesem Verfahren ist die Rückführung
der Angehörigen von Minderheiten. Dies betrifft sieben der
64 Passagiere. Grundlage für deren Rückführung ist
das Memorandum of Understanding zwischen der UNMIK und der Bundesrepublik
Deutschland vom 31. März dieses Jahres. Dieses Abkommen sieht
vor, dass die Rückführungen mit 33 Tagen Vorlauf angekündigt
werden. Dieses Abkommen enthält ferner ein Prüfrecht für
UNMIK für jeden Einzelfall, insbesondere für Ashgali und
Ägypter. In diesem Verfahren ist es Aufgabe der Zentralen Ausländerbehörde
bei der Stadt Düsseldorf, UNMIK und nachrichtlich die Grenzschutzdirektion
Koblenz als bundesweite Koordinierungsstelle fristgerecht zu informieren
sowie Rückführungen nur dann durchzuführen, wenn
UNMIK nicht widerspricht.
Die Vorgaben für die Rückführung von Minderheiten
sind eingehalten worden. Die UNMIK hätte die Übernahme
der sieben Angehörigen von Minderheiten somit nicht verweigern
dürfen. Zu dem Zeitpunkt, als die Passagiermaschine startete,
gab es eine Landeerlaubnis für Pristina. Da zum einen zu dieser
Zeit noch nicht feststand, dass UNMIK die Liste bezüglich der
Kosovoalbaner versehentlich noch nicht erhalten hatte, da zum anderen
in der Vergangenheit seitens UNMIK auch Ausnahmen von der Einhaltung
der Wochenfrist zugelassen wurden und da schließlich UNMIK
zumindest die Pflicht zur Übernahme der Angehörigen der
Minderheiten hatte, entschied sich die Bezirksregierung Düsseldorf,
diesen Flug durchzuführen.
Sie ging im Übrigen bei dieser Entscheidung davon aus, dass
es noch gelingen könnte, eine Einigung mit UNMIK zu erreichen.
Dies ist allerdings nicht geschehen. Erst während des Flugs
hat die Crew erfahren, dass ihr unter Hinweis auf die Sicherheitslage
in Pristina die Landeerlaubnis dort verwehrt wurde.
Deshalb wich das Flugzeug nach Podgorica in Serbien-Montenegro aus.
Auch eine Einreise über den Landweg nach Pristina wurde von
UNMIK nicht gestattet. Deshalb blieb nur die Möglichkeit, die
Passagiere wieder nach Deutschland zurückzubringen.
Nachdem ein anderes Fluggerät beschafft worden war, eine neue
Crew angeheuert werden konnte und nach der Einholung der erforderlichen
Landegenehmigung sind die Passagiere dann wieder in Düsseldorf
gelandet. Das war kurz nach 23 Uhr. Dort wurden sie sofort verpflegt,
ärztlich untersucht und, so weit möglich, von den für
sie zuständigen Ausländerbehörden abgeholt, die bereits
vorher benachrichtigt waren. Andere Personen wurden zur Übernachtung
in eine Gemeinschaftsunterkunft gebracht. Personen, die aus der
Haft den Flug angetreten hatten, wurden in Polizeigewahrsam gebracht.
Am folgenden Tag hatten dann alle Personen ihre Ausgangsorte wieder
erreicht.
Die Landesregierung bedauert sehr, dass die Passagiere mit Blick
auf die Reise- und Wartezeiten Unannehmlichkeiten erdulden mussten.
Ich darf Ihnen versichern, dass die Bezirksregierung Düsseldorf
durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass ein derartiges
Büroversehen in Zukunft vermieden wird. Sie wird weiterhin
alles unternehmen, um die Zusammenarbeit mit UNMIK zu verbessern,
u. a. durch eine verstärkte Einschaltung des deutschen Verbindungsbüros
in Pristina. Deshalb bin ich sicher, dass dieser bedauerliche Vorfall
ein einmaliges Ereignis bleibt.
Präsident Ulrich Schmidt: Schönen Dank, Herr Minister.
Ich erteile der Kollegin Düker für eine Zusatzfrage das
Wort.
Monika Düker (GRÜNE): Schönen Dank, Herr Minister
Dieckmann, für die Informationen. Ich habe eine Nachfrage.
Sie sagten, dass sieben Angehörige von Minderheiten, für
die es besondere Bestimmungen gibt, an Bord waren und dass diese
Fristen und die Verfahren voll eingehalten wurden. Mir liegen Informationen
vor, dass UNMIK am Tag vorher die deutsche Vertretung in Pristina
darüber informiert hat, dass UNMIK aufgrund fehlender Informationen
über diese Angehörigen der Minderheiten - es geht ja darum,
den Schutz dieser Minderheiten zu gewährleisten - die Rückführung
dieser Menschen nicht akzeptieren wird. - Ist Ihnen bekannt, dass
es am Tag vorher diese Information von UNMIK an die deutsche Vertretung
gab?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Frau Düker, ich kann das
nicht bestätigen. Im Übrigen kann man ja auch nicht ausschließen,
für den Fall, dass sich diese Information erhärtet, dass
es dann bei einer anderen Kommunikation gehapert hat. Das mindert
die Auswirkungen des bedauerlichen Vorfalls nicht, würde aber
eine zusätzliche Erklärungsmöglichkeit geben.
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Kollege Groth, bitte.
(Zuruf von Manfred Palmen [CDU])
Ewald Groth (GRÜNE): Herr Palmen, dass Sie das nicht interessiert,
kann ich mir gut vorstellen.
Herr Minister Dieckmann, wann genau haben die zuständigen Behörden
von der fehlenden Landeerlaubnis Kenntnis erhalten?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Das war während des Flugs,
Herr Groth.
Präsident Ulrich Schmidt: Ich erteile Frau Haußmann für
eine Frage das Wort.
Sybille Haußmann (GRÜNE): Herrn Groth wurde gerade geantwortet,
während des Flugs. Sie haben doch vorher gesagt, durch ein
Büroversehen seien die Informationen nicht nach Kosovo gelangt,
die dort hinkommen sollten. Das heißt, man hätte doch
das Flugzeug so lange aufhalten können, bis man wusste, ob
die Einreiseerlaubnis für alle Beteiligten vorlag oder nicht.
Das haben Sie bis jetzt noch nicht plausibel dargelegt.
Meine Frage lautet: Hätte man den Flieger nicht so lange am
Boden lassen können, bis geklärt gewesen wäre, ob
alle Flüchtlinge tatsächlich einreisen können?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Frau Haußmann, das hatte
ich vorgetragen, dass zu diesem Zeitpunkt, als die Maschine gestartet
ist, noch nicht festgestanden hat, dass United Nations Mission die
Liste nicht erhalten hatte.
Im Übrigen hat es in der Vergangenheit auch Ausnahmen von der
Einhaltung der Wochenfrist gegeben.
Zum Dritten war gerade die Übernahme der Angehörigen von
Minderheiten ja Gegenstand einer Verpflichtung, die von UNMIK einzuhalten
war.
Dass es eine Landeerlaubnis nicht geben würde, hat die Crew
? das habe ich wörtlich vorgetragen ? erst während des
Flugs erfahren. Das ist mit dem Hinweis auf eine aktuell neue Sicherheitslage
in Pristina begründet worden.
Präsident Ulrich Schmidt: Frau Herrmann, bitte.
Brigitte Herrmann (GRÜNE): Herr Minister, wenn man die Berichte
über diesen Irrflug hört, drängt sich der Eindruck
auf: Wenn es sich hier um Tiere gehandelt hätte, würde
es Anzeigen wegen Tierquälerei hageln. Meine Frage lautet:
Wie werden diejenigen, die diesen Irrflug zu verantworten haben,
zur Verantwortung gezogen? Wer hat das zu verantworten?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Ich möchte Ihre Wertung und
die Parallele, die Sie ohne genaue Kenntnis der Umstände ziehen,
nicht direkt nachvollziehen.
Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung dieses
Ereignis bedauert. Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall,
entstanden aus einer sehr speziellen Situation. Im Rahmen einer
Urlaubsvertretung war jemand zuständig, der möglicherweise
nicht hinreichend eingewiesen worden ist. Es ist sichergestellt,
dass sich so etwas nicht wiederholt. Von daher, denke ich, hat die
Bezirksregierung Düsseldorf das Notwendige getan.
Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank. ? Kollege Sagel.
Rüdiger Sagel (GRÜNE): Herr Minister, es ist ja sehr merkwürdig,
dass man, nachdem diese Landeerlaubnis nicht erteilt worden ist,
versucht hat, diese Menschen noch über den Landweg in den Kosovo
zu bringen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man unter
allen Umständen versucht hat, die Leute dorthin abzuschieben.
Denn es ist ja deutlich geworden, dass dieses Rückführungsabkommen,
weil diese Landeerlaubnis verweigert worden ist, nicht umgesetzt
werden konnte.
Deswegen stelle ich Ihnen die Frage: Warum hat man denn versucht,
das unter allen Umständen auch noch auf dem Landweg durchzusetzen,
obwohl ja klar war, dass es aufgrund der verweigerten Landeerlaubnis
keine Rückführung geben würde?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Herr Sagel, dies ist nicht realisiert
worden. Diese Überlegungen wurden angestellt, um dem gesetzlichen
Auftrag Genüge zu tun.
Im Übrigen war die von mir erwähnte Sicherheitslage nicht
absehbar. Diese militärische Entscheidung der dortigen Behörden
ist getroffen worden, weil der NATO?Generalsekretär in der
Region weilte. Das hat nichts mit der Interpretation des Abkommens
zu tun. Es handelte sich um eine sehr spezifische, sehr konkrete
Lage, von der keiner annehmen konnte, dass sie eintrat. Insofern
ist das keine systematische Infragestellung der bestehenden Vereinbarung;
vielmehr handelte es sich um Rücksichtnahme auf eine ganz konkrete
Sicherheitslage.
Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank. ? Die zweite Frage von
Herrn Groth.
Ewald Groth (GRÜNE): Herr Minister, Sie haben gerade schon
einmal ansatzweise darzulegen versucht, wie die Flüchtlinge
mit Nahrungsmittel und Wasser versorgt worden sind. Nach meiner
Erinnerung haben Sie gesagt, sie seien zumindest sofort nach der
Landung abends in Düsseldorf wieder versorgt worden. Können
Sie auch Aussagen darüber machen, wie die Menschen ? es waren
wohl auch Familien mit Kindern sowie Kranke dabei ? über den
ganzen Tag hinweg während dieser Irrfahrt durch Europa versorgt
worden sind?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister, bitte.
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Das kann ich im Moment nicht sagen.
Ich bin aber gern bereit, diese Antwort schriftlich nachzureichen.
Präsident Ulrich Schmidt: Kollege Rommelspacher, bitte.
Dr. Thomas Rommelspacher (GRÜNE): Herr Minister, nach uns vorliegenden
Informationen ist im Gegensatz zu dem, was Sie geäußert
haben, tatsächlich versucht worden, die Flüchtlinge auch
auf dem Landweg an die Grenze zu bringen. Es wurden also Busse gechartert,
die Menschen wurden zur Grenze gefahren, und erst, nachdem die Grenzüberschreitung
tatsächlich nicht möglich war, wurden sie zurückgeschafft
und wurde das zweite Flugzeug, das sie dann wieder nach Düsseldorf
brachte, geholt. Können Sie das bestätigen?
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Ich habe diese Information nicht,
bin aber gern bereit, dem noch einmal nachzugehen und dazu eine
schriftliche Auskunft zu geben.
Präsident Ulrich Schmidt: Die zweite Frage von Frau Haußmann.
Sybille Haußmann (GRÜNE): Ich möchte die Frage von
Herrn Groth ergänzen. Wie viele Familien mit Kindern betraf
dies? Wie viele Kinder und wie viele Kranke waren von dieser Irrfahrt
betroffen?
Präsident Ulrich Schmidt: Lässt sich diese Frage beantworten,
Herr Minister?
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Hinsichtlich der Kranken kann
ich sie beantworten. Eine der 64 Personen war erkrankt.
Die Zahl der Familien und der Kinder würde ich gerne nachreichen.
Präsident Ulrich Schmidt: Danke schön. ? Die zweite Frage
von Frau Düker.
Monika Düker (GRÜNE): Herr Minister, sind schon Berechnungen
darüber angestellt worden, wie viel diese aufgrund der bei
den Behörden begangenen Fehler fehlgeleitete Maßnahme
den Steuerzahler insgesamt gekostet hat?
Präsident Ulrich Schmidt: Herr Minister, lässt sich diese
Frage beantworten?
Jochen Dieckmann, Finanzminister: Das steht im Einzelnen noch nicht
fest, Frau Düker. Eine erste Einschätzung ergibt einen
Betrag von etwas mehr als 90.000 €.
Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich danke dem Herrn Finanzminister in Vertretung des Herrn Innenministers
für die Beantwortung der Fragen. Damit ist die Dringliche Anfrage
115 erledigt.
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